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   BGH, 05.11.2018 - X ZB 13/17   

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https://dejure.org/2018,47009
BGH, 05.11.2018 - X ZB 13/17 (https://dejure.org/2018,47009)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2018 - X ZB 13/17 (https://dejure.org/2018,47009)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2018 - X ZB 13/17 (https://dejure.org/2018,47009)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit des Verfahrens zur Herstellung von Polyvinylacetalen als Neuheit und Erfindung

  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit des Verfahrens zur Herstellung von Polyvinylacetalen als Neuheit und Erfindung

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde im Patentstreitverfahren: Gehörsverletzung und Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 1 Abs. 1 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Patentfähigkeit des Verfahrens zur Herstellung von Polyvinylacetalen als Neuheit und Erfindung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.11.2012 - X ZB 6/11

    Sorbitol

    Auszug aus BGH, 05.11.2018 - X ZB 13/17
    Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (BGH, Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 11/17, juris; Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 10 - Sorbitol; Beschluss vom 26. August 2014 - X ZB 19/12, GRUR 2014, 1235 Rn. 11 - Kommunikationsrouter; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 22 - Walzenformgebungsmaschine).

    Wenn der Patentinhaber grundsätzlich eine (hilfsweise) beschränkte Verteidigung des Streitpatents erwog, gebot es ohnehin eine sorgfältige Verfahrensführung, geänderte Haupt- oder Hilfsanträge rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung einzureichen (BGH, GRUR 2013, 318 Rn. 14 - Sorbitol).

  • BGH, 26.08.2014 - X ZB 19/12

    Kommunikationsrouter - Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine

    Auszug aus BGH, 05.11.2018 - X ZB 13/17
    Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (BGH, Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 11/17, juris; Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 10 - Sorbitol; Beschluss vom 26. August 2014 - X ZB 19/12, GRUR 2014, 1235 Rn. 11 - Kommunikationsrouter; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 22 - Walzenformgebungsmaschine).

    Ein erneuter Hinweis kann allerdings geboten sein, wenn das Gericht hinsichtlich einer entscheidungserheblichen Frage von einer zuvor geäußerten Beurteilung abweichen will (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 Rn. 11 ff. - Werkstück; GRUR 2014, 1235 Rn. 11 - Kommunikationsrouter), wenn erkennbar ist, dass ein Beteiligter einen erteilten Hinweis falsch aufgenommen hat (BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320), oder wenn ein Beteiligter aufgrund des erteilten Hinweises davon ausgehen durfte, dass die darin geäußerten Bedenken durch sein ergänzendes Vorbringen ausgeräumt sind (BGH, Urteil vom 5. November 2003.

  • BGH, 27.03.2018 - X ZB 11/17

    Voraussetzung der Anmeldung von Patenten; Einräumung der Gelegenheit zur Stellung

    Auszug aus BGH, 05.11.2018 - X ZB 13/17
    Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (BGH, Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 11/17, juris; Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 10 - Sorbitol; Beschluss vom 26. August 2014 - X ZB 19/12, GRUR 2014, 1235 Rn. 11 - Kommunikationsrouter; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 22 - Walzenformgebungsmaschine).

    - VIII ZR 380/02, NJW-RR 2004, 281, 282; Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 11/17, juris).

  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 380/02

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht; Meidung einer Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BGH, 05.11.2018 - X ZB 13/17
    - VIII ZR 380/02, NJW-RR 2004, 281, 282; Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 11/17, juris).
  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00

    Auslegung eines Vertrages; Anforderungen an gerichtliche Hinweise; Abweisung

    Auszug aus BGH, 05.11.2018 - X ZB 13/17
    Ein erneuter Hinweis kann allerdings geboten sein, wenn das Gericht hinsichtlich einer entscheidungserheblichen Frage von einer zuvor geäußerten Beurteilung abweichen will (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 Rn. 11 ff. - Werkstück; GRUR 2014, 1235 Rn. 11 - Kommunikationsrouter), wenn erkennbar ist, dass ein Beteiligter einen erteilten Hinweis falsch aufgenommen hat (BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320), oder wenn ein Beteiligter aufgrund des erteilten Hinweises davon ausgehen durfte, dass die darin geäußerten Bedenken durch sein ergänzendes Vorbringen ausgeräumt sind (BGH, Urteil vom 5. November 2003.
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZB 10/09

