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   BGH, 05.12.1997 - 2 StR 505/97   

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https://dejure.org/1997,1651
BGH, 05.12.1997 - 2 StR 505/97 (https://dejure.org/1997,1651)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1997 - 2 StR 505/97 (https://dejure.org/1997,1651)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1997 - 2 StR 505/97 (https://dejure.org/1997,1651)
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Alibi-Zusage

§ 258 Abs. 5 StGB

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 258 Abs. 5 StGB
    Anwendbarkeit des persönlichen Strafausschließungsgrund bei der Strafvereitelung (vorherige Zusage eines falschen Alibis)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis von Vortat zu Vereitelungshandlung; Vorherige Zusage eines falschen Alibis

  • opinioiuris.de

    Strafvereitelung durch falsches Alibi

  • Judicialis

    StGB § 258 Abs. 5

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Anwendungsbereich des persönlichen Strafausschließungsgrundes von der Strafbarkeit wegen Strafvereitelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 258 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Selbstschutz bei vorher zugesagter Strafvereitelung?

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 356
  • NJW 1998, 1327
  • NStZ 1998, 245
  • NStZ 1999, 31 (Ls.)
  • NStZ 2002, 362
  • StV 1998, 661
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90

    Aufdecken der Strafbarkeit der Falschaussage bei wahrheitsgemäßen Angaben in der

    Auszug aus BGH, 05.12.1997 - 2 StR 505/97
    Auch das Urteil des 3. Strafsenats vom 13. Februar 1991 (BGHR StGB § 258 Abs. 5, Vorsatz 1) steht nicht entgegen, weil in jenem Fall die falsche uneidliche Aussage und der Meineid nicht von vornherein zugesagt worden waren.
  • BGH, 09.01.2020 - 3 StR 288/19

    BGH hebt den Freispruch im Fall Springmann auf und verwirft die Revision des

    Im Hinblick darauf stellt sich sein Verhalten zugleich als Selbstbegünstigung dar, so dass ihm der persönliche Strafaufhebungsgrund des § 258 Abs. 5 StGB zugutekommt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1988 - 1 StR 564/88, BGHR StGB § 1 Vergleichbarkeit 1; Urteil vom 9. November 2010 - 5 StR 297/10, juris Rn. 25); anderes soll nur dann gelten, falls § 258 Abs. 5 StGB aus besonderen Gründen nicht eingreift, etwa weil die Vortat und die Vereitelungshandlung im Verhältnis von vorheriger Zusage eines falschen Alibis zu deren späterer Einlösung nach der Tat stehen (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1997 - 2 StR 505/97, BGHSt 43, 356, 358).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2019 - 3d A 1919/16
    vgl. nur BGH, Beschluss vom 05.12.1997- 2 StR 505/97 -, BGHSt 43, 356, 358, juris Rn. 8: persönlicher Schuldausschließungsgrund, der seine Grundlage im Schuldbereich hat.
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