Rechtsprechung
BGH, 05.12.2000 - 1 StR 411/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 30 OWiG; § 88 OWiG; § 56 Abs. 3 StGB; § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB
Verjährung bei der Haftung einer juristischen Person nach § 30 OWiG nach den für die Tat der natürlichen Person maßgeblichen Vorschriften; Verteidigung der Rechtsordnung; Organtat; Nebenfolge (Rechtsnatur der Geldbuße nach § 30 OWiG) - lexetius.com
OWiG § 30
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Straftat einer natürlichen Person - Ordnungswidrigkeit einer natürlichen Person - Haftung einer juristischen Person nach § 30 OWiG - Maßgebliche Vorschriften im Verfahren - Verjährungsvorschriften
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Frage der Verfolgungsverjährung hinsichtlich einer Geldbuße, die durch die Straftat oder Ordnungswidrigkeit einer natürlichen Person gegen eine juristische Person ausgelöst wird
- Judicialis
OWiG § 30
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 30
Verjährung bei Verfahren gegen juristische Person - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 46, 207
- NJW 2001, 1436
- StV 2001, 232 (Ls.)
- WM 2001, 540
- JR 2001, 425
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung …
Die Vorschrift des § 30 Abs. 1 OWiG ermöglicht die Festsetzung einer Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen und knüpft dabei an eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit eines Organs oder Vertreters einer juristischen Person - sog. Leitungsperson - an (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 StR 411/00, BGHSt 46, 207, 211). - BGH, 28.06.2005 - KRB 2/05
Verjährungsunterbrechung gegenüber Organen (Wirkung für verjährte Handlungen …
Wird die Verjährung gegen ein Organ im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 1 OWiG unterbrochen, wirkt diese Unterbrechung auch gegen die Nebenbetroffene als das von dem Organ vertretene Unternehmen (vgl. BGH, Urt. v. 5.12.2000 - 1 StR 411/00, NJW 2001, 1436, 1437). - BGH, 18.05.2017 - 3 StR 103/17
Verjährungsbeginn bei Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr …
Löst eine von einer natürlichen Person begangene Straftat die Haftung einer juristischen Person oder einer Personenvereinigung nach § 30 OWiG aus, so gelten im Verfahren gegen die juristische Person bzw. die Personenvereinigung die für die Tat der natürlichen Person maßgeblichen Vorschriften über die Verjährung (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 StR 411/00, BGHSt 46, 207).Da gegen die Nebenbeteiligte kein selbständiges Verfahren geführt wurde, haben die gegen den Angeklagten P. ergangenen richterlichen Durchsuchungsanordnungen auch ihr gegenüber verjährungsunterbrechend gewirkt (s. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 StR 411/00, BGHSt 46, 207, 208; Beschluss vom 5. Juli 1995 - KRB 10/95, NStZ-RR 1996, 147, 148;… vom 28. Juni 2005 - KRB 2/05, BGHR OWiG § 30 Abs. 1 Verjährung 2), unbeschadet dessen, dass die Durchsuchungsanordnungen nach §§ 103, 105 StPO Geschäftsräume der Nebenbeteiligten betrafen (s. BGH…, Beschluss vom 1. August 1995 - 1 StR 275/95, BGHR StGB § 78c Abs. 4 Bezug 1).
- BGH, 13.07.2020 - KRB 99/19
Bierkartell - Kartellrecht: Zweigliedrigkeit des Abgestimmten Verhaltens; …
- BGH, 25.08.2020 - KRB 25/20
Unterlassenes Angebot
Löst - wie im zu beurteilenden Fall - eine Ordnungswidrigkeit einer natürlichen Person die bußgeldrechtliche Haftung einer juristischen Person nach § 30 OWiG aus, so gilt hierfür im Grundsatz eine akzessorische Verjährung (§ 30 Abs. 4 Satz 3 OWiG; vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 StR 411/00, BGHSt 46, 207;… Achenbach in Frankfurter Kommentar, Kartellrecht, Stand: Juni 2020 [96. Lfg.], Bd. VI, § 81 GWB Rn. 146). - OLG Düsseldorf, 30.03.2009 - 2 Kart 10/08
Verhängung von Geldbußen wegen kartellrechtswidriger Quotenabsprachen von …
- OLG Düsseldorf, 23.01.2014 - 1 Kart 9/13
Verhängung einer Geldbuße gegen eine juristische Person wegen einer …
Wird gegen die juristische Person - so wie hier - kein selbständiges Verfahren im Sinne von § 30 Abs. 4 OWiG eingeleitet, wirken die verjährungsunterbrechenden Handlungen gegen das Organ der juristischen Person auch gegenüber der juristischen Person (BGH NJW 2001, 1436 f. Rn. 11; BGH NStZ-RR 1996, 147). - OLG Düsseldorf, 24.03.2020 - 2 Kart 1/19 Löst eine von einer natürlichen Person begangene Straftat die Haftung einer juristischen Person oder einer Personenvereinigung nach § 30 OWiG aus, so gelten im Verfahren gegen die juristische Person bzw. die Personenvereinigung die für die Tat der natürlichen Person maßgeblichen Vorschriften über die Verjährung, § 30 Abs. 4 S. 3 OWiG (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 StR 411/00, BGHSt 46, 207).
- VG Düsseldorf, 18.05.2017 - 6 K 6022/16
Ruhen des Verfahrens; Schweben von Vergleichsverhandlungen; Klagebefugnis einer …
vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 StR 411/00 -, BGHSt 46, 207-211 = juris, Rn. 15.