Rechtsprechung
BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 30a Abs. 1 BtMG
Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff der Bande; Begriff des Handeltreibens: Weiterbeförderung von Rauschgifterlösen an Hintermänner) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bandenmitgliedschaft und Beteiligung an Bandentaten; bloße Weiterbeförderung von Rauschgifterlösen an Hintermänner - IWW
§ 28 Abs. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rewis.io
Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Bandenmitgliedschaft und Beteiligung an Bandentaten; bloße Weiterbeförderung von Rauschgifterlösen an Hintermänner
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rechtsportal.de
StGB § 28 Abs. 2
Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Kurzinformation)
Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 10.02.2014 - 1 KLs 950 Js 11405/13
- BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14
- LG Darmstadt, 04.05.2015 - 950 Js 11405/13
- BGH, 28.08.2018 - 2 StR 186/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 113
- StV 2015, 639
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.11.1991 - 1 StR 361/91
Transport von Geld als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Gehilfenvorsatz - …
Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14
Dies ist nur dann anders, wenn der Weiterbeförderer mittäterschaftlich in ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem eingebunden ist und die Beförderung des Geldes in diesem Rahmen erfolgt (vgl. BGH StV 1992, 161; StV 1995, 641). - BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95
Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Rauschgift - Rauschgifthandel - …
Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14
Dies ist nur dann anders, wenn der Weiterbeförderer mittäterschaftlich in ein eingespieltes Bezugs- und Vertriebssystem eingebunden ist und die Beförderung des Geldes in diesem Rahmen erfolgt (vgl. BGH StV 1992, 161; StV 1995, 641). - BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01
Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen
Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14
Es ist - auch wenn nicht ausgeschlossen ist, dass nach der Bandenabrede Beteiligte bei allen Bandentaten nur Gehilfen sein sollen (vgl. BGHSt 47, 214, 218 f.) - zu bedenken, dass der Angeklagte lediglich auf kurzfristige Anweisung untergeordnete Unterstützungsleistungen erbracht hat, für die er nicht oder nur in geringem Umfang entlohnt worden ist. - BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12
Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft als besonderes …
Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14
Die Bandeneigenschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB; fehlt sie bei einem Tatbeteiligten, kann dieser nur wegen Beteiligung am Grunddelikt bestraft werden (vgl. BGH NStZ 2013, 102, 103).
- LG Bochum, 19.02.2016 - 9 KLs 47/15
Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Die Beteiligung an Bandentaten und die Bandenmitgliedschaft sind vielmehr unabhängig voneinander zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2014 - 2 StR 186/14). - LG Schwerin, 13.07.2016 - 33 KLs 9/15 Umgekehrt ist nicht jeder Gehilfe einer Bande zugleich Bandenmitglied (vergl. BGH, Beschluss vom 05.11. ..., 2 StR 186/14, Rz 7).