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   BGH, 05.11.1975 - V ZR 145/73   

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https://dejure.org/1975,3215
BGH, 05.11.1975 - V ZR 145/73 (https://dejure.org/1975,3215)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1975 - V ZR 145/73 (https://dejure.org/1975,3215)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1975 - V ZR 145/73 (https://dejure.org/1975,3215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zustimmung zu einer Grundbuchberichtigung bezüglich einer Sicherungshypothek - Nichtzahlung des Bargebots einer eingetragenen Sicherungshypothek - Bestehenbleiben von Rechten durch Vereinbarung - Vorrang der Vereinbarung zur Sicherungshypothek - Recht auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 805
  • MDR 1976, 131
  • DB 1975, 2433
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.03.1970 - V ZR 89/67

    Zinsen eines nach § 91 Abs. 2 ZVG bestehenbleibenden Rechts

    Auszug aus BGH, 05.11.1975 - V ZR 145/73
    Die Übernahme der Rechte galt also rückwirkend vom Zuschlag an als erfolgt (BGHZ 53, 327, 330).

    § 91 Abs. 2 ZVG bringt die Kontinuität des Rechts zum Ausdruck (BGHZ 53, 327, 331).

  • OLG Brandenburg, 02.12.2020 - 4 U 169/19

    Anspruch auf Löschung einer für eine Erbengemeinschaft eingetragenen

    Sinn machte die Bestellung der Eigentümergrundschulden (insbesondere als Briefgrundschulden) allerdings dann, wenn - entsprechend der bereits dargestellten Handhabung in anderen Zwangsversteigerungsverfahren, an denen der Kläger und die Drittwiderbeklagten zu 3 bis 5 beteiligt waren - von vornherein beabsichtigt war, diese an Dritte aus dem Umfeld des Drittwiderbeklagten zu 5 abzutreten, damit diese im Falle einer Wiederversteigerung Zuteilungen aus einem die Forderungen der betreibenden Gläubiger übersteigenden Versteigerungserlös erzielen (wie nach der Versteigerung vom 23.11.2011 zugunsten der Drittwiderbeklagten zu 3 im Hinblick auf die Grundschuldzinsen dann auch erfolgt) oder sogar durch Bestehenbleibensvereinbarungen (wie am 23.02.2012 zwischen dem Kläger und der Drittwiderbeklagten zu 3 vereinbart) gegenüber einem aus der Sicherungshypothek wegen Nichtberichtigung des Bargebots die Wiederversteigerung betreibenden Gläubiger vorrangige (vgl. dazu BGH Urteil vom 05.11.1975 - V ZR 145/73) Zuteilungen des Versteigerungserlöses generieren konnten.
  • BGH, 11.10.1984 - IX ZR 111/82

    Rechtsfolgen einer Vereinbarung zwischen Grundschuldgläubiger und Ersteher in der

    Die Vereinbarung der Beklagten mit den Erstehern, die Grundschuld bestehen zu lassen, bewirkte, daß die Grundschuld rückwirkend auf den Zeitpunkt des Zuschlages wieder auflebte (BGH, Urt. v. 5. November 1975 - V ZR 145/73 = LM ZVG § 91 Nr. 8).
  • BGH, 23.10.1980 - III ZR 100/79

    Befreiung von der Übernahme einer persönlichen Haftung durch Befriedigung des

    § 91 Abs. 2 ZVG ist auch anzuwenden, wenn der Ersteher und der Berechtigte eine Person sind (vgl. BGH Urt. vom 5. November 1975 - V ZR 145/73 = NJW 1976, 805).

    In diesem Fall genügt die Erklärung des Erstehers allein (BGH, Urteil vom 5. November 1975 - V ZR 145/73 = NJW 1976, 805, 806; Zeller, ZVG, 10. Aufl., § 91, Rdn. 3 Abs. 6; Dassler/Schiffhauer/Gerhardt, ZVG, 11. Aufl., § 91 Anm. 6 b; Korintenberg/Wenz, ZVG, 6. Aufl., § 91 Anm. 3).

  • BGH, 23.10.1980 - III ZR 62/79

    Wirksamkeit von Darlehensverträgen zur Finanzierung des Baus von

    In diesem Fall genügt die Erklärung des Erstehers allein (BGH Urteil vom 5. November 1975 - V ZR 145/73 - NJW 1976, 805, 806; Zeller, ZVG, 10. Aufl., § 91, Rdn. 3 Abs. 6; Dassler/Schiffhauer/Gerhardt, ZVG, 11. Aufl., § 91, Anm. 6 b; Korintenberg/Wenz, ZVG, 6. Aufl., § 91, Anm. 3).
  • BGH, 27.04.1979 - V ZR 204/77

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Auflösung der

    Da der Beklagte ein berechtigtes Interesse an einem richterlichen Ausspruch darüber hat, ob die gesamte Klagforderung bis zu dem die Erledigung - nach Meinung des Klägers - begründenden unbestrittenen Ereignis bestanden hat (Senatsurteile vom 25. November 1964, V ZR 187/62, LM ZPO § 91 a Nr. 21; vom 5. November 1975, V ZR 145/73, WM 1975, 1265), hat das Revisionsgericht darüber zu entscheiden, ob die Klage mit den in die Revisionsinstanz gelangten Anträgen bis zum Erledigungsereignis begründet gewesen ist.
  • BGH, 26.11.1980 - V ZR 153/79

    Zwangsversteigerung - Übergang von Rechten - Darlehnshypothek - Hypothek -

    Abweichend von dem gesetzlichen Regelfall ersetzt eine einfache Erklärung die Vereinbarung (als Beispiel der ganz herrschenden Meinung Senat, NJW 1976, 805 = Betr 1975, 2433 = LM § 91 ZVG Nr. 8).
  • BGH, 28.04.1980 - III ZR 10/79

    Voraussetzungen der Treuwidrigkeit des Berufens einer Vertragspartei auf eine

    In diesem Fall genügt die Erklärung des Erstehers allein (BGH, Urteil vom 5. November 1975 - V ZR 145/73 = NJW 1976, 805, 806; Zeller, ZVG, 10, Aufl., § 91, Rdn. 3 Abs. 6; Dassler/Schiffhauer/Gerhardt, ZVG, 11. Aufl.ff § 91 Anm. 6 b; Korintenberg/Wenz, ZVG, 6. Aufl., § 91 Anm. 3) Die Auslegung der Erklärung des Verwaltungsratsvorsitzenden der Beklagten durch die Vorinstanzen beruht daher auf dem unrichtigen rechtlichen Ausgangspunkt, ihr könne nicht die Bedeutung einer Erklärung nach § 91 Abs. 2 ZVG zukommen.
  • BGH, 26.11.1980 - V ZR 133/79

    Zwangsversteigerung eines hypothekarisch belasteten Grundbesitzes - Vereinbarung

    Abweichend von dem gesetzlichen Regelfall ersetzt eine einfache Erklärung die Vereinbarung (als Beispiel der ganz herrschenden Meinung Senatsurteil vom 5. November 1975, V ZR 145/73 = DB 1975, 2433 = LM ZVG § 91 Nr. 8).
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