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   BGH, 05.11.2004 - LwZR 3/04   

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https://dejure.org/2004,12235
BGH, 05.11.2004 - LwZR 3/04 (https://dejure.org/2004,12235)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2004 - LwZR 3/04 (https://dejure.org/2004,12235)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2004 - LwZR 3/04 (https://dejure.org/2004,12235)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung für die Tätigkeit eines Liquidators - Anspruch auf Rückerstattung einer Vergütung eines Liquidators bei schuldhafter Pflichtverletzung - Auszahlung von zu hohen Inventarbeiträgen als Pflichtverletzung eines Liquidators - Anspruch aus ungerechtfertigter ...

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 308; ; LwAnpG § 3 a; ; BGB § 185 Abs. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 675; ; BGB § 670; ; GenG § 89; ; GenG § 34 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675 § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Zurückforderung der Vergütung des Liquidators durch eine LPG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.11.2000 - V ZR 189/99

    Wirksamkeit und Rechtsfolge einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR

    Auszug aus BGH, 05.11.2004 - LwZR 3/04
    Dazu bedurfte sie - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - in entsprechender Anwendung des § 185 Abs. 1 BGB der Ermächtigung durch die Zessionarin (BGHZ 96, 151, 152 f; 100, 217, 218; 125, 196, 199; BGHZ 145, 383, 386).

    Daß eine solche Ermächtigung erteilt worden ist, und sei es auch nur konkludent (vgl. BGHZ 94, 117, 122) oder durch Auslegung zu erschließen (vgl. BGHZ 145, 383, 386), hat das Berufungsgericht - weil es dies für entbehrlich erachtet hat - nicht festgestellt.

  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der

    Auszug aus BGH, 05.11.2004 - LwZR 3/04
    Daß eine solche Ermächtigung erteilt worden ist, und sei es auch nur konkludent (vgl. BGHZ 94, 117, 122) oder durch Auslegung zu erschließen (vgl. BGHZ 145, 383, 386), hat das Berufungsgericht - weil es dies für entbehrlich erachtet hat - nicht festgestellt.
  • BGH, 10.01.1978 - VI ZR 113/75

    Ersatz für den Schaden eines Weingroßhandlers wegen Konkurses eines Abnehmers -

    Auszug aus BGH, 05.11.2004 - LwZR 3/04
    Die Klage ist daher schon aus diesem Grund als unzulässig abzuweisen, ohne daß zur Frage der Begründetheit eine der Rechtskraft fähige Entscheidung getroffen werden könnte (vgl. BGH, Urt. v. 10. Januar 1978, VI ZR 113/75, WM 1978, 470, 472; Urt. v. 19. Juni 2000, II ZR 319/98, NJW 2000, 3718, 3719).
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus BGH, 05.11.2004 - LwZR 3/04
    Dazu bedurfte sie - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - in entsprechender Anwendung des § 185 Abs. 1 BGB der Ermächtigung durch die Zessionarin (BGHZ 96, 151, 152 f; 100, 217, 218; 125, 196, 199; BGHZ 145, 383, 386).
  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93

    Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung

    Auszug aus BGH, 05.11.2004 - LwZR 3/04
    Dazu bedurfte sie - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - in entsprechender Anwendung des § 185 Abs. 1 BGB der Ermächtigung durch die Zessionarin (BGHZ 96, 151, 152 f; 100, 217, 218; 125, 196, 199; BGHZ 145, 383, 386).
  • BGH, 19.06.2000 - II ZR 319/98

