Rechtsprechung
BGH, 05.11.2008 - I ZR 55/06 |
Volltextveröffentlichungen (20)
- lexetius.com
XtraPac
- MIR - Medien Internet und Recht
XtraPac - Die Werbung für den Verkauf eines Mobiltelefons zusammen mit einer Prepaid-Card einschließlich eines Startguthabens, muss außer dem Paketpreis für Mobiltelefon und Prepaid-Card nicht auch die Tarife für die weitere Nutzung der Prepaid-Card enthalten.
- Anwaltskanzlei von Olnhausen
XtraPac
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Telemedicus
XtraPac
- Telemedicus
XtraPac
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung zur Angabe der Tarife für die Nutzung einer Prepaid-Card neben Paketpreis für Mobiltelefon und Prepaid-Card i.R.d. Verkaufs eines Mobiltelefons zusammen mit einer Prepaid-Card einschließlich eines festen Startguthabens; Hinweispflicht bei Verkauf eines ...
- kanzlei.biz
T-Mobile - XtraPac
- Judicialis
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Umfang der Preisangabenpflicht bei Prepaid-Handy mit festem Startguthaben ? Informationsanforderungen über verbrauchsabhängige Kosten nach § 5 UWG 2004
- kanzlei.biz
T-Mobile - XtraPac
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung zur Angabe der Tarife für die Nutzung einer Prepaid-Card neben Paketpreis für Mobiltelefon und Prepaid-Card i.R.d. Verkaufs eines Mobiltelefons zusammen mit einer Prepaid-Card einschließlich eines festen Startguthabens; Hinweispflicht bei Verkauf eines ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
XtraPac
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Keine Pflicht zur Angabe der Tarife bei der Bewerbung eines Handys mit Prepaid-Card - Angabe der Dauer einer SIM-Lock-Sperre und Kosten der Freischaltung erforderlich
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
XtraPac
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Informationspflicht bei Werbung eines Prepaid-Handys
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zur Preisangabe beim Angebot eines Prepaid-Handys mit "XtraCard"
- ipweblog.de (Kurzinformation)
XtraPac
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mobilfunk-Anbieter muss in Werbung nicht sämtliche weiterführenden Kosten nennen
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Preisangaben bei Prepaid Handy mit SIM-Lock
Verfahrensgang
- LG Köln, 18.10.2005 - 33 O 164/05
- OLG Köln, 24.03.2006 - 6 U 212/05
- BGH, 05.11.2008 - I ZR 55/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 1135
- MDR 2009, 994
- GRUR 2009, 690
- MMR 2009, 766
- MIR 2009, Dok. 129
- BB 2009, 1305
- DB 2009, 1927
- K&R 2009, 471
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07
Sondernewsletter
Der Anbieter oder Werbende ist nach der Preisangabenverordnung nicht zur Angabe der Preise von Produkten verpflichtet, die lediglich Gegenstand möglicher Folgegeschäfte sind, auch wenn er diese selbst anbietet und mittelbar mitbewirbt (…vgl. BGH, Urt. v. 20.12.2007 - I ZR 51/05, GRUR 2008, 729 Tz. 15 = WRP 2008, 928 - Werbung für Telefondienstleistungen; BGH GRUR 2009, 73 Tz. 17 - Telefonieren für 0 Cent!; BGH, Urt. v. 5.11.2008 - I ZR 55/06, GRUR 2009, 690 Tz. 9 = WRP 2009, 809 - XtraPac). - OLG Köln, 14.02.2014 - 6 U 120/13
50 De-Mails inklusive
Die Beklagte verteidigt sich unter Hinweis auf die Entscheidung BGH "XtraPac" (GRUR 2009, 690) damit, bei dem Vertrag zur Einrichtung eines De-Mail-Kontos handele es sich nicht um einen entgeltlichen Vertrag, da der Kunde keine entgeltlichen Leistungen abnehmen müsse und das Konto als solches kostenlos sei.Hinsichtlich des Gesamtpreises (Nr. 7) trifft allerdings der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des BGH "XtraPac" (GRUR 2009, 690) zu.
Bei dem Erwerb eines Mobiltelefons mit einer Prepaid-Karte, die kostenlos den passiven Netzzugang (die Entgegennahme von Anrufen) ermöglicht, gehören daher die Kosten für das Aufladen der Karte, um auch aktiv telefonieren zu können, nicht zum angabepflichtigen Endpreis (BGH, GRUR 2009, 690 Tz. 11f. - XtraPac).
- OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 54/14
Anforderungen an die Zuordnung einer Preisangabe zu einer Rufnummer
Der BGH hat an das Merkmal "in unmittelbarer Nähe" des § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV einen strengen Maßstab angelegt: es soll dann erfüllt sein, wenn beide Preise auf einen Blick wahrgenommen werden können (BGH, GRUR 2009, 690, 691 - Dr. Clauder's Hufpflege), wobei die Frage dahinstehen kann, inwieweit das Kriterium der "unmittelbaren Nähe" des § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV überhaupt noch anzuwenden ist, vor dem Hintergrund, dass die Vorgabe der unmittelbaren Nähe zwischen Grund- und Endpreis über die Vorgaben der Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 der EG-Grundpreis-Richtlinie (RL 98/6/EG) hinausgeht, und strengere Regelungen zu unlauteren Geschäftspraktiken als in den entsprechenden Richtlinien vorgesehen nach Ablauf der Übergangsfrist des Art. 3 Abs. 5 Satz 1 der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG) bis zum 12.06.2013 nicht mehr zulässig sein sollen (…dazu Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, PAngV Vorb Rn. 11, 16a, b).Hinzu kommt, dass das Erfordernis, bei Warenangeboten neben dem End- auch den Grundpreis anzugeben, im Bewusstsein der Letztverbraucher noch wenig verankert ist (BGH, GRUR 2009, 690, 692 - Dr. Clauder's Hufpflege).
- OLG Köln, 04.02.2014 - 6 W 11/14
Anforderungen an die Aufklärung über Preissteigerungen im Rahmen eines …
Aus diesem Grund trifft auch der inhaltlich richtige Hinweis der Antragsgegnerin, der Kunde müsse über die Preise fakultativer Zusatzleistungen nicht informiert werden (vgl. etwa BGH, GRUR 2009, 690 Tz. 11 f. - XtraPac), auf die vorliegende Fallgestaltung nicht zu.