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   BGH, 05.11.2013 - VI ZR 527/12   

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https://dejure.org/2013,34236
BGH, 05.11.2013 - VI ZR 527/12 (https://dejure.org/2013,34236)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2013 - VI ZR 527/12 (https://dejure.org/2013,34236)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2013 - VI ZR 527/12 (https://dejure.org/2013,34236)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 1 BGB, § 286 ZPO, § 287 ZPO
    Arzthaftung bei Gesundheitsschaden wegen eines Befunderhebungsfehlers bei der Rachenverletzung eines Kleinkindes durch einen Plastiklöffel mit anschließender Infektion

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Umfangs einer Haftung im Falle eines Gesundheitsschadens aufgrund eines ärztlichen Befunderhebungsfehlers

  • rabüro.de

    Zur Arzthaftung aufgrund eines ärztlichen Befunderhebungsfehlers

  • rewis.io

    Arzthaftung bei Gesundheitsschaden wegen eines Befunderhebungsfehlers bei der Rachenverletzung eines Kleinkindes durch einen Plastiklöffel mit anschließender Infektion

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; ZPO § 286; ZPO § 287
    Umfang der Haftung für einen Gesundheitsschaden nach einfachem Befunderhebungsfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Bestimmung des Umfangs einer Haftung im Falle eines Gesundheitsschadens aufgrund eines ärztlichen Befunderhebungsfehlers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesundheitsschaden aufgrund eines ärztlichen Befunderhebungsfehlers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gesundheitsschaden aufgrund eines ärztlichen Befunderhebungsfehlers kann Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 100.000 Euro begründen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gesundheitsschaden aufgrund eines ärztlichen Befunderhebungsfehlers kann Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 100.000 Euro begründen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Klinik muss Entzündungsverlauf im Blick behalten

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Arzthaftung: Gesundheitsschaden wegen eines Befunderhebungsfehlers bei der Rachenverletzung eines Kleinkindes durch einen Plastiklöffel mit anschließender Infektion

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Beweislastumkehr bei einfachem Befunderhebungsfehler

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    100.000 Euro Schadenersatz nach "Befunderhebungsfehler"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    100.000 Euro Schadenersatz nach "Befunderhebungsfehler"

Besprechungen u.ä.

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz Beweislastumkehr bei Befunderhebungsfehlern bleibt Patient für Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche beweisbelastet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 688
  • MDR 2014, 154
  • NJ 2014, 250
  • VersR 2014, 247
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

    Für Umstände, die zur haftungsbegründenden Kausalität gehören, ist § 286 ZPO maßgeblich (BGH, Urteil vom 5. November 2013 - VI ZR 527/12, NJW 2014, 688 Rn. 13; Urteil vom 12. Februar 2008 - VI ZR 221/06, NJW 2008, 1381 Rn. 9).
  • BGH, 08.12.2020 - VI ZR 19/20

    Zurechenbarkeit einer psychischen Gesundheitsverletzung eines Polizeibeamten

    d) Wenn die psychische Erkrankung als Primärschaden geltend gemacht wird, gilt das strenge Beweismaß des § 286 ZPO, das die volle Überzeugung des Tatrichters erfordert (Senatsurteile vom 29. Januar 2019 - VI ZR 113/17, BGHZ 221, 43 Ls und Rn. 12; vom 5. November 2013 - VI ZR 527/12, VersR 2014, 247 Rn. 13; Senatsbeschluss vom 14. Januar 2014 - VI ZR 340/13, VersR 2014, 632 Rn. 5).
  • BGH, 24.02.2015 - VI ZR 106/13

    Arzthaftungsprozess: Unerlässlichkeit eines medizinischen

    a) Das Berufungsgericht ist allerdings zu Recht davon ausgegangen, dass grundsätzlich der Anspruchsteller den Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem geltend gemachten Gesundheitsschaden nachzuweisen hat (vgl. Senatsurteile vom 21. Dezember 2010 - VI ZR 284/09, BGHZ 188, 29 Rn. 19; vom 5. November 2013 - VI ZR 527/12, VersR 2014, 247 Rn. 13).

    Zudem kann auch eine nicht grob fehlerhafte Unterlassung der Befunderhebung dann zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden führen, wenn sich bei der gebotenen Abklärung der Symptome mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde und diese Fehler generell geeignet sind, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen (vgl. Senatsurteile vom 5. November 2013 - VI ZR 527/12, VersR 2014, 247 Rn. 14; vom 21. Januar 2014 - VI ZR 78/13, VersR 2014, 374 Rn. 20; siehe nun auch § 630h Abs. 5 BGB).

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