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   BGH, 05.12.1979 - IV ZR 107/78   

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BGH, 05.12.1979 - IV ZR 107/78 (https://dejure.org/1979,512)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1979 - IV ZR 107/78 (https://dejure.org/1979,512)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1979 - IV ZR 107/78 (https://dejure.org/1979,512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkennung des Wesen eines bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnisses - Voraussetzungen der notariellen Beurkundung einer Anerkennungserklärung - Feststellung der Entgeltlich- oder Unentgeltlichkeit des Anerkenntnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1158
  • DNotZ 1980, 623
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 105/74

    Anforderungen an das Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts bei angeordneter

    Auszug aus BGH, 05.12.1979 - IV ZR 107/78
    Wenn es - wie die Klägerin behauptet hat - ohne eine solche Gegenleistung erteilt worden wäre, hätte die Anerkennungserklärung nach § 518 Abs. 1 Satz 2 BGB der notariellen Beurkundung bedurft (BGH WM 1976, 1053).

    Das Berufungsgericht war der Pflicht, zur Frage der Entgeltlichkeit des Anerkenntnisses die nach dem Inhalt der Verhandlungen und dem Ergebnis einer Beweisaufnahme möglichen Feststellungen zu treffen, nicht deshalb enthoben, weil die Beweislast für die Unentgeltlichkeit des Anerkenntnisses die Klägerin trägt (BGH WM 1976, 1053).

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus BGH, 05.12.1979 - IV ZR 107/78
    Sein Zweck ist es in aller Regel, das Schuldverhältnis insgesamt oder zumindest in bestimmten Beziehungen dem Streit oder der Ungewißheit zu entziehen und es (insoweit) endgültig festzulegen (BGHZ 66, 250, 253 f. m.w.N.).
  • RG, 07.09.1936 - VI 298/36

    Kann der Kreditgeber, der eine Grundschuld als Sicherstellung für die Gläubiger

    Auszug aus BGH, 05.12.1979 - IV ZR 107/78
    Einem Schuldanerkenntnis, das einen von den Parteien fingierten Schuldgrund enthält, kommt vielmehr konstitutive Wirkung zu (RG JW 1906, 550; RGZ 152, 159; BGB-RGRK/Steffen, BGB 12. Aufl. § 780 Rdn. 13; Staudinger/Müller, BGB 10./11. Aufl. § 780 Rdn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12

    Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten

    Ihm sind nicht nur Einreden, rechtshindernde oder rechtsvernichtende Einwendungen, sondern auch jedes tatsächliche oder rechtliche Bestreiten der anspruchsbegründenden Tatsachen abgeschnitten (BGHZ 66, 250, 254; BGH NJW 1980, 1158; 1963, Habersack, a. a. O., Rn. 5; BeckOK-BGB-Gehrlein, Stand 01.11.2012, § 781, Rn. 10).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03

    Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

    Bestätigende Schuldanerkenntnisse sind nämlich vergleichsähnlich (BGH 27. Januar 1988 - IVb ZR 82/86 - WM 1988, 794; 29. Februar 1984 - IVa ZR 107/82 - WM 1984, 667; 5. Dezember 1979 - IV ZR 107/78 - NJW 1980, 1158).
  • BGH, 25.06.2015 - IX ZR 199/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über den Verzicht auf

    Die Feststellungsklage ist mit beiden Anträgen - bezogen auf die vom Berufungsgericht unwidersprochen und mit Recht mangels Angabe eines konkreten Schuldgrundes als abstrakte Schuldanerkenntnisse ausgelegten Schuldurkunden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1979 - IV ZR 107/78, NJW 1980, 1158) - zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2010 - IX ZR 24/10, ZInsO 2011, 244 Rn. 9, 19), aber unbegründet.

    Allerdings wird darauf verwiesen, dass dann, wenn das selbständige Schuldanerkenntnis ohne Gegenleistung erklärt werde, es schenkweise gegeben werde und deswegen gemäß § 518 Abs. 1 Satz 2 BGB der notariellen Beurkundung bedürfe (MünchKomm-InsO/Stephan, aaO § 301 Rn. 23; FK-InsO/Ahrens, aaO § 301 Rn. 26; vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1979 - IV ZR 107/78, NJW 1980, 1158, 1159).

