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BGH, 05.11.1968 - VI ZR 146/67 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflichtverletzung eines Notars durch den fehlenden Hinweis auf eine bestehende Grundschuld bei der Beurkundung eines Kaufvertrages - Kausalbeziehung zwischen dem konkretem Haftungsgrund und dem Schaden bei der Amtspflichtverletzung eines Notars
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.04.1964 - VI ZR 291/62
Auszug aus BGH, 05.11.1968 - VI ZR 146/67
Die Behauptungs- und Beweislast des Verletzten geht nicht so weit, daß er auch das Vorhandensein sonstiger Ersatzmöglichkeiten widerlegen müßte; vielmehr bleibt es dem Beklagten überlassen, ihm die Versäumung etwaiger anderer Möglichkeiten nachzuweisen (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 28. April 1964 - VI ZR 291/62 - LM Nr. 14 zu § 839 [E] BGB; vom 11. April 1967 - VI ZR 106/65 LM Nr. 30 a zu § 852 BGH).