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   BGH, 05.11.1992 - IX ZB 15/92   

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https://dejure.org/1992,4684
BGH, 05.11.1992 - IX ZB 15/92 (https://dejure.org/1992,4684)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1992 - IX ZB 15/92 (https://dejure.org/1992,4684)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1992 - IX ZB 15/92 (https://dejure.org/1992,4684)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Übereinkommens der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 27. September 1968 (EGÜbk) - Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) - ...

  • unalex.eu

    Art. 27 Nr. 3 EuGVÜ
    Begriff der Entscheidung - Gerichtliche Vergleiche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unvereinbarkeit einer Entscheidung mit einer Entscheidung, deren Anerkennung geltend gemacht wird

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1616 (Ls.)
  • WM 1993, 574
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 04.02.1988 - 145/86

    Hoffmann / Krieg

    Auszug aus BGH, 05.11.1992 - IX ZB 15/92
    Zur Klärung der Frage, ob eine Unvereinbarkeit im Sinne dieser Vorschrift vorliegt, ist zu prüfen, ob die betreffenden Entscheidungen Rechtsfolgen haben, die sich gegenseitig ausschließen (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Februar 1988 - Rs 145/86, Hoffmann, zu Nr. 22).

    Ist Art. 27 Nr. 3 EGÜbk dagegen nicht auf Vergleiche anwendbar, so wäre dafür dann wohl auch nicht die Anwendbarkeit des Art. 27 Nr. 1 EGÜbk ausgeschlossen, die anderenfalls durch die speziellere Norm des Art. 27 Nr. 3 EGÜbk verdrängt wird (Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Februar 1988 - Rs 145/86, Hoffmann, zu Nr. 21).

  • EuGH, 30.11.1976 - 42/76

    De Wolf / Cox

    Auszug aus BGH, 05.11.1992 - IX ZB 15/92
    Die letztgenannte Bestimmung soll möglichst ausschließen, daß in verschiedenen Staaten über denselben Gegenstand mehrere Prozesse geführt werden (Urt. des Europäischen Gerichtshofs vom 30. November 1976 - Rs 42/76, de Wolf, unter Nr. 9-12) und damit insbesondere einer Anwendung des Art. 27 Nr. 3 EGÜbk vorbeugen (Urt. des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Dezember 1987 - Rs 144/86, Gubisch, zu Nr. 13 und 18).

    Zudem kann auch ein in einem Vergleich zuerkannter Anspruch nach den Grundsätzen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 30. November 1976 (Rs 42/76, de Wolf) nicht Gegenstand einer neuen, selbständigen Klage außerhalb von Art. 51 EGÜbk in einem anderen Vertragsstaat sein (Geimer/Schütze, Internationale Urteilsanerkennung Bd. I 1. Halbband § 173 I, S. 1271).

  • EuGH, 21.05.1980 - 125/79

    Denilauler / Couchet

    Auszug aus BGH, 05.11.1992 - IX ZB 15/92
    Nach Ansicht des Senats muß der Begriff "Entscheidung" im Sinne von Art. 27 Nr. 3 EGÜbk, die ein Anerkennungshindernis darstellt, Vertragsautonom ausgelegt werden (vgl. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Mai 1980 - Rs 125/79, Denilauler, unter Nr. 10).
  • EuGH, 08.12.1987 - 144/86

    Gubisch Maschinenfabrik / Palumbo

    Auszug aus BGH, 05.11.1992 - IX ZB 15/92
    Die letztgenannte Bestimmung soll möglichst ausschließen, daß in verschiedenen Staaten über denselben Gegenstand mehrere Prozesse geführt werden (Urt. des Europäischen Gerichtshofs vom 30. November 1976 - Rs 42/76, de Wolf, unter Nr. 9-12) und damit insbesondere einer Anwendung des Art. 27 Nr. 3 EGÜbk vorbeugen (Urt. des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Dezember 1987 - Rs 144/86, Gubisch, zu Nr. 13 und 18).
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