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   BGH, 05.12.2007 - IV ZR 275/06   

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https://dejure.org/2007,240
BGH, 05.12.2007 - IV ZR 275/06 (https://dejure.org/2007,240)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2007 - IV ZR 275/06 (https://dejure.org/2007,240)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - IV ZR 275/06 (https://dejure.org/2007,240)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2210 S. 1, 2209, 2197 ff.
    Kombination der 30-jährigen Frist für die Dauervollstreckung mit der Bedingung des Todes des Testamentsvollstreckers

  • Wolters Kluwer

    Zeitliche Begrenzung der Fortdauer einer Testamentsvollstreckung; Fortdauer der Dauertestamentsvollstreckung bis zum Tod des Erben oder der Testamentsvollstrecker

  • Judicialis

    BGB § 2198; ; BGB § 2209; ; BGB § 2210

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Maximaldauer der Testamentsvollstreckung; "Amtstheorie"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2198 § 2209 § 2210
    Zeitliche Begrenzung der Fortdauer der Testamentsvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Fortdauer der Testamentsvollstreckung über 30 Jahre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Fortdauer der Testamentsvollstreckung über den Nachlass des ehemaligen Kronprinzen Wilhelm Prinz von Preußen († 20. Juli 1951)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Fortdauer der Testamentsvollstreckung über den Nachlass des ehemaligen Kronprinzen Wilhelm Prinz von Preußen ( 20. Juli 1951)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 2210 S. 1, 2209, 2197 ff.
    Kombination der 30-jährigen Frist für die Dauervollstreckung mit der Bedingung des Todes des Testamentsvollstreckers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fortdauer der Testamentsvollstreckung über 30 Jahre hinaus

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mehr als 30 Jahre Testamentsvollstreckung möglich

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Fortdauer der Testamentsvollstreckung über Nachlass des ehemaligen Kronprinzen Wilhelm Prinz von Preußen bestätigt

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Testamentsvollstreckung zeitlich begrenzt

Besprechungen u.ä. (4)

  • Notare Bayern PDF, S. 15 (Entscheidungsbesprechung)

    § 2210 BGB; § 2224 BGB
    Die zulässige Höchstdauer einer Testamentsvollstreckung (Notar Dr. Dietmar Weidlich, Roth b. Nürnberg)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testamentsvollstreckung - Begrenzung der Dauertestamentsvollstreckung

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wenn die Testamentsvollstreckung über 30 Jahre hinausgeht

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Maximaldauer der Testamentsvollstreckung; "Amtstheorie"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 174, 346
  • NJW 2008, 1157
  • MDR 2008, 323
  • DNotZ 2008, 539
  • FamRZ 2008, 406
  • FamRZ 2008, 504 (Ls.)
  • WM 2008, 180
  • Rpfleger 2008, 200
  • JR 2009, 58
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62

    Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - IV ZR 275/06
    Damit befindet es sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 41, 23, 28).
  • BGH, 02.12.1998 - IV ZB 19/97

    "Erbunfähigkeit" im Hause Preußen

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - IV ZR 275/06
    Die Annahme des Berufungsgerichts, dass die im Erbvertrag angeordnete Testamentsvollstreckung nach dem Willen des Erblassers so lange wie irgend möglich andauern solle, und die vom Berufungsgericht in Bezug genommene Würdigung des Landgerichts, § 8 Abs. 2 des Erbvertrages lasse keinen Zweifel daran, dass die Vertragschließenden und insbesondere der Erblasser angestrebt hätten, das "Hausvermögen" so lange wie irgend möglich als abgegrenzte Vermögensmasse rechtlich verselbständigt zu halten, stehen im Einklang mit der Auslegung des Erbvertrages durch den Senat (vgl. BGHZ 140, 118, 129).
  • BVerfG, 21.02.2000 - 1 BvR 1937/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Erbfolge in einem

