Rechtsprechung
BGH, 05.12.1974 - II ZR 24/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz auf Grund eines sittenwidrigen Verhaltens - Übertragung von Ausbeutungsrechten - Grundlage für die Festlegung eines Beteiligungsverhältnisses - Missbrauch einer durch Beruf und Tätigkeit erworbenen Vertrauensstellung - Annahme eines sittenwidrigen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1975, 325
- DB 1975, 737
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.04.1955 - II ZR 227/53
Einlagebewertung bei OHG
Auszug aus BGH, 05.12.1974 - II ZR 24/73
Die Gesellschafter haben bei der Bewertung ihrer Einlagen grundsätzlich zwar freie Hand (BGHZ 17, 130, 134). - BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64
Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § …
Auszug aus BGH, 05.12.1974 - II ZR 24/73
Vertragsschluß können Schadensersatzansprüche der hier in Frage stehenden Art auch dann begründen, wenn das Rechtsgeschäft unwirksam ist (vgl. RGZ 143, 48, 51; BGH, Urt. v. 29.1.65 - V ZR 53/64, WM 1965, 315, 316). - BGH, 16.06.1971 - KZR 11/70
Kartellrechtliche Überprüfung von Stromlieferungsbedingungen - Missbräuchliche …
Auszug aus BGH, 05.12.1974 - II ZR 24/73
Auch in diesem Zusammenhang ist von dem Grundsatz auszugehen, daß Sittenwidrigkeit nur dann vorliegt, wenn ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht und der begünstigte Teil aus verwerflicher Gesinnung gehandelt hat oder andere Umstände hinzutreten, die das Verhalten als dem Anstandsgefühl zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 16.6.71 - KZR 11/70, LM BGB § 138 [Cc] Nr. 4). - RG, 13.03.1936 - V 184/35
Zur Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB. auf Rechtsgeschäfte, bei denen Leistung und …
Auszug aus BGH, 05.12.1974 - II ZR 24/73
Im vorliegenden Falle zeigt sich jedoch die Besonderheit, daß ein besonders grobes Mißverhältnis zwischen dem Betrag, der der Erblasserin in der Eröffnungsbilanz gutgebracht worden ist, und dem tatsächlichen Wert ihrer Sacheinlagen besteht, und der Beklagte zu 2 - wie das Berufungsgericht festgestellt hat (vgl. hierzu die Ausführungen zu I 2) - den hier in Frage stehenden Schaden der Erblasserin vorsätzlich zugefügt hat, so daß schon aus diesem Grunde der Schluß naheliegt, der Beklagte zu 2 habe in dem dargelegten Sinne sittenwidrig gehandelt (vgl. hierzu RGZ 150, 1, 6). - RG, 21.12.1933 - VI 196/33
1. Wie unterscheiden sich der Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB. und der des § 826 …
Auszug aus BGH, 05.12.1974 - II ZR 24/73
Vertragsschluß können Schadensersatzansprüche der hier in Frage stehenden Art auch dann begründen, wenn das Rechtsgeschäft unwirksam ist (vgl. RGZ 143, 48, 51;… BGH, Urt. v. 29.1.65 - V ZR 53/64, WM 1965, 315, 316).
- BGH, 04.06.2013 - II ZR 207/10
BGB-Gesellschaft: Sittenwidrigkeit einer Gesellschaftsvertragsklausel wegen …
Diese Voraussetzungen können beispielsweise bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen dem tatsächlichen Wert einer Einlage und dem hierfür vereinbarten Wertansatz erfüllt sein, sofern weitere Umstände wie eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hinzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1974 - II ZR 24/73, WM 1975, 325, 327; Urteil vom 9. Mai 1988 - II ZR 247/87, WM 1988, 1370, 1373). - OLG Karlsruhe, 05.08.2013 - 6 U 114/12
Schadensberechnung - Patentverletzung: Schadensersatzberechnung nach den …
Dies wäre Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze des Schweigens auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (vgl. BGH, WM 1975, 325). - LG München I, 13.01.2020 - 15 O 16626/18
Eintragung, Kaufvertrag, Bewilligung, Kaufpreis, Wohnung, Sittenwidrigkeit, …
Die Rechtsprechung hat diese Möglichkeit auch neben der Unwirksamkeitssanktion des § 138 BGB eröffnet (vgl. BGH BeckRS 1998, 30037359 WM 1975, 325 m.w.N.).
- BGH, 04.12.1998 - V ZR 373/97
Sittenwidrige Schädigung durch Vereitelung eines Vorkaufsrechts; Voraussetzungen …
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat diese Möglichkeit neben der Sanktion des § 138 BGB eröffnet, um dem von einem sittenwidrigen Verhalten Betroffenen umfassenden Rechtsschutz zu gewähren und die erlittenen Nachteile schadensersatzrechtlich auszugleichen (vgl. BGH, Urt. v. 5. Dezember 1974, II ZR 24/73, WM 1975, 325, 328;… ebenso MünchKomm-BGB/ Mertens, 3. Aufl., § 826 Rdn. 92; vgl. auch BGHZ 99, 101, 106 f). - OLG Bamberg, 07.03.2001 - 3 U 105/00
Haftung des Veranstalters eines Computer-"Systemspiels" nach dem …
Daß die Spielverträge gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig waren, steht dem nicht entgegen (BGH WM 1975, 325, 328). - OLG München, 10.11.1993 - 7 U 2879/93
Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts bei besonders groben Mißverhältnis