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   BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68   

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https://dejure.org/1968,746
BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68 (https://dejure.org/1968,746)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68 (https://dejure.org/1968,746)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1968 - RiZ(R) 4/68 (https://dejure.org/1968,746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Richters durch die Dienstaufsichtsbehörde - Festsetzung der Entschädigung von Sachverständigen durch den Kostenbeamten - Dienstrechtliche Bewertung von Bedenken gegen die Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 51, 148
  • NJW 1969, 556
  • MDR 1969, 216
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Hamburg, 10.12.1963 - I SV 20/62
    Auszug aus BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68
    Die Entschädigung setzt der Beamte, der durch die Verwaltung hierzu bestimmt wird, durch haushaltsrechtlichen Verwaltungsakt fest (Meyer/Höver, ZuSEG 12. Aufl. Anm. 326, 327; Brocke/Reese, Die Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen und ehrenamtlichen Richtern, 2. Aufl. zu § 16 ZuSEG Anm. 2 a; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit nach § 118 SGG, Erl. zu § 16 ZuSEG; LSG Hamburg NJW 1964, 1243 [LSG Hamburg 12.12.1963 - I SV 20/62]).

    Sie wird ohne weiteres hinfällig, wenn das Gericht gemäß § 16 mit der Kostenfestsetzung befaßt wird (LSG Hamburg NJW 1964, 1243 [LSG Hamburg 12.12.1963 - I SV 20/62]; Peters/Sautter/Wolff zu § 16 ZuSEG Bl. II/88-66).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2021 - L 7 KO 7/18

    Medizinischer Sachverständiger hat keinen Vergütungsanspruch, wenn er

    Bei der Festsetzung durch die Kostenbeamten handelt es sich um eine lediglich vorläufige Regelung, die durch den Antrag auf gerichtliche Festsetzung hinfällig wird (Bundesgerichtshof , Dienstgericht des Bundes, Entscheidung vom 5. November 1968, - RiZ (R) 4/68 - juris RdNr. 28).
  • LSG Bayern, 04.12.2013 - L 15 SF 226/11

    Entschädigung, Gerichtstermin, Verdienstaufall, Vollbeweis, Zeitversäumnis,

    Bei der Kostenfestsetzung durch den Kostenbeamten handelt es sich um eine lediglich vorläufige Regelung, die durch den Antrag auf gerichtliche Kostenfestsetzung hinfällig wird (vgl. Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.11.1968, Az.: RiZ (R) 4/68).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2021 - L 7 SF 5/19

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung; Einordnung

    Bei der Festsetzung durch die Kostenbeamten handelt es sich um eine lediglich vorläufige Regelung, die durch den Antrag auf gerichtliche Festsetzung hinfällig wird (Bundesgerichtshof , Entscheidung vom 5. November 1968, - RiZ (R) 4/68 - juris RdNr. 28).
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