  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 178/84

    Beweislast im Darlehensrückzahlungs-Prozeß; Ausstellung eines Schuldscheins

    Das mag naheliegen, wenn dem Verpflichteten in Wahrheit kein Darlehen gegeben worden ist und nicht gegeben werden sollte, er sich auf diese Weise aber so zum Schuldner machen wollte, wie es durch den Empfang eines Darlehens geschehen sein würde (vgl. BayObLGZ 4, 774, 781; auch BGH Urteil vom 5. Dezember 1979 - IV ZR 107/78 = NJW 1980, 1158, 1159).
  • BFH, 06.02.2014 - II B 129/13

    NZB: Anforderungen an die Begründung; Bedeutung des § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1

    Die Klägerin hat nicht konkret dargelegt, dass die von ihr als Divergenzentscheidungen angeführten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. Dezember 1979 IV ZR 107/78 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1980, 1158) und vom 10. Juni 1985 III ZR 178/84 (NJW 1986, 2571) einen mit dem Streitfall vergleichbaren Sachverhalt und eine identische Rechtsfrage beträfen.

    Nach den Ausführungen des BGH im Urteil in NJW 1980, 1158 kommt es für die Frage, ob ein bestätigendes (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis bindende Wirkung entfaltet, darauf an, dass ihm ein Sachverhalt zugrunde liegt, der überhaupt geeignet ist, den anerkannten Anspruch auf irgendeine Weise zu rechtfertigen, und der einen Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit der Parteien über das Bestehen der Schuld ausgelöst hat.

  • OLG Hamburg, 15.11.2016 - 10 U 4/16

    Schenkung: Unentgeltlichkeit der Zuwendung; Abgabe eines konstitutiven

    Der Anerkenntnisvertrag hat in diesem Fall konstitutive Wirkung im Sinne des § 781 BGB (BGH NJW 1980, 1158).
  • OLG Köln, 15.07.2004 - 8 U 19/04

    Formbedürftigkeit eines konstitutiven Schuldanerkenntnisses

    Als Begründung für die Unentgeltlichkeit der Erteilung der Schuldanerkenntnisse hat der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH NJW 1980, 1158, 1159; BGH WM 1976, 1053, 1055; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Bd. 1 1992, § 781 Rn. 7 m.w.N.) lediglich ausgeführt, dass zwischen den Parteien in Bezug auf das Bauvorhaben T, auf dessen Grundlage im weitesten Sinne die Anerkenntnisse gegeben worden seien, keinerlei vertraglichen Beziehungen bestanden hätten.

    Die von dem Beklagten angeführte Entscheidung des BGH vom 05.12.1979 (NJW 1980, 1158) rechtfertigt keine andere Beurteilung; in jenem Fall war die dem Schuldanerkenntnis zugrunde liegende Schenkung unstreitig und bedurfte daher - anders als hier - keiner näheren Substantiierung.

  • OLG Köln, 19.12.1997 - 19 U 142/97

    Beweisgrundsätze bei Darlehensschuldschein - Sittenwidrigkeit des Freikaufs einer

    Dies liegt nahe, wenn dem Verpflichtetem in Wahrheit kein Darlehen gegeben worden ist und nicht gegeben werden sollte, er sich auf diese Weise aber so zum Schuldner machen wollte, wie es durch den Empfang eines Darlehens geschehen sein würde (vgl. BGH NJW 1986, 2571, 2572; vgl. auch BGH NJW 1980, 1158, 1159).

    War dies nicht der Fall, so hätte die Anerkennungserklärung nach § 518 Abs. 1 Satz 2 BGB der notariellen Beurkundung bedurft (vgl. BGH NJW 1980, 1158, 1159).

  • BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 390/92

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Umwandlung in Darlehensschuld

    Da der typische Zweck eines solchen Vertrags darin liegt, das Schuldverhältnis - ganz oder teilweise - dem Streit oder der Ungewißheit der Parteien zu entziehen, setzt der Schuldbestätigungsvertrag notwendig einen vorherigen Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewißheit der Parteien über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtlich erhebliche Punkte voraus (BGHZ 66, 250, 255; BGH Urteile vom 5. Dezember 1979 - IV ZR 107/78 - und vom 10. Januar 1984 - VI ZR 64/82 - NJW 1980, 1158 und 1984, 799).
  • LG Aachen, 03.03.2015 - 10 O 193/08

    Forderungsanspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Firma

    Es setzt voraus, dass ihm ein Sachverhalt zugrunde liegt, der überhaupt geeignet ist, den anerkannten Anspruch auf irgendeine Weise zu rechtfertigen, und der einen Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit der Parteien über das Bestehen der Schuld ausgelöst hat (BGH NJW 1980, 1158 m.w.Nw.).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZR 158/96

