Rechtsprechung
BGH, 05.11.2014 - IV ZR 8/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
VVG a. F. § 2 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 2 S 2 Halbs 1 aF VVG
Rückwärtsversicherung: Kenntnis von einem bereits eingetretenen Versicherungsfall - IWW
§ 2 Abs. 2 Satz 2 VVG, § 2 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 VVG, § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 538 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Freiheit vom Leistungsversprechen einer Rückwärtsversicherung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zum Erfordernis positiver Kenntnis des Versicherungsnehmers vom Versicherungsfall bei der in § 2 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 VVG a.F. geregelten Freiheit vom Leistungsversprechen einer Rückwärtsversicherung und bei einer vertraglich vereinbarten Klausel "frei von bekannten ...
- rewis.io
Rückwärtsversicherung: Kenntnis von einem bereits eingetretenen Versicherungsfall
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG a.F. § 2 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1
Voraussetzungen für die Freiheit vom Leistungsversprechen einer Rückwärtsversicherung - rechtsportal.de
VVG § 2 Abs. 2 S. 2 Hs. 1
Voraussetzungen für die Freiheit vom Leistungsversprechen einer Rückwärtsversicherung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Voraussetzungen einer Freiheit vom Leistungsversprechen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Leistungsfreiheit bei der Rückwärtsversicherung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zurückverweisung durch das Berufungsgericht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Freiheit vom Leistungsversprechen einer Rückwärtsversicherung setzt positive Kenntnis über Versicherungsfall voraus
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Hohe Anforderungen an den Deckungsausschluss bei positiver Kenntnis des Versicherungsfalles
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Freiheit vom Leistungsversprechen einer Rückwärtsversicherung setzt positive Kenntnis über Versicherungsfall voraus
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Freiheit eines Versicherers vom Leistungsversprechen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Deckungsausschluss bei Rückwärtsversicherung nur bei positiver Kenntnis! (IBR 2015, 634)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 27.01.2012 - 13 O 243/10
- OLG Celle, 29.11.2012 - 8 U 67/12
- BGH, 05.11.2014 - IV ZR 8/13
- BGH, 26.11.2014 - IV ZR 8/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 481
- MDR 2015, 158
- NZBau 2015, 153
- VersR 2015, 89
- WM 2015, 204
- BauR 2015, 280
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15
Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts
Da die Beweisaufnahme und Sachentscheidung nach § 538 Abs. 1 ZPO grundsätzlich dem Berufungsgericht obliegen, ist die Aufhebung und Zurückverweisung nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen die Durchführung des Verfahrens in der Berufungsinstanz zu noch größeren Nachteilen für die Parteien führte als die Zurückverweisung der Sache an das erstinstanzliche Gericht (BGH, Urteil vom 5. November 2014 - IV ZR 8/13, WM 2015, 204 Rn. 21). - BGH, 12.07.2017 - IV ZR 151/15
Versicherungsschutz gegen Leitungswasser in der Gebäudeversicherung: …
Da eine solche Anzeigeobliegenheit immer voraussetzt, dass der Versicherungsnehmer den anzeigepflichtigen Umstand positiv kennt (…vgl. dazu Senatsurteil vom 30. April 2008 - IV ZR 227/06, VersR 2008, 905 Rn. 15, 18; vgl. auch Senatsurteil vom 5. November 2014 - IV ZR 8/13, r+s 2015, 445 Rn. 14), wird der Versicherungsnehmer daraus, dass die Anzeigeobliegenheit des § 26 Nr. 1 Buchst. a VGB 2001 an den "Eintritt" des Versicherungsfalles anknüpft, den Schluss ziehen, dieser Eintritt liege in der Entdeckung des Leitungswasserschadens. - OLG Karlsruhe, 28.01.2019 - 6 U 79/18
Auslandszustellung: Voraussetzungen der Zustellung durch Aufgabe zur Post
Von Bedeutung ist insbesondere, ob die Durchführung des Verfahrens in der Berufungsinstanz zu noch größeren Nachteilen für die Parteien führte als die Zurückverweisung der Sache an das erstinstanzliche Gericht (vgl. BGH, NJW-RR 2015, 481 Rn. 21).
- OLG Hamm, 16.10.2017 - 18 U 11/17
Transportversicherung, Versicherungsfall gem. DTV-Güterversicherungsbedingungen …
Erforderlich ist positive Kenntnis des Versicherungsnehmers (BGH NJW-RR 2015, S. 481). - KG, 10.07.2018 - 6 U 14/17
Leistungsfreiheit einer Versicherung bei Kenntnis des Versicherungsvertreters von …
Er soll nicht in die Lage versetzt werden, rückwirkenden Versicherungsschutz für einen Versicherungsfall zu erlangen, von dem er weiß, dass er bereits eingetreten ist (vgl. BGH, Urt. v. 5.11.14 - IV ZR 8/13 - zitiert nach juris: Rdnr. 15). - KG, 10.07.2018 - 10 U 14/17 Er soll nicht in die Lage versetzt werden, rückwirkenden Versicherungsschutz für einen Versicherungsfall zu erlangen, von dem er weiß, dass er bereits eingetreten ist (vgl. BGH, Urt. v. 5.11.14 - IV ZR 8/13 - zitiert nach juris: Rdnr. 15).