Rechtsprechung
BGH, 05.12.2012 - XII ZB 670/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1573 Abs 2 BGB, § 1574 BGB, § 1577 BGB, § 1578b BGB, § 239 FamFG
Nachehelicher Unterhalt: Aktuell genügende Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigte und Vorwurf, früher zu wenig Bemühungen unternommen und einen zu hohen ehebedingten Nachteil verursacht zu haben - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1573 Abs. 2, 1574, 1577, 1578b; FamFG § 239
Grds. kein Verstoß gegen Erwerbsobliegenheit bei vertraglicher Vereinbarung der früheren Ehegatten in Kenntnis der aktuellen Erwerbstätigkeit der Unterhaltsgläubigerin - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vorwurf mangelnder Bewerbungsbemühungen in der Vergangenheit zur Kompensation aktueller ehebedingter Nachteile bei ausreichender aktueller Erwerbsobliegenheit
- rewis.io
Nachehelicher Unterhalt: Aktuell genügende Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigte und Vorwurf, früher zu wenig Bemühungen unternommen und einen zu hohen ehebedingten Nachteil verursacht zu haben
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorwurf mangelnder Bewerbungsbemühungen in der Vergangenheit zur Kompensation aktueller ehebedingter Nachteile bei ausreichender aktueller Erwerbsobliegenheit
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Konkrete Bewerbungsbemühungen des Unterhaltsberechtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erwerbsobliegenheiten des Unterhaltsberechtigten - und das Nachkarten mit der Vergangenheit
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ehebedingter Nachteil und fehlende Bewerbungsbemühungen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Ehebedingter Nachteil: Zum Vorhalt fehlender Bewerbungsbemühungen in der Vergangenheit
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Befristung eines Unterhaltsanspruchs bei ehebedingtem Nachteil grundsätzlich, aber nicht generell ausgeschlossen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Erwerbsobliegenheit und ehebedingter Nachteil iSd. § 1578 b BGB
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Ehegattenunterhalt bei mangelnden Bewerbungsbemühungen
Besprechungen u.ä.
- rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Unterhaltsbefristung, wenn Erwerbsobliegenheiten im Vergleich festgelegt wurden
Verfahrensgang
- AG Linz am Rhein, 28.07.2010 - 4 F 87/10
- OLG Koblenz, 17.11.2010 - 13 UF 596/10
- BGH, 05.12.2012 - XII ZB 670/10
Papierfundstellen
- NJW 2013, 528
- MDR 2013, 155
- NJ 2013, 295
- FamRZ 2013, 274
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 27.01.2010 - XII ZR 100/08
Nachehelicher Unterhalt: Maßgeblichkeit der Feststellungen im Vorprozess zur …
Auszug aus BGH, 05.12.2012 - XII ZB 670/10
Gelangt das Familiengericht dagegen zu der Überzeugung, dass der Unterhaltsgläubiger seiner Erwerbsobliegenheit genügt, kann der Unterhaltspflichtige im Rahmen des § 1578 b BGB nicht mehr einwenden, jener könne ein höheres Einkommen erzielen und habe daher keinen ehebedingten Nachteil erlitten (vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 2010 - XII ZR 100/08 - FamRZ 2010, 538 Rn. 42).Für den Fall, dass das Gericht dem unterhaltsberechtigten Ehegatten im Vorprozess keine zusätzlichen Erwerbseinkünfte fiktiv zugerechnet hat, ist damit zugleich nach § 1577 Abs. 1 BGB entschieden, dass der Unterhaltsberechtigte seiner Erwerbsobliegenheit genügt hat, und diese Feststellung auch im Abänderungsverfahren maßgebend ist (Senatsurteil vom 27. Januar 2010 - XII ZR 100/08 - FamRZ 2010, 538).
- BGH, 04.08.2010 - XII ZR 7/09
Nachehelicher Altersunterhalt: Prüfung ehebedingter Nachteile auf Seiten des …
Auszug aus BGH, 05.12.2012 - XII ZB 670/10
Der Maßstab des angemessenen Lebensbedarfs besteht in dem Einkommen, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte ohne die Ehe und Kindererziehung aus eigenen Einkünften zur Verfügung hätte (Senatsurteil vom 4. August 2010 - XII ZR 7/09 - FamRZ 2010, 1633 Rn. 32).Soweit ein ehebedingter Nachteil verbleibt, ist eine Befristung zwar grundsätzlich (…Senatsurteil vom 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08 - FamRZ 2009, 1990 Rn. 13), nicht aber generell ausgeschlossen (Senatsurteil vom 4. August 2010 - XII ZR 7/09 - FamRZ 2010, 1633 Rn. 35), so dass Ausnahmen denkbar sind.
- BGH, 30.03.2011 - XII ZR 63/09
Nachehelicher Unterhalt: Herabsetzung und Befristung des Krankheitsunterhalts
Auszug aus BGH, 05.12.2012 - XII ZB 670/10
Die Billigkeitsabwägung unter Einbeziehung dieses allgemeinen Gesetzesmotivs, dass die Chancen für einen "Neuanfang" erhöht werden sollten, ist jedenfalls nicht sachwidrig (Senatsurteil vom 30. März 2011 - XII ZR 63/09 - FamRZ 2011, 875 Rn. 23).
- BGH, 31.01.1990 - XII ZR 36/89
Darlegungs- und Beweislast bei Wegfall eines Unterhaltstatbestandes
Auszug aus BGH, 05.12.2012 - XII ZB 670/10
Im Übrigen oblag es dem Grunde nach ohnehin der Antragsgegnerin, zu ihrem Bedarf nach § 1578 BGB und damit auch zum Einkommen des Antragstellers vorzutragen, da sie mit Auslaufen des vereinbarten Betreuungsunterhaltsanspruchs für die Voraussetzungen des nunmehr von ihr geltend zu machenden Aufstockungsunterhaltsanspruchs nach § 1573 Abs. 2 BGB auch in dem vom Antragsteller betriebenen Abänderungsverfahren darlegungsbelastet ist (vgl. Senatsurteil 31. Januar 1990 - XII ZR 36/89 - FamRZ 1990, 496, 497). - BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03
Zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts
Auszug aus BGH, 05.12.2012 - XII ZB 670/10
Zwar haben die Beteiligten den ursprünglichen Vergleich aus dem Jahre 2004 im Jahr 2008 abgeändert, also zu einem Zeitpunkt, als der Senat bereits seine Rechtsprechung zