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   BGH, 05.12.1996 - IX ZR 61/96   

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https://dejure.org/1996,1989
BGH, 05.12.1996 - IX ZR 61/96 (https://dejure.org/1996,1989)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1996 - IX ZR 61/96 (https://dejure.org/1996,1989)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - IX ZR 61/96 (https://dejure.org/1996,1989)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; KapErhG § 28
    Schadensersatzpflicht des Steuerberaters bei der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1001
  • NJW-RR 1997, 630 (Ls.)
  • ZIP 1997, 322
  • VersR 1997, 586
  • WM 1997, 333
  • DB 1997, 523
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 295/51

    Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bei gesetzlicher Verpflichtung zur

    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - IX ZR 61/96
    Sie haben gegen den Unfallschuldigen außerhalb der Vorschriften der §§ 844, 845 BGB keinen Schadensersatzanspruch, weil durch die unerlaubte Handlung nicht in ihre nach den §§ 823 ff BGB geschützten Rechtsgüter eingegriffen worden ist (BGHZ 7, 30, 34; BGH, Urt. v. 20. Februar 1962 - VI ZR 65/61, NJW 1962, 911 f, v. 8. Januar 1968 - III ZR 32/67, VersR 1968, 554, 555 und v. 25. Januar 1972 - VI ZR 75/71, VersR 1972, 460, 461).
  • BGH, 25.01.1972 - VI ZR 75/71

    Bewertung eines Unternehmens bei unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit des Inhabers

    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - IX ZR 61/96
    Sie haben gegen den Unfallschuldigen außerhalb der Vorschriften der §§ 844, 845 BGB keinen Schadensersatzanspruch, weil durch die unerlaubte Handlung nicht in ihre nach den §§ 823 ff BGB geschützten Rechtsgüter eingegriffen worden ist (BGHZ 7, 30, 34; BGH, Urt. v. 20. Februar 1962 - VI ZR 65/61, NJW 1962, 911 f, v. 8. Januar 1968 - III ZR 32/67, VersR 1968, 554, 555 und v. 25. Januar 1972 - VI ZR 75/71, VersR 1972, 460, 461).
  • BGH, 08.01.1968 - III ZR 32/67

    Schadensersatzansprüche der Erben eines durch eine unerlaubte Handlung tödlich

    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - IX ZR 61/96
    Sie haben gegen den Unfallschuldigen außerhalb der Vorschriften der §§ 844, 845 BGB keinen Schadensersatzanspruch, weil durch die unerlaubte Handlung nicht in ihre nach den §§ 823 ff BGB geschützten Rechtsgüter eingegriffen worden ist (BGHZ 7, 30, 34; BGH, Urt. v. 20. Februar 1962 - VI ZR 65/61, NJW 1962, 911 f, v. 8. Januar 1968 - III ZR 32/67, VersR 1968, 554, 555 und v. 25. Januar 1972 - VI ZR 75/71, VersR 1972, 460, 461).
  • BGH, 28.11.1966 - VII ZR 132/64

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Unternehmenseinheit - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - IX ZR 61/96
    Denn der Steuerberater ist aufgrund seiner besonderen Sachkunde verpflichtet, den Mandanten auch ungefragt über die bei Erledigung des Auftrags auftauchenden steuerrechtlichen Fragen, insbesondere auch über die Möglichkeiten einer Steuerersparnis zu belehren (BGHZ 128, 358, 361; BGH, Urt. v. 28. November 1966 - VII ZR 132/64, DB 1967, 244).
  • BGH, 10.10.1985 - IX ZR 153/84

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über einen Schadensersatzanspruch aus

    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - IX ZR 61/96
    Im vorliegenden Fall geht es jedoch nicht um die Verletzung eines höchstpersönlichen und damit unvererblichen Rechtsguts, sondern um einen durch eine Vertragsverletzung bewirkten Schaden zweier Gesellschaften, deren Vermögensinteressen die Beklagte aufgrund des ihr erteilten Auftrags zu wahren hatte (vgl. auch Senatsurt. v. 10. Oktober 1985 - IX ZR 153/84, NJW 1986, 581, 582).
  • BGH, 26.01.1995 - IX ZR 10/94

    Umfang der Prüfungspflicht des Steuerberaters bei einem auf bestimmte Aufgaben

    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - IX ZR 61/96
    Denn der Steuerberater ist aufgrund seiner besonderen Sachkunde verpflichtet, den Mandanten auch ungefragt über die bei Erledigung des Auftrags auftauchenden steuerrechtlichen Fragen, insbesondere auch über die Möglichkeiten einer Steuerersparnis zu belehren (BGHZ 128, 358, 361; BGH, Urt. v. 28. November 1966 - VII ZR 132/64, DB 1967, 244).
  • BGH, 20.02.1962 - VI ZR 65/61

    Schadensersatzansprüche der Erben des Getöteten wegen fehlender Verwendung

    Auszug aus BGH, 05.12.1996 - IX ZR 61/96
    Sie haben gegen den Unfallschuldigen außerhalb der Vorschriften der §§ 844, 845 BGB keinen Schadensersatzanspruch, weil durch die unerlaubte Handlung nicht in ihre nach den §§ 823 ff BGB geschützten Rechtsgüter eingegriffen worden ist (BGHZ 7, 30, 34; BGH, Urt. v. 20. Februar 1962 - VI ZR 65/61, NJW 1962, 911 f, v. 8. Januar 1968 - III ZR 32/67, VersR 1968, 554, 555 und v. 25. Januar 1972 - VI ZR 75/71, VersR 1972, 460, 461).
  • BGH, 10.12.2015 - IX ZR 56/15