    Walzenformgebungsmaschine

    Auszug aus BGH, 05.11.2018 - X ZB 13/17
    Ein Hinweis kann lediglich geboten sein, wenn für die Beteiligten auch bei sorgfältiger Prozessführung nicht vorhersehbar ist, auf welche Erwägungen das Gericht seine Entscheidung stützen wird (BGH, Beschluss vom 27. März 2018 - X ZB 11/17, juris; Beschluss vom 28. November 2012 - X ZB 6/11, GRUR 2013, 318 Rn. 10 - Sorbitol; Beschluss vom 26. August 2014 - X ZB 19/12, GRUR 2014, 1235 Rn. 11 - Kommunikationsrouter; Beschluss vom 15. April 2010 - Xa ZB 10/09, GRUR 2010, 950 Rn. 22 - Walzenformgebungsmaschine).
  • BGH, 16.06.2011 - X ZB 3/10

    Werkstück

    Auszug aus BGH, 05.11.2018 - X ZB 13/17
    Ein erneuter Hinweis kann allerdings geboten sein, wenn das Gericht hinsichtlich einer entscheidungserheblichen Frage von einer zuvor geäußerten Beurteilung abweichen will (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - X ZB 3/10, GRUR 2011, 851 Rn. 11 ff. - Werkstück; GRUR 2014, 1235 Rn. 11 - Kommunikationsrouter), wenn erkennbar ist, dass ein Beteiligter einen erteilten Hinweis falsch aufgenommen hat (BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320), oder wenn ein Beteiligter aufgrund des erteilten Hinweises davon ausgehen durfte, dass die darin geäußerten Bedenken durch sein ergänzendes Vorbringen ausgeräumt sind (BGH, Urteil vom 5. November 2003.
  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13

    Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung:

    Auszug aus BGH, 05.11.2018 - X ZB 13/17
    Aus der von der Beschwerde angeführten Entscheidung "Kollagenase" (BGH, Urteil 25. Februar 2014 - X ZB 5/14, GRUR 2014, 461) folgt keine andere Beurteilung.
  • BGH, 25.08.2015 - X ZB 5/14

    Patentanwaltskosten: Festsetzung gegen den Auftraggeber - Festsetzung der

    Auszug aus BGH, 05.11.2018 - X ZB 13/17
    Aus der von der Beschwerde angeführten Entscheidung "Kollagenase" (BGH, Urteil 25. Februar 2014 - X ZB 5/14, GRUR 2014, 461) folgt keine andere Beurteilung.
  • BPatG, 10.04.2017 - 15 W (pat) 48/16
    Auszug aus BGH, 05.11.2018 - X ZB 13/17
    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 10.04.2017 - 15 W(pat) 48/16 -.
  • BGH, 16.02.2021 - X ZR 144/18

    Gebotenheit eines richterlichen Hinweises hinsichtlich Bedeutung der

    Wie die Beklagte im Ansatz zutreffend darlegt, ist ein richterlicher Hinweis gemäß Art. 103 Abs. 1 GG nur dann geboten, wenn das erkennende Gericht auf Gesichtspunkte abstellen will, die für die Beteiligten auch unter Berücksichtigung ihrer prozessualen Sorgfaltspflichten nicht ohne weiteres vorhersehbar sind (BVerfGE 84, 188, 190; BVerfGE 86, 133, 144; BVerfGE 98, 218, 263; BGH, Beschluss vom 5. November 2018 - X ZB 13/17 Rn. 11).
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