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - IV ZR 275/06
    Zwar entspricht dem Recht des Erblassers zu vererben das Recht des Erben, kraft Erbfolge zu erwerben, so dass der begünstigte Erbe jedenfalls vom Eintritt des Erbfalls an den Schutz des Grundrechts genießt (BVerfG NJW 2000, 2495 f. m.N.).
  • KG, 28.09.2006 - 12 U 54/06

    Dauertestamentsvollstreckung: Beendigungszeitpunkt bei Anordnung der Fortdauer

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - IV ZR 275/06
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZEV 2007, 335 ff. abgedruckt ist, hat ausgeführt: Entgegen der Auffassung des Landgerichts sei die Dauertestamentsvollstreckung nach dem am 20. Mai 1951 (gemeint: 20. Juli 1951) verstorbenen Erblasser nicht beendet.
  • BGH, 06.04.2011 - IV ZR 232/09

    Erbvertrag: Beeinträchtigung des Vertragserben durch spätere testamentarische

    Der Ehemann der Beklagten wurde 2008 rechtskräftig zur Herausgabe des Grundstücks verurteilt (KG Urteil vom 14. Juli 2008 - 12 U 221/04, ZEV 2008, 528 = ZErb 2009, 62 f. = juris), nachdem der Bundesgerichtshof zuvor die Fortdauer der Testamentsvollstreckung bis zum Tode des letzten Testamentsvollstreckers, der innerhalb von 30 Jahren seit dem Erbfall zum Testamentsvollstrecker ernannt wurde, bestätigt hatte (BGHZ 174, 346).

    Zudem ist die mit dem Erbvertrag erstrebte Höchstdauer der Testamentsvollstreckung (BGHZ 174, 346, 349 f.; 140, 118, 129) besser mit einem Testamentsvollstreckergremium im vertraglich vorgesehenen Umfang als mit einem verkleinerten abgesichert.

  • BVerfG, 25.03.2009 - 1 BvR 909/08

    Keine Grundrechtsverletzung eines Erben aus Art 14 Abs 1 S 1 GG durch Auslegung

    Die Revision des Beschwerdeführers blieb erfolglos (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 2007 - IV ZR 275/06 -, BGHZ 174, 346).
  • KG, 19.11.2012 - 8 U 144/09

    Wohnsitzanspruch eines Mitglieds einer Adelsfamilie: Herausgabeanspruch bei

    a) Die Fortdauer der Testamentsvollstreckung (§ 2210 BGB) ist auf Grundlage der Auslegung des BGH im Urteil vom 05.12.2007 (BGHZ 174, 346 = NJW 2008, 1157, 1159 Tz 21, ergangen auf Feststellungsklage des Ehemanns der Beklagten) geklärt.

    Dahin stehen kann daher, ob auf der Grundlage der Entscheidung BGHZ 174, 346 nicht ohnehin eine Neubestellung des Klägers zu 2 möglich wäre.

    Der Einwand der Beendigung der Testamentsvollstreckung durch Untätigkeit ist bereits vom BGH als unerheblich zurückgewiesen worden, da die bloße Untätigkeit des Testamentsvollstreckers die vom Erblasser angeordnete (Dauer-)Testamentsvollstreckung nicht beseitigen kann (s. BGHZ 174, 346 = NJW 2008, 1157, 1160 Tz 31).

  • KG, 14.07.2008 - 12 U 221/04

    Testamentsvollstreckung: Längstmögliche Dauer und Zulässigkeit der Ernennung von

    Die dagegen gerichtete Revision - bis zu deren rechtskräftiger Bescheidung der Senat das Verfahren durch Beschluss vom 24. April 2006 ausgesetzt hatte - hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 5. Dezember 2007 - IV ZR 275/06 - zurückgewiesen (BGHZ 174, 346 = NJW 2008, 1157).

    (1) Zwischen den Parteien steht nach dem Urteil des BGH vom 5. Dezember 2007 - IV ZR 275/06 - rechtskräftig fest (§ 322 Abs. 1 ZPO), dass die Testamentsvollstreckung - entgegen der mit dem Feststellungsantrag des Beklagten und dortigen Widerklägers verfolgten Auffassung - nicht mit dem Tode des Vaters des Beklagten, L. F. Prinz von Preußen, am 25. September 1994 unwirksam geworden ist.

