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   BGH, 05.11.2019 - VIII ZR 344/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,42366
BGH, 05.11.2019 - VIII ZR 344/18 (https://dejure.org/2019,42366)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2019 - VIII ZR 344/18 (https://dejure.org/2019,42366)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2019 - VIII ZR 344/18 (https://dejure.org/2019,42366)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 286 ZPO

  • IWW

    § 544 ZPO, § ... 26 Nr. 8 EGZPO, § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 412 Abs. 1 ZPO, § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 BGB, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO

  • Anwaltsblatt

    Art 103 GG, § 286 ZPO
    Verstoß gegen rechtliches Gehör: Widersprüchliche Sachverständigengutachten

  • rewis.io

    Pflicht zur Aufklärung eines Widerspruchs zwischen gerichtlichem Sachverständigengutachten und Privatgutachten

  • wertermittlerportal
  • Anwaltsblatt

    Art 103 GG, § 286 ZPO
    Verstoß gegen rechtliches Gehör: Widersprüchliche Sachverständigengutachten

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 286 A

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Hinreichende Aufklärung des Gerichts von entscheidungserheblichen Widersprüchen zwischen den Schlussfolgerungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen und denjenigen eines Privatgutachters; Folgen der Ausführungen eines Privatgutachters ohne logische und ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widersprüche zwischen Gerichts- und Privatgutachten sind aufzuklären!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Entscheidungserhebliche Widersprüche zwischen den Schlussfolgerungen des gerichtliche bestellten Sachverständigen und denen des Privatgutachters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufwertung von Privatsachverständigengutachten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Widersprüche zwischen Gerichts- und Privatgutachten sind aufzuklären! (IBR 2020, 105)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 186
  • MDR 2020, 114
  • MDR 2020, 396
  • FamRZ 2020, 263
  • AnwBl 2020, 111
  • AnwBl Online 2020, 157
  • ZfBR 2020, 162
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 06.09.2022 - VIII ZR 352/21

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Fristsetzung zur Nacherfüllung

    Wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu würdigen und in den Entscheidungsgründen hierzu Stellung zu nehmen (Senatsbeschluss vom 5. November 2019 - VIII ZR 344/18, NJW-RR 2020, 186 Rn. 11 mwN).

    Es hat für die Beurteilung, ob aufgrund der im Streitfall gegebenen Umstände eine Fristsetzung vor der Rücktrittserklärung des Klägers gemäß § 440 Satz 1 Alt. 2, Satz 2 BGB oder gemäß § 440 Satz 1 Alt. 3 BGB ausnahmsweise entbehrlich gewesen war, maßgebliches Vorbringen des Klägers unberücksichtigt gelassen und somit den Prozessstoff hinsichtlich der für die Überzeugungsbildung wesentlichen Gesichtspunkte nicht vollständig gewürdigt (vgl. Senatsbeschluss vom 5. November 2019 - VIII ZR 344/18, aaO, Rn. 18 mwN).

    Das Berufungsgericht musste davon ausgehen, dass der Kläger sich sowohl die vorgenannten Ausführungen der Beklagten als auch den Inhalt des Sachverständigengutachtens als jeweils für ihn günstig zumindest hilfsweise zu eigen gemacht hat (vgl. hierzu etwa Senatsbeschluss vom 5. November 2019 - VIII ZR 344/18, NJW-RR 2020, 186 Rn. 12 mwN).

  • OLG Oldenburg, 07.07.2020 - 2 U 46/20

    Anforderungen an die Würdigung eines Gutachtens

    Das Gericht hat (auch) in Bauprozessen die Pflicht, sich mit von den Parteien vorgelegten Privatgutachten auseinanderzusetzen und auf die weitere Aufklärung des Sachverhalts hinzuwirken, wenn sich ein Widerspruch zum Gerichtsgutachten ergibt (BGH MDR 2020, 114; BauR 2010, 931; Sacher in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 20. Teil Rn. 44; Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl. Rn. 148, 150 jeweils m. w. N.).

    Dies kann zweckmäßigerweise etwa dadurch erfolgen, dass das Gericht den Sachverständigen unter Gegenüberstellung mit dem Privatgutachter anhört (BGH MDR 2020, 114).

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.08.2020 - 2 O 1644/11

    Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers in der Wohngebäudeversicherung

    Diesen substantiierten Einwendungen wurde durch Anhörung des Gerichtssachverständigen N unter Gegenüberstellung mit dem Privatgutachter T (vgl. BGH NJW-RR 2020, 186) Rechnung getragen (Protokoll vom 07.11.2019, Gerichtsakte III S. 571 ff.).
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