    Einigung über Beförderungskosten zwischen einem Großverlader und einem

  • OLG Dresden, 26.07.2007 - 10 U 791/06
  • OLG Jena, 05.08.2005 - 1 UF 519/04

    Rechtsnatur eines Schuldanerkenntnisses in einer notariellen

  • OLG Frankfurt, 02.12.1986 - 8 U 95/86

    Voraussetzungen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses; Auslegung einer

  • OLG Frankfurt, 23.10.2019 - 13 U 99/18

    Finanzplankredit bei Ausscheiden aus der Gesellschaft kündbar

  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 31/82

    Begründung und Beweis eines im Urkundsprozess geltend gemachten Anspruchs -

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2016 - 12 U 74/15

    Auslegung einer Erklärung des Finanzamts gegenüber dem Insolvenzverwalter

  • OLG Schleswig, 29.09.2006 - 1 U 68/06

    Haftung des Vorstands eines Vereins für Fehlbeträge aus der Verpflichtung von

  • LG Wuppertal, 24.03.2022 - 9 S 172/21

    Desinfektionskosten ("aufwändige Hygienemaßnahmen") nach einem Verkehrsunfall

  • OLG Rostock, 10.04.2008 - 1 U 172/07

    Rechtswahl; Schuldanerkenntnis: Möglichkeit der freien Rechtswahl auch nach

  • OLG Schleswig, 02.09.2004 - 7 U 135/03

    Durch testamentarische Auflage abgesichertes Schuldanerkenntnis

  • LAG Hessen, 29.01.2007 - 16 Sa 210/06

    Darlegungslast - Darlehensvertrag - Schuldanerkenntnis - Unterschlagung

  • OLG Brandenburg, 24.09.2009 - 9 U 7/09

    Auslegung eines Darlehensvertrages als selbständiges Schuldversprechen

  • OLG Nürnberg, 24.03.2022 - 13 U 2275/21

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Berufung, Schadensersatzanspruch, Ware, Erkrankung,

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2003 - 5 U 216/00

    Zur Leistungspflicht des Alleinerben (Ehefrau) gegenüber der Lebensgefährdin des

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2002 - 1 U 230/01

    Abrechnung eines Fahrzeugschadens bei Interesse am Erhalt und der Weiternutzung

  • OLG Hamm, 29.01.1993 - 12 U 78/91

    Nichtigkeit eines Bauvertrages wegen Schwarzzahlung; Treuwidrigkeit der Berufung

  • BGH, 15.04.1991 - II ZR 37/90

    Voraussetzungen einer unzureichenden Würdigung des Beweisergebnisses und des

  • BGH, 02.07.1981 - III ZR 176/79

    Inanspruchnahme aus Bürgschaft auf Rückzahlung eines Restdarlehens -

  • LAG Berlin, 29.11.1996 - 4 Sa 91/96

    Auszahlung einer Abfindungssumme im Zuge der Restrukturierung von Betrieben und

  • OLG Zweibrücken, 20.11.2008 - 4 U 106/08

    Provision bei Zwangsversteigerung: AGB-Klausel unwirksam!

  • OLG Köln, 15.01.1998 - 7 U 136/97

    Keine Drittwirkung des § 8 Zivildienstgesetz

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 23 U 158/01
  • LG Berlin, 23.11.2009 - 5 O 385/08

    Beamtenhaftung des Bezirksschornsteinfegermeisters

  • OLG Köln, 27.06.2002 - 13 W 10/02
  • OLG München, 21.02.1995 - 25 U 5235/94

    Wirksamkeit eines Schuldanerkenntnisses bei fingiertem Schuldgrund

  • BGH, 21.05.1982 - III ZR 149/81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Berücksichtigung

  • LG Berlin, 06.02.2013 - 36 O 302/11

    Kostenübernahmeerklärung einer Krankenkasse bei ausländischen Patienten

  • OLG München, 06.11.1996 - 7 U 2459/96

    Voraussetzungen für Provisionszahlung an Vermittlungsmakler durch Vermieter

  • OLG München, 15.05.1995 - 17 U 3258/94

    Nachweis der Kreditgewährung kann bei einem Schuldscheindarlehen nach schweizer

  • BGH, 24.01.1986 - V ZR 51/84

    Wirksamkeit eines notariell beurkundeten Schuldanerkenntnisses bei einer

  • OLG Karlsruhe, 27.02.1997 - 11 U 46/95
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