    Der Bundesgerichtshof hat unter Hinweis auf sein Urteil vom 2. Dezember 1998 (BGHZ 140, 118, 129) hierzu betont, diese Auslegung stehe im Einklang mit seinem eigenen Verständnis des Erbvertrages (BGHZ 174, 346 = NJW 2008, 1157, Rn. 10).

    57 (3) Eine Verwirkung des Testamentsvollstreckeramtes ist nicht eingetreten, auch wenn die Testamentsvollstrecker im Sitzungsprotokoll vom 4. Juli 1995 festgestellt haben, dass sie von 1981 bis 1994 nicht im Amt gewesen seien (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 31 sowie Beschluss vom 31. Januar 2008 - IV ZR 275/06 -).

  • KG, 23.11.2009 - 8 U 144/09

    Klage des Testamentsvollstreckers: Amtswegige Prüfung der

    Die Revision ist zugelassen worden, da eine Entscheidung des Revisionsgerichts im Hinblick auf das im Ergebnis abweichende Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 2007 - IV ZR 275/06 - (BGHZ 174, 346) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist, § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO.
  • OLG Saarbrücken, 28.07.2020 - 5 W 26/20

    1. Zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers, wenn im Verhältnis zum Erben

    Besteht zwischen den Beteiligten - wie hier - Streit darüber, ob das Amt des Testamentsvollstreckers erloschen oder die Testamentsvollstreckung durch Erledigung der dem Testamentsvollstrecker zugewiesenen Aufgaben beendet ist, so hat hierüber zwar grundsätzlich das Prozessgericht zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1964 - V ZR 37/62, BGHZ 41, 23; Urteil vom 5. Dezember 2007 - IV ZR 275/06, BGHZ 174, 346; BayObLG, …
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20

    (Zuständigkeit bei Streit der Erben über eine Beendigung der

    Besteht - wie offenbar auch hier - zwischen den Beteiligten Streit darüber, ob das Amt des Testamentsvollstreckers erloschen oder die Testamentsvollstreckung durch Erledigung der dem Testamentsvollstrecker zugewiesenen Aufgaben beendet ist, so hat hierüber zwar grundsätzlich das Prozessgericht zu entscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1964 - V ZR 37/62, BGHZ 41, 23; Urteil vom 5. Dezember 2007 - IV ZR 275/06, BGHZ 174, 346; BayObLG, …
  • LG Heidelberg, 13.05.2008 - 2 O 392/07

    Testamentsvollstreckung: Testamentsauslegung bezüglich des Ersuchens um

    a) Die Entscheidung des Nachlassgerichts, den Kläger als Testamentsvollstrecker zu bestellen ist für das Prozessgericht nicht bindend, da sie mit der materiellen Rechtslage nicht in Einklang steht und daher ins Leere geht (BGH NJW 2008, 1157; NJW 1964, 1316 [1319]; NJW 1962, 912; ständige Rechtsprechung).

    Dazu hat der BGH bzgl. des Erbvertrages des preußischen Kronprinzen am 5.12.2007 entschieden, dass er den Theorienstreit, diesbezüglich zugunsten der sogenannten Amtstheorie löst (NJW 2008, 1157).

  • LG Berlin, 11.08.2009 - 27 O 560/09

    Zeitungsartikel über Auseinandersetzung um Erbfolge verletzt Privatsphäre

    Zu einigen Entscheidungen ( BGH vom 5.12.2007 - IV ZR 275/06 und vom 26.04.2006 - IV ZR 26/05 sowie BVerfG vom 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01 ) seien Pressemitteilungen veröffentlicht worden, die vielfach in den Medien aufgegriffen worden seien, wie sich u.a. aus dem genannten Artikel in der Zeitschrift "...", Ausgabe Nr. 20/2009 ergebe.
  • KG, 28.09.2006 - 12 U 54/06
    Revision zugelassen und eingelegt, BGH - IV ZR 275/06 -.
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