    Steuerberaterhaftung: Schadensberechnung bei Pflichtverletzung zu Lasten eines

    Auch im Fall der Verschmelzung von zwei Gesellschaften, ist - sofern es sich wirtschaftlich um dieselbe Vermögensmasse handelt, deren Bestand durch zutreffende Gestaltung der Verschmelzung gerade gesichert werden sollte - eine einheitliche Schadensbetrachtung vorzunehmen, unbeschadet der Tatsache, dass es sich um zwei voneinander zu unterscheidende Rechtsträger handelt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1996 - IX ZR 61/96, WM 1997, 333).
  • BGH, 18.02.2016 - IX ZR 191/13

    Steuerberaterhaftung: Schadensberechnung bei Pflicht zur Beachtung der Interessen

    Auch im Fall der Verschmelzung von zwei Gesellschaften ist - sofern es sich wirtschaftlich um dieselbe Vermögensmasse handelt, deren Bestand durch zutreffende Gestaltung der Verschmelzung gerade gesichert werden sollte - eine einheitliche Schadensbetrachtung vorzunehmen, unbeschadet der Tatsache, dass es sich um zwei voneinander zu unterscheidende Rechtsträger handelt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1996 - IX ZR 61/96, WM 1997, 333; vom 10. Dezember 2015, aaO Rn. 16).
  • FG Thüringen, 28.09.2011 - 3 K 1086/09

    Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung bei Verschmelzung der

    Nach dem Urteil des BGH vom 05.12.1996, Aktenzeichen IX ZR 61/96 sei es in der Praxis durchaus üblich, bei einer Verschmelzung von Schwestergesellschaften das Vermögen aus steuerlichen Gründen auf diejenige Gesellschaft zu übertragen, bei der ein Verlustvortrag entstanden sei.

    Ebenso ist es - entsprechend der klägerischen Ansicht - grundsätzlich möglich und auch gängige Praxis, bei Verschmelzungen ohne nennenswerten Gesellschafterwechsel das Vermögen aus steuerlichen Gründen auf diejenige Gesellschaft zu übertragen, bei der der höhere Verlustvortrag entstanden ist (vgl. BGH-Urteil vm 05. Dezember 1996 IX ZR 61/96, NJW 1997, 1001 = DB 1997, 523; gleicher Auffassung auch: Widmann, in: Widmann/ Mayer, § 12 UmwStG, Rz. 786).

  • OLG Köln, 25.02.2015 - 16 U 50/14

    Haftung des Steuerberaters wegen steuerschädlicher Vereinbarung der

    Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 05.12.1996 (IX ZR 61/96, zitiert nach juris, dort Tz. 7) die Person des Rechtsträgers im Rahmen der Schadensbeurteilung auch bei juristischen Personen für letztlich unerheblich gehalten hat, ist dies der konkreten Fallgestaltung geschuldet, in der bei der Verschmelzung zweier GmbH pflichtwidrig die Verschmelzung auf diejenige GmbH erfolgte, die den geringeren Verlustvortrag aufwies und daher weniger Steuervorteile gewährte.
  • VG Hamburg, 31.05.2011 - 4 K 3010/09

    Feststellungsinteresse; Rehabilitierungsinteresse; Wiederholungsgefahr

    Darüber hinaus können etwa verdeckte polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen, wie der Einsatz von verdeckten Ermittlern, tiefgreifende Grundrechtseingriffe darstellen (BVerwG, Beschl. v. 29.4.1997, NJW 1997, 1001).

    bb) Zweitens liegt ein Rehabilitierungsinteresse in der Regel nur dann vor, wenn die staatliche Stelle an ihrer Auffassung, dass das angegriffene staatliche Verhalten rechtmäßig ist, festhält (BVerwG, Beschl. v. 29.4.1997, NJW 1997, 1001).

  • BGH, 09.03.2006 - IX ZR 133/03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Steuerberaterregress

    Die Person des Rechtsträgers kann schadensrechtlich auch dann unerheblich sein, wenn es um eine Vertragsverletzung geht und der steuerliche Berater dafür zu sorgen hat, dass der Bestand einer einheitlichen Vermögensmasse durch die bestmögliche steuerliche Gestaltung gesichert wird (vgl. BGH, Urt. v. 5. Dezember 1996 - IX ZR 61/96, WM 1997, 333 f; Zugehör/Fischer, Handbuch der Anwaltshaftung Rn. 1124).
  • BGH, 21.06.2007 - IX ZR 123/05

    Schadenszurechnung bei fehlerhafter steuerlicher Beratung

    Maßgeblich ist alleine die Vermögensmasse, deren Bestand durch zutreffende Gestaltungsmaßnahmen zu sichern ist (vgl. BGH, Urt. v. 5. Dezember 1996 - IX ZR 61/96, NJW 1997, 1001, 1002).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 23 U 30/01

    Fehlerhafte Gestaltungsberatung ; Betriebsaufspaltung ; Industriemaschinen ;

    Beabsichtigt der Mandant, mit dem Abschluss eines Vertrages steuerliche Vorteile zu erzielen, so muss der Steuerberater deshalb die verschiedenen in Frage kommenden rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und deren Folgen von sich aus erläutern (BGH NJW-RR 1992, 157, 158; NJW-RR 1992, 1110, 1111; NJW 1996, 312, 313; NJW 1997, 1001, 1002; NJW 1998, 1221 mwN.).
  • LG Köln, 13.02.2014 - 2 O 99/13

    Schadensersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung als Pflichtverletzung aus

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von Klägerin in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.12.1996 (WM 1997, 333), die im Fall einer steuerlichen Verschmelzungsberatung von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise mit konsolidierten Schadensbetrachtung zweier GmbHs wegen der besonderen Konstellation ausging, dass die Kapitalgesellschaft, bei der ein Schaden eingetreten wäre, wegen der Verschmelzung nicht mehr existierte.
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