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   BGH, 05.11.1987 - I ZB 12/86   

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https://dejure.org/1987,15241
BGH, 05.11.1987 - I ZB 12/86 (https://dejure.org/1987,15241)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1987 - I ZB 12/86 (https://dejure.org/1987,15241)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1987 - I ZB 12/86 (https://dejure.org/1987,15241)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Hörzeichens - Patentierbarkeit von Hörzeichen - Patentierbarkeit von Dienstleistungszeichen - Grenzen der Rechtsfortbildung im Patentrecht

 
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  • BGH, 16.05.1975 - I ZB 6/74
    Auszug aus BGH, 05.11.1987 - I ZB 12/86
    Rechtsfehlerfrei hat das Bundespatentgericht zunächst ausgeführt, daß das deutsche Warenzeichenrecht ursprünglich - aufgrund des Gesetzes über den Markenschutz vom 30. November 1874 und des Gesetzes zum Schutz von Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 - nur Bild- und Wortzeichen kannte (vgl. BGH, Beschl. v. 16.5.1975 - I ZB 6/74, GRUR 1975, 550, 551 - Drahtbewehrter Gummischlauch).

    Demgegenüber hat sich die Mehrzahl der Kommentierungen zum Warenzeichengesetz gegen die Zulässigkeit der Eintragung von Hörzeichen ausgesprochen (v. Gamm, Warenzeichengesetz, § 1 Rdn. 24; Baumbach/Hefermehl, Warenzeichengesetz, 12. Aufl., § 1 Rdn. 67; Reimer/Trüstedt, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 4. Aufl., WZG § 1 Nr. 1), während der Bundesgerichtshof zwar mit der Frage selbst noch nicht befaßt war, jedoch in mehreren Entscheidungen, in denen er die Ablehnung der Eintragung mehrdimensionaler Warenzeichen durch das Deutsche Patentamt aus Rechtsgründen gebilligt hat, zumindest auch zu erkennen gegeben hat, daß er auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften nur Wort- und Bildzeichen als eintragungsfähig ansieht (BGH, Beschl. v. 16.5.1975 - I ZB 6/74, GRUR 1975, 550, 551 - Drahtbewehrter Gummischlauch; Beschl. v. 14.11.1975 - I ZB 9/74, GRUR 1976, 355, 355 f - P-tronics).

  • BGH, 14.11.1975 - I ZB 9/74

    Eintragungsfähigkeit eines plastischen Zeichens - Unterschied zwischen

    Auszug aus BGH, 05.11.1987 - I ZB 12/86
    Demgegenüber hat sich die Mehrzahl der Kommentierungen zum Warenzeichengesetz gegen die Zulässigkeit der Eintragung von Hörzeichen ausgesprochen (v. Gamm, Warenzeichengesetz, § 1 Rdn. 24; Baumbach/Hefermehl, Warenzeichengesetz, 12. Aufl., § 1 Rdn. 67; Reimer/Trüstedt, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 4. Aufl., WZG § 1 Nr. 1), während der Bundesgerichtshof zwar mit der Frage selbst noch nicht befaßt war, jedoch in mehreren Entscheidungen, in denen er die Ablehnung der Eintragung mehrdimensionaler Warenzeichen durch das Deutsche Patentamt aus Rechtsgründen gebilligt hat, zumindest auch zu erkennen gegeben hat, daß er auf der Grundlage der bestehenden Vorschriften nur Wort- und Bildzeichen als eintragungsfähig ansieht (BGH, Beschl. v. 16.5.1975 - I ZB 6/74, GRUR 1975, 550, 551 - Drahtbewehrter Gummischlauch; Beschl. v. 14.11.1975 - I ZB 9/74, GRUR 1976, 355, 355 f - P-tronics).
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