Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2008 - 2 StR 495/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6349
BGH, 05.12.2008 - 2 StR 495/08 (https://dejure.org/2008,6349)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2008 - 2 StR 495/08 (https://dejure.org/2008,6349)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2008 - 2 StR 495/08 (https://dejure.org/2008,6349)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6349) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei wirksamem Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gem. § 302 Strafprozessordnung (StPO); Zulässigkeit einer auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichteten Absprache; Wahrung des ...

  • Judicialis

    StGB § 64; ; StPO § 302; ; StPO § 349 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StPO § 302; StPO § 349 Abs. 1
    Begründetheit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei wirksamem Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gem. § 302 Strafprozessordnung ( StPO ); Zulässigkeit einer auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichteten Absprache; Wahrung des ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 64 ; StPO § 302 ; StPO § 349 Abs. 1
    Begründetheit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei wirksamem Verzicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gem. § 302 Strafprozessordnung ( StPO ); Zulässigkeit einer auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichteten Absprache; Wahrung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 147
  • StV 2009, 174
  • StV 2009, 233
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 05.12.2008 - 2 StR 495/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Absprache, die auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichtet ist, rechtswidrig und unzulässig (vgl. BGHSt 43, 195, 204; 50, 40, 50; BGH, Urt. vom 16. Juni 2005 - 3 StR 338/04, bei Becker NStZ-RR 2007, 2).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 05.12.2008 - 2 StR 495/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Absprache, die auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichtet ist, rechtswidrig und unzulässig (vgl. BGHSt 43, 195, 204; 50, 40, 50; BGH, Urt. vom 16. Juni 2005 - 3 StR 338/04, bei Becker NStZ-RR 2007, 2).
  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 338/04

    Aufklärungspflicht; verfahrensbeendende Absprache (Strafrahmenobergrenze;

    Auszug aus BGH, 05.12.2008 - 2 StR 495/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Absprache, die auf einen "Vergleich" über den Schuldspruch gerichtet ist, rechtswidrig und unzulässig (vgl. BGHSt 43, 195, 204; 50, 40, 50; BGH, Urt. vom 16. Juni 2005 - 3 StR 338/04, bei Becker NStZ-RR 2007, 2).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 331/16

    Verständigung (keine Rechtswirkung durch Widerruf der Staatsanwaltschaft nach mit

    Zu Recht hat der Generalbundesanwalt darauf hingewiesen, dass das Landgericht, das bereits an zwölf Tagen verhandelt und Beweise erhoben hatte, mit Blick auf die nach § 257c Abs. 1 Satz 2 StPO unberührt bleibende Aufklärungspflicht und das Gebot der umfassenden Wahrheitsermittlung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 2 StR 495/08, NStZ-RR 2009, 147) den Angeklagten keine geständigen Einlassungen abverlangen durfte, die einen Sachverhalt beinhalteten, den das Gericht als widerlegt oder jedenfalls nicht als beweisbar ansah.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht