Rechtsprechung
BGH, 05.11.2014 - 2 ARs 388/14, 2 AR 245/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 462a Abs. 1 Satz 1 StPO
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe (Befasstsein: Aufnahme in eine JVA, Verschubung, vorübergehender Aufenthalt) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 StPO, § 462a Abs 1 S 1 StPO
Entscheidung über den Bewährungswiderruf: Begriff der "Aufnahme" im Rahmen der Bestimmung der örtlich zuständigen Strafvollstreckungskammer - IWW
§ 462a Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über den Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe
- rewis.io
Entscheidung über den Bewährungswiderruf: Begriff der "Aufnahme" im Rahmen der Bestimmung der örtlich zuständigen Strafvollstreckungskammer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über den Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe
- rechtsportal.de
StPO § 462a Abs. 1 S. 1
Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über den Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe - datenbank.nwb.de
Entscheidung über den Bewährungswiderruf: Begriff der "Aufnahme" im Rahmen der Bestimmung der örtlich zuständigen Strafvollstreckungskammer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gera - 8 StVK 203/14
- OLG Jena - 1 Ws 385/14
- AG Oschatz, 05.04.2011 - 253 Js 4109/11
- BGH, 05.11.2014 - 2 ARs 388/14, 2 AR 245/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 58
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.05.2012 - 2 ARs 159/12
Örtliche Zuständigkeit zur Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in …
Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 ARs 388/14
Dabei ist es unerheblich, ob die Vollzugseinrichtung nach dem Vollstreckungsplan des jeweiligen Bundeslands auch zuständig ist; dies gilt auch dann, wenn eine spätere Verlegung in eine zuständige Einrichtung schon abzusehen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 63, 65; 27, 302, 304; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 ARs 247/04; Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12, NStZ 2012, 652, 653; (...)).Der Sachverhalt ist Fällen vergleichbar, in denen sich ein Verurteilter entgegen einer Ladung zum Strafantritt in einer unzuständigen Vollzugsanstalt meldet und alsbald in die zuständige Anstalt verlegt wird (dazu BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 -2 ARs 159/12, NStZ 2012, 652, 653).
- BGH, 02.12.1977 - 2 ARs 366/77
Zuständigkeit für die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung - Bestimmung des …
Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 ARs 388/14
Dabei ist es unerheblich, ob die Vollzugseinrichtung nach dem Vollstreckungsplan des jeweiligen Bundeslands auch zuständig ist; dies gilt auch dann, wenn eine spätere Verlegung in eine zuständige Einrichtung schon abzusehen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 63, 65; 27, 302, 304; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 ARs 247/04; Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12, NStZ 2012, 652, 653; (...)). - BGH, 28.08.1991 - 2 ARs 366/91
Gerichtliche Zuständigkeit bei Übergang von Untersuchungshaft in Strafhaft
Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 ARs 388/14
Dabei ist es unerheblich, ob die Vollzugseinrichtung nach dem Vollstreckungsplan des jeweiligen Bundeslands auch zuständig ist; dies gilt auch dann, wenn eine spätere Verlegung in eine zuständige Einrichtung schon abzusehen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 63, 65; 27, 302, 304; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 ARs 247/04; Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12, NStZ 2012, 652, 653; (...)). - BGH, 28.07.2004 - 2 ARs 247/04
Zuständigkeitsbestimmung (nachträgliche Entscheidung über Widerruf der …
Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 ARs 388/14
Dabei ist es unerheblich, ob die Vollzugseinrichtung nach dem Vollstreckungsplan des jeweiligen Bundeslands auch zuständig ist; dies gilt auch dann, wenn eine spätere Verlegung in eine zuständige Einrichtung schon abzusehen ist (st. Rspr.; vgl. BGHSt 38, 63, 65; 27, 302, 304; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 ARs 247/04; Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12, NStZ 2012, 652, 653; (...)).
- BGH, 08.12.2016 - 2 ARs 5/16
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts im Verfahren über die …
Dies gilt sogar, wenn eine spätere Verlegung in eine andere Einrichtung bereits abzusehen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 28. August 1991 - 2 ARs 366/91, BGHSt 38, 63, 65; Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12, NStZ 2012, 652, 653; Beschluss vom 5. November 2014 - 2 ARs 388/14, NStZ-RR 2015, 58). - BGH, 25.06.2015 - 2 ARs 54/15
Nachträgliche Entscheidung über Strafaussetzung zur Bewährung (Zuständigkeit der …
"Aufgenommen' im Sinne des § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO ist ein Verurteilter, wenn er sich in der betreffenden Vollzugseinrichtung tatsächlich und nicht nur vorübergehend, wie etwa im Rahmen einer Verschubung oder zum Zwecke einer medizinischen Untersuchung (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12 -, NStZ 2012, 652-653 m.w.N.) oder im Rahmen einer vorübergehenden medizinischen Behandlung aufhält (…KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 462a Rn. 15 m.w.N.; vgl. zu einer Behandlung von drei Wochen in einem Bezirkskrankenhaus bei einer Justizvollzugsanstalt: BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1975 - 2 ARs 291/75 -, NJW 1976, 249; vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 ARs 388/14 -, NStZ-RR 2015, 58-59). - BGH, 26.10.2021 - 2 ARs 335/21
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts …
a) "Aufgenommen" im Sinne des § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO ist ein Verurteilter, wenn er sich in der betreffenden Vollzugseinrichtung auch tatsächlich und nicht nur vorübergehend - wie etwa im Rahmen einer kurzfristigen Verschubung oder zum Zwecke einer medizinischen Untersuchung - aufhält (BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 159/12, NStZ 2012, 652, 653; vom 5. November 2014 - 2 ARs 388/14, NStZ-RR 2015, 58; vom 25. Juni 2015 - 2 ARs 54/15, StrafO 2015, 346 und vom 8. Dezember 2016 - 2 ARs 5/16, StV 2018, 354;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 462a Rn. 5;… KK-StPO/Appl, 8. Aufl., § 462a Rn. 15). - OLG Hamm, 07.03.2017 - 1 Ws 72/17
Örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer für Nachtragsentscheidungen über die …
Dabei ist es nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich unerheblich, ob die Vollzugseinrichtung nach dem Vollstreckungsplan des jeweiligen Bundeslands auch zuständig ist; dies gilt auch dann, wenn - wie im Fall vom Übergang der Untersuchungshaft in Strafhaft - eine spätere Verlegung in eine zuständige Einrichtung schon abzusehen ist (vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 58; NStZ 2012, 652;… OLG Hamm, a.a.O.;… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O. Rn. 6, jew. m.w.N.).