Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2007 - 5 StR 331/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4697
BGH, 05.12.2007 - 5 StR 331/07 (https://dejure.org/2007,4697)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2007 - 5 StR 331/07 (https://dejure.org/2007,4697)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 5 StR 331/07 (https://dejure.org/2007,4697)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4697) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Belehrung eines Zeugen über ein etwaiges Recht zur Verweigerung einer Eidesleistung auch nach Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht; Vereidigung eines Verletzten

  • Judicialis

    StPO § 52 Abs. 1; ; StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 59 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 61; ; StPO § 61 2. Halbsatz; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 61 § 337 Abs. 1
    Erforderlichkeit der Belehrung über das Recht zur Verweigerung der Eidesleistung; Beruhen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 171
  • StV 2008, 563
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.07.1990 - 3 StR 228/90

    Verwertung der Angaben eines Angehörigen bei unterbliebener Belehrung über das

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - 5 StR 331/07
    Danach kann sich solches nicht nur aus früheren Belehrungen oder sonstiger Kenntniserlangung von dem Weigerungsrecht (BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 5) ergeben, sondern auch aus dem bisherigen Prozessverhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1993 - 5 StR 569/93) oder dem ersichtlichen Interesse des Zeugen am Ausgang des Verfahrens (vgl. BGH NJW 1986, 2121, 2122).

    Bei alledem kann außer auf das angefochtene Urteil auch auf den Akteninhalt zurückgegriffen werden (BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3 und 5; BGH NJW aaO).

  • BGH, 28.05.1953 - 4 StR 148/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - 5 StR 331/07
    Über das Recht zur Verweigerung der Eidesleistung ist ein Zeuge auch dann zu belehren, wenn er über sein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 Abs. 1 StPO belehrt worden ist (BGHSt 4, 217, 218).

    Ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht des § 61 2. Halbsatz StPO ist kein absoluter Revisionsgrund; er führt nur dann zur Aufhebung des Urteils, wenn dieses auf der Rechtsverletzung beruht (vgl. BGHSt 4, 217, 218; BGHR StPO § 63 Verletzung 2; Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 63 Rdn. 9).

  • BGH, 22.06.1989 - 1 StR 231/89

    Nichtbelehrung der Ehefrau eines ehemaligen Mitbeschuldigten des Angeklagten über

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - 5 StR 331/07
    Bei alledem kann außer auf das angefochtene Urteil auch auf den Akteninhalt zurückgegriffen werden (BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 3 und 5; BGH NJW aaO).
  • BGH, 12.09.1986 - 2 StR 455/86

    Nichtbelehrung der Ehefrau eines Angeklagten über ihr Eidesverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - 5 StR 331/07
    Das Landgericht hat die Aussage der Nebenklägerin auch nicht nachträglich als uneidliche gewertet (vgl. BGHR StPO § 63 Belehrung, fehlende 1).
  • BGH, 20.10.1987 - 5 StR 550/87

    Revision - Zeugnisverweigerungsrecht - Belehrung - Vereidigung - Verfahrensfehler

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - 5 StR 331/07
    b) Für die Frage, ob die Verurteilung auf dem Verfahrensfehler beruht, ist es ohne Bedeutung, ob das Gericht - was hier besonders naheliegt - der Aussage der Zeugin auch geglaubt hätte, wenn es von der Vereidigung abgesehen hätte (vgl. BGHR StPO § 63 Verletzung 1; BGH StV 1991, 498; NStE Nr. 3 zu § 63 StPO).
  • BGH, 07.08.1991 - 2 StR 193/91
    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - 5 StR 331/07
    Ein Verstoß gegen die Belehrungspflicht des § 61 2. Halbsatz StPO ist kein absoluter Revisionsgrund; er führt nur dann zur Aufhebung des Urteils, wenn dieses auf der Rechtsverletzung beruht (vgl. BGHSt 4, 217, 218; BGHR StPO § 63 Verletzung 2; Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 63 Rdn. 9).
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 731/85

    Strafvereitelung im Hinblick auf im selben Verfahren erstattete Falschaussage

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - 5 StR 331/07
    Danach kann sich solches nicht nur aus früheren Belehrungen oder sonstiger Kenntniserlangung von dem Weigerungsrecht (BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 5) ergeben, sondern auch aus dem bisherigen Prozessverhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1993 - 5 StR 569/93) oder dem ersichtlichen Interesse des Zeugen am Ausgang des Verfahrens (vgl. BGH NJW 1986, 2121, 2122).
  • BGH, 25.10.1993 - 5 StR 569/93

    Verwerfung einer Revision

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - 5 StR 331/07
    Danach kann sich solches nicht nur aus früheren Belehrungen oder sonstiger Kenntniserlangung von dem Weigerungsrecht (BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 5) ergeben, sondern auch aus dem bisherigen Prozessverhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 1993 - 5 StR 569/93) oder dem ersichtlichen Interesse des Zeugen am Ausgang des Verfahrens (vgl. BGH NJW 1986, 2121, 2122).
  • BGH, 07.11.2000 - 4 StR 398/00

    Belehrung über Eidesverweigerungsrecht; Verstoß gegen § 63 StPO

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - 5 StR 331/07
    Gleichwohl lässt sich nicht ausschließen, dass die Strafkammer zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre, wenn die Nebenklägerin nach der vorgeschriebenen Belehrung erklärt hätte, sie wolle ihre Aussage nicht beschwören (vgl. BGH StV 2002, 465; NStZ 2001, 604), und damit einen bis dahin nicht vorhandenen, überraschenden Unsicherheitsfaktor für die Beurteilung ihres Aussageverhaltens geschaffen hätte.
  • BGH, 12.07.2001 - 4 StR 173/01

    Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Beruhen; Vereidigungsverbote (Verlobte des

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - 5 StR 331/07
    Gleichwohl lässt sich nicht ausschließen, dass die Strafkammer zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre, wenn die Nebenklägerin nach der vorgeschriebenen Belehrung erklärt hätte, sie wolle ihre Aussage nicht beschwören (vgl. BGH StV 2002, 465; NStZ 2001, 604), und damit einen bis dahin nicht vorhandenen, überraschenden Unsicherheitsfaktor für die Beurteilung ihres Aussageverhaltens geschaffen hätte.
  • BGH, 19.07.2000 - 5 StR 274/00

    Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger; Beweiskraft des

  • BGH, 07.05.1991 - 5 StR 172/91

    Folgen der unterbliebenen Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht