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   BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14   

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https://dejure.org/2014,43720
BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14 (https://dejure.org/2014,43720)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2014 - 2 StR 186/14 (https://dejure.org/2014,43720)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2014 - 2 StR 186/14 (https://dejure.org/2014,43720)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 BtMG
    Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff der Bande; Begriff des Handeltreibens: Weiterbeförderung von Rauschgifterlösen an Hintermänner)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bandenmitgliedschaft und Beteiligung an Bandentaten; bloße Weiterbeförderung von Rauschgifterlösen an Hintermänner

  • IWW

    § 28 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bandenmitgliedschaft und Beteiligung an Bandentaten; bloße Weiterbeförderung von Rauschgifterlösen an Hintermänner

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de

    StGB § 28 Abs. 2
    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 113
  • StV 2015, 639
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1991 - 1 StR 361/91

    Transport von Geld als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Gehilfenvorsatz -

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14
    Dies ist nur dann anders, wenn der Weiterbeförderer mittäterschaftlich in ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem eingebunden ist und die Beförderung des Geldes in diesem Rahmen erfolgt (vgl. BGH StV 1992, 161; StV 1995, 641).
  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Rauschgift - Rauschgifthandel -

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14
    Dies ist nur dann anders, wenn der Weiterbeförderer mittäterschaftlich in ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem eingebunden ist und die Beförderung des Geldes in diesem Rahmen erfolgt (vgl. BGH StV 1992, 161; StV 1995, 641).
  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14
    Es ist - auch wenn nicht ausgeschlossen ist, dass nach der Bandenabrede Beteiligte bei allen Bandentaten nur Gehilfen sein sollen (vgl. BGHSt 47, 214, 218 f.) - zu bedenken, dass der Angeklagte lediglich auf kurzfristige Anweisung untergeordnete Unterstützungsleistungen erbracht hat, für die er nicht oder nur in geringem Umfang entlohnt worden ist.
  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12

    Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft als besonderes

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14
    Die Bandeneigenschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB; fehlt sie bei einem Tatbeteiligten, kann dieser nur wegen Beteiligung am Grunddelikt bestraft werden (vgl. BGH NStZ 2013, 102, 103).
  • LG Bochum, 19.02.2016 - 9 KLs 47/15

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Die Beteiligung an Bandentaten und die Bandenmitgliedschaft sind vielmehr unabhängig voneinander zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2014 - 2 StR 186/14).
  • LG Schwerin, 13.07.2016 - 33 KLs 9/15
    Umgekehrt ist nicht jeder Gehilfe einer Bande zugleich Bandenmitglied (vergl. BGH, Beschluss vom 05.11. ..., 2 StR 186/14, Rz 7).
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