    Abweisung als unbegründet bei zweifelhafter Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 05.11.2004 - LwZR 3/04
    Die Klage ist daher schon aus diesem Grund als unzulässig abzuweisen, ohne daß zur Frage der Begründetheit eine der Rechtskraft fähige Entscheidung getroffen werden könnte (vgl. BGH, Urt. v. 10. Januar 1978, VI ZR 113/75, WM 1978, 470, 472; Urt. v. 19. Juni 2000, II ZR 319/98, NJW 2000, 3718, 3719).
  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus BGH, 05.11.2004 - LwZR 3/04
    Es fehlt mangels Prozeßführungsbefugnis der Klägerin an einer Prozeßvoraussetzung (vgl. Senat, BGHZ 36, 187, 191 f).
  • BGH, 19.03.1987 - III ZR 2/86

    Geltendmachung von zur Konkursmasse gehörenden Rechten durch den Gemeinschuldner

    Auszug aus BGH, 05.11.2004 - LwZR 3/04
    Dazu bedurfte sie - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - in entsprechender Anwendung des § 185 Abs. 1 BGB der Ermächtigung durch die Zessionarin (BGHZ 96, 151, 152 f; 100, 217, 218; 125, 196, 199; BGHZ 145, 383, 386).
  • BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 64/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft -

    Auch im Urteil vom 16.5.2018 hat es der Senat für zulässig erachtet, dass Honoraransprüche einer BAG lediglich durch eines ihrer Mitglieder eingeklagt werden, weil dieses Mitglied von der BAG im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft dazu ermächtigt worden war (BSG Urteil vom 16.5.2018 - B 6 KA 15/17 R - RdNr 14 f, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen; ebenso bereits BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 22/10 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 65 RdNr 12; zum Erfordernis einer Ermächtigung bei gewillkürter Prozessstandschaft s auch BGH Urteil vom 5.11.2004 - LwZR 3/04 - Juris RdNr 11 mwN; BSG Urteil vom 22.4.2015 - B 3 KR 2/14 R - SozR 4-2500 § 127 Nr. 5 RdNr 21) .
  • SG Duisburg, 03.02.2020 - S 3 SO 20/19
    Verfolgt der Kläger einen fremden Anspruch in eigenem Namen, ist er nur dann prozessführungsbefugt, wenn entweder das Gesetz dies ausdrücklich anordnet (gesetzliche Prozessstandschaft) oder er aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Ermächtigung handelt, ein eigenes rechtliches (nicht nur wirtschaftliches) Interesse an der Geltendmachung des fremden Anspruchs hat, der Kläger dies rechtzeitig offenlegt und entgegenstehende schutzwürdige Belange des Prozessgegners fehlen (gewillkürte Pro-zessstandschaft; vgl. zu den Voraussetzungen BSG, Urteil vom 02.07.2013 - B 1 KR 18/12 R m.w.N. und Urteil vom 30.07.2019, B 1 KR 16/18 R; zum Erfordernis einer Ermächtigung bei gewillkürter Prozessstandschaft auch BGH, Urteil vom 05.11.2004 - LwZR 3/04; BSG, Urteil vom 22.04.2015 - B 3 KR 2/14 R).
  • SG Duisburg, 07.01.2019 - S 3 SO 20/19
    Verfolgt der Kläger einen fremden Anspruch in eigenem Namen, ist er nur dann prozessführungsbefugt, wenn entweder das Gesetz dies ausdrücklich anordnet (gesetzliche Prozessstandschaft) oder er aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Ermächtigung handelt, ein eigenes rechtliches (nicht nur wirtschaftliches) Interesse an der Geltendmachung des fremden Anspruchs hat, der Kläger dies rechtzeitig offenlegt und entgegenstehende schutzwürdige Belange des Prozessgegners fehlen (gewillkürte Pro-zessstandschaft; vgl. zu den Voraussetzungen BSG, Urteil vom 02.07.2013 - B 1 KR 18/12 R m.w.N. und Urteil vom 30.07.2019, B 1 KR 16/18 R; zum Erfordernis einer Ermächtigung bei gewillkürter Prozessstandschaft auch BGH, Urteil vom 05.11.2004 - LwZR 3/04; BSG, Urteil vom 22.04.2015 - B 3 KR 2/14 R).
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