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   BGH, 05.10.2016 - 3 StR 328/16   

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https://dejure.org/2016,42260
BGH, 05.10.2016 - 3 StR 328/16 (https://dejure.org/2016,42260)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2016 - 3 StR 328/16 (https://dejure.org/2016,42260)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - 3 StR 328/16 (https://dejure.org/2016,42260)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB
    Schwerer Raub: Anforderungen an das Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB

  • Wolters Kluwer

    Anfordern an das Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs im Rahmen der Begehung eines schweren Raubes

  • rewis.io

    Schwerer Raub: Anforderungen an das Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Schwerer Raub: Anforderungen an das Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Schwerer Raub: Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs - Kuhfuß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Gefährliches Werkzeug: Griffweite reicht grundsätzlich, aber nicht immer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1a
    Anfordern an das Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs im Rahmen der Begehung eines schweren Raubes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 34
  • StV 2019, 105
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.11.2013 - 3 StR 261/13

    Raub und schwerer Raub: Erforderlichkeit von final auf die Wegnahme gerichteter

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - 3 StR 328/16
    Ausreichend kann sein, wenn das Werkzeug sich in Griffweite des Beteiligten befindet oder er sich seiner jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen kann (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1989 - 1 StR 564/89, BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 2; Beschluss vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, NStZ-RR 2014, 110; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 244 Rn. 27 mwN).

    Wenn sich das gefährliche Werkzeug nur in räumlicher Nähe des Beteiligten befindet, ist für eine Strafbarkeit nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB daher - neben dem Bewusstsein, das Werkzeug funktionsbereit zur Verfügung zu haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2002 - 5 StR 117/02, NStZ-RR 2003, 12, 13; vom 12. Juli 2005 - 4 StR 170/05, NStZ-RR 2005, 340; vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, aaO) - zusätzlich erforderlich, dass der Beteiligte es zum Tatort mitgebracht hat oder es zu irgendeinem Zeitpunkt bis zur Tatbeendigung noch ergreift.

  • BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05

    Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - 3 StR 328/16
    Wenn sich das gefährliche Werkzeug nur in räumlicher Nähe des Beteiligten befindet, ist für eine Strafbarkeit nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB daher - neben dem Bewusstsein, das Werkzeug funktionsbereit zur Verfügung zu haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2002 - 5 StR 117/02, NStZ-RR 2003, 12, 13; vom 12. Juli 2005 - 4 StR 170/05, NStZ-RR 2005, 340; vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, aaO) - zusätzlich erforderlich, dass der Beteiligte es zum Tatort mitgebracht hat oder es zu irgendeinem Zeitpunkt bis zur Tatbeendigung noch ergreift.
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03

    Raub nach Fesselung des Opfers

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - 3 StR 328/16
    Anderenfalls würde die tatbestandsmäßige Handlung zu einer bloßen Wahrnehmung, einem Internum ohne hierauf bezogenes äußeres Verhalten (vgl. Walter, NStZ 2004, 623, 624).
  • BGH, 24.10.1989 - 1 StR 564/89

    Verwerfung einer Revision als unbegründet wegen des Fehlens eines Rechtsnachteils

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - 3 StR 328/16
    Ausreichend kann sein, wenn das Werkzeug sich in Griffweite des Beteiligten befindet oder er sich seiner jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen kann (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1989 - 1 StR 564/89, BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 2; Beschluss vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, NStZ-RR 2014, 110; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 244 Rn. 27 mwN).
  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs";

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - 3 StR 328/16
    Wenn sich das gefährliche Werkzeug nur in räumlicher Nähe des Beteiligten befindet, ist für eine Strafbarkeit nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB daher - neben dem Bewusstsein, das Werkzeug funktionsbereit zur Verfügung zu haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2002 - 5 StR 117/02, NStZ-RR 2003, 12, 13; vom 12. Juli 2005 - 4 StR 170/05, NStZ-RR 2005, 340; vom 26. November 2013 - 3 StR 261/13, aaO) - zusätzlich erforderlich, dass der Beteiligte es zum Tatort mitgebracht hat oder es zu irgendeinem Zeitpunkt bis zur Tatbeendigung noch ergreift.
  • AG Hamburg, 28.08.2017 - 259 Ds 128/17

    G20-Krawalle: Zwei Jahre und sieben Monate Haft für Flaschenwerfer

    Er hat sich (zunächst) - in einer ausreichenden zeitlichen und räumlichen Nähe (vgl. insoweit BGH, Beschluß "2 StR 414/16" vom 24. Mai 2017, juris) - an Gewalttätigkeiten gegen Menschen, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen wurden - die Flaschenwürfe auf die Polizeibeamten aus einer Menschenmenge von zirka 200 bis 300 Personen heraus, durch die für eine unbestimmte Anzahl von Polizeibeamten und anderen Personen die Gefahr einer Verletzung und damit eines Schadens bestand -, als Täter beteiligt und hierbei ein gefährliches Werkzeug, die jeweilige Glasflasche, bei sich geführt, wobei ein Beischführen bereits dann gegeben ist, wenn die Glasflasche vor Ort aufgefunden wurde (vgl. BGH, Beschluß "3 StR 328/16" vom 5. Oktober 2016, juris; "Eisele", JuS 2017, 369 ff.).
  • BGH, 20.06.2023 - 5 StR 67/23

    Verwirklichung des Qualifikationstatbestands der besonders schweren räuberischen

    Hierzu genügt bei einem mitgebrachten Werkzeug, dass es sich für den Täter in Griffweite befand oder er sich seiner jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen konnte (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 3 StR 328/16).
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