Rechtsprechung
   BGH, 05.12.1957 - 4 StR 477/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,5846
BGH, 05.12.1957 - 4 StR 477/57 (https://dejure.org/1957,5846)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1957 - 4 StR 477/57 (https://dejure.org/1957,5846)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1957 - 4 StR 477/57 (https://dejure.org/1957,5846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,5846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 05.12.1957 - 4 StR 477/57
    Das ist rechtlich nicht zu beanstanden (BGHSt 1, 105).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 05.12.1957 - 4 StR 477/57
    Die Revision hat keine Beweismittel bezeichnet, denen sich der Tatrichter zur weiteren Erforschung des Sachverhalts in dieser Richtung noch hätte bedienen müssen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 23.10.1952 - 5 StR 480/52
    Auszug aus BGH, 05.12.1957 - 4 StR 477/57
    Ob ein solcher Berichtigungsbeschluß zulässig ist, kann dahingestellt bleiben (vgl. BGHSt 3, 245; 5, 5 [BGH 21.05.1953 - 3 StR 945/52]; NJW 1953, 155 Nr. 25).
  • BGH, 06.11.1952 - 3 StR 1114/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.12.1957 - 4 StR 477/57
    Ob ein solcher Berichtigungsbeschluß zulässig ist, kann dahingestellt bleiben (vgl. BGHSt 3, 245; 5, 5 [BGH 21.05.1953 - 3 StR 945/52]; NJW 1953, 155 Nr. 25).
  • BGH, 13.01.1953 - 1 StR 646/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.12.1957 - 4 StR 477/57
    Es ist auch kein Rechtsfehler, wenn der Tatrichter zum Ausdruck bringt, er habe bei der Strafzumessung den Grundgedanken der vorletzten Strafvorschrift nicht aus den Augen verloren ( BGH 1 StR 646/52 vom 13. Januar 1953 - MDR 1953, 148).
  • BGH, 21.05.1953 - 3 StR 945/52

    Diebstahl oder Hehlerei am Eigentum der Besatzungsstreitkräfte - Ausschließliche

    Auszug aus BGH, 05.12.1957 - 4 StR 477/57
    Ob ein solcher Berichtigungsbeschluß zulässig ist, kann dahingestellt bleiben (vgl. BGHSt 3, 245; 5, 5 [BGH 21.05.1953 - 3 StR 945/52]; NJW 1953, 155 Nr. 25).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.12.1957 - 4 StR 477/57
    Ob ein solcher Berichtigungsbeschluß zulässig ist, kann dahingestellt bleiben (vgl. BGHSt 3, 245; 5, 5 [BGH 21.05.1953 - 3 StR 945/52]; NJW 1953, 155 Nr. 25).
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als

    Auszug aus BGH, 05.12.1957 - 4 StR 477/57
    Des von dem Ehrengericht der Rechtsanwaltkammer gegen den Angeklagten verhängte Berufsverbot konnte die Strafkammer auch ohne Verlesung des Beschlusses des Ehrengerichts feststellen, indem sie diese - vom Angeklagten übrigens nicht bestrittene - Tatsache in der Hauptverhandlung mit dem Angeklagten erörterte und dessen daraufhin abgegebene Erklärung bei der Urteilsfindung zugrundelegte (BGHSt 6, 141, 143) [BGH 18.05.1954 - 5 StR 653/53].
  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 05.12.1957 - 4 StR 477/57
    Selbst wenn dies zutreffen sollte, so wäre doch der § 250 StPO nicht verletzt (BGHSt 6, 209 [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54]).
  • BGH, 15.11.1951 - 4 StR 574/51

    Drehbank - § 263 StGB, verkürzte Ausbezahlung des Diebs durch den Hehler,

    Auszug aus BGH, 05.12.1957 - 4 StR 477/57
    Selbst wenn sich Rechtsanwalt B. bei den Darlehnsverhandlungen eines Betruges gegenüber dem Angeklagten schuldig gemacht hätte, wie dieser geltend macht, so entfiele damit doch nicht die Strafbarkeit des Angeklagten; denn niemand darf sich unter Berufung auf das strafbare Verhalten eines anderen auf dessen Kosten straflos bereichern (Grünhut JW 1932; 2434 Nr. 25; Bruns, Festschrift für Edmund Mezger S. 335; BGHSt 2, 364).
  • RG, 28.07.1939 - 1 D 551/39

    Ein Rechtsanwalt schädigt i. S. des § 266 StGB. das Vermögen eines anderen, wenn

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht