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   BGH, 05.11.1974 - 5 StR 289/74   

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BGH, 05.11.1974 - 5 StR 289/74 (https://dejure.org/1974,7574)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1974 - 5 StR 289/74 (https://dejure.org/1974,7574)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1974 - 5 StR 289/74 (https://dejure.org/1974,7574)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtvereidigung von Zeugen ohne dahingehenden Gerichtsbeschluss oder Anordnung des Vorsitzenden - Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Aufklärungsrüge - Annahme einer rauschbedingten Zurechnungsunfähigkeit - Pflicht eines Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.06.1951 - 1 StR 238/51
    Auszug aus BGH, 05.11.1974 - 5 StR 289/74
    Dieser Grundsatz kann aber nicht angewendet werden, wenn - wie hier - eine solche Anordnung nicht ergangen ist (BGHSt 1, 269, 273; BGH 5 StR 429/66 vom 23.9.1966 und 5 StR 33/74 vom 26.2.1974).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 05.11.1974 - 5 StR 289/74
    Die Aufklärungsrüge ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer nicht angegeben hat, welche anderen Beweismittel das Gericht zur weiteren Erforschung der Wahrheit hätte benutzen sollen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.11.1974 - 5 StR 289/74
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß eine rechtsirrige prozeßleitende Anordnung des Vorsitzenden in bezug auf die Vereidigung oder Nichtvereidigung eines Zeugen mit der Revision nicht geltend gemacht werden kann, wenn die Verteidigung es unterlassen hat, gemäß § 238 Abs. 2 StPO die Entscheidung des Gerichts anzurufen (BGHSt 3, 368,370).
  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 418/59

    Verfahren bei Verteidigerwechsel

    Auszug aus BGH, 05.11.1974 - 5 StR 289/74
    Mehrere Verteidiger können nacheinander tätig sein; die ununterbrochene Anwesenheit desselben Verteidigers ist nicht erforderlich (BGHSt 13, 337,341).
  • BGH, 11.11.1959 - 2 StR 471/59
    Auszug aus BGH, 05.11.1974 - 5 StR 289/74
    Er hätte den Zeugen nicht außerhalb der Hauptverhandlung auf Zeugentauglichkeit und Glaubwürdigkeit untersuchen können, weil dieser seine hierfür erforderliche Einwilligung (BGHSt 14, 21,23) ausdrücklich verweigert hatte (Bd.III Bl. 868 R d.A.).
  • BGH, 06.02.1962 - 5 StR 552/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.11.1974 - 5 StR 289/74
    Die Verteidigung mehrerer Angeklagter durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger ist nur dann nicht zulässig, wenn sie der Aufgabe der Verteidigung widerstreitet (§ 146 Abs. 1 StPO), wenn insbesondere die Interessen der mehreren Angeklagten untereinander im Gegensatz stehen (RGSt 35, 189; BGH 5 StR 552/61 vom 6.2.1962 bei Dallinger in MDR 1974, 368).
  • BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65

    Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu fünf Jahren Zuchthaus und

    Auszug aus BGH, 05.11.1974 - 5 StR 289/74
    Allerdings hatte das Gericht auch ohne einen solchen Antrag aufgrund seiner Fürsorgepflicht (§ 265 Abs. 4 StPO) zu prüfen, ob der Verteidigerwechsel eine längere Unterbrechung oder eine Aussetzung des Verfahrens notwendig machte (BGH NJW 1965, 2164,2165).
  • BGH, 23.09.1966 - 5 StR 429/66

    Notwendigkeit der Verkündung der Gründe für eine Nichtvereidigung - Folgen der

    Auszug aus BGH, 05.11.1974 - 5 StR 289/74
    Dieser Grundsatz kann aber nicht angewendet werden, wenn - wie hier - eine solche Anordnung nicht ergangen ist (BGHSt 1, 269, 273; BGH 5 StR 429/66 vom 23.9.1966 und 5 StR 33/74 vom 26.2.1974).
  • BGH, 13.05.1969 - 2 StR 616/68

    Verurteilung wegen Entführung wider Willen in Tateinheit mit Beleidigung -

    Auszug aus BGH, 05.11.1974 - 5 StR 289/74
    Die Teilnahme des Sachverständigen bei der Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung, die trotz der Weigerung zulässig blieb (BGHSt 23, 1), ist nicht als überlegenes Forschungsmittel anzusehen.
  • BGH, 30.10.1973 - 5 StR 479/73

    Zulässigkeit der Verteidigung mehrerer Angeklagter durch einen gemeinschaftlichen

    Auszug aus BGH, 05.11.1974 - 5 StR 289/74
    Er kann zwar bei der Bewertung ihrer jeweiligen Tatbeiträge auftreten, muß es aber nicht (BGH 5 StR 479/73 vom 30.10.1973).
  • BGH, 26.02.1974 - 5 StR 33/74

    Aufhebung eines Urteils wegen Unzucht mit einem Kind - Verstoß gegen das

  • RG, 11.04.1902 - 309/02

    1. Wann widerstreitet im Sinne des § 146 St.P.O. die Führung der Verteidigung

  • BGH, 08.07.1976 - 2 StR 210/76

    Entlassung eines Zeugen als stillschweigende Anordnung, dass dessen Vereidigung

    Ebenso stimmen beide Gerichte darin überein, daß dieser Grundsatz nicht angewendet werden kann, wenn eine derartige Anordnung nicht ergangen ist (ebenso BGHSt 1, 269, 273; BGH, Urteil vom 5. November 1974 - 5 StR 289/74).

    Vielmehr wäre die Vereidigung, wie der Bundesgerichtshof für einen solchen Fall entschieden hat (Urteil vom 5. November 1974 - 5 StR 289/74), kraft der Vorschrift des § 274 StPO versehentlich unterblieben.

  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87

    Verwerfung der Revision

    Von einer den Verfahrensbeteiligten aus dem Gang der Hauptverhandlung ersichtlich gewordenen stillschweigenden Verfügung des Vorsitzenden, daß der Zeuge nicht zu vereidigen sei (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 1974 - 5 StR 289/74), kann um so weniger die Rede sein, als ein gesetzlicher Grund für eine Nichtvereidigung des Zeugen nicht erkennbar ist, dieser ja auch am 3. Februar 1986 vereidigt worden war.
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 154/84

    Nichtvereidigung eines Zeugen als Verfahrensfehler - Nichtberücksichtigung des

    Dieser Grundsatz findet aber keine Anwendung, wenn der Vorsitzende eine solche Anordnung nicht getroffen hat (BGHSt 1, 269, 273; BGH, Urteil vom 5. November 1974 - 5 StR 289/74; Beschluß vom 8. Juli 1976 - 2 StR 210/76).
  • BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80

    Fehlende Entscheidung des Gerichts über das Absehen von der Vereidigung einer

    Dieser Grundsatz findet aber keine Anwendung, wenn der Vorsitzende eine solche Anordnung nicht getroffen hat (BGHSt 1, 269,273; BGH Urt. v. 5. November 1974 - 5 StR 289/74; Beschl, v. 8.7.1976 - 2 StR 210/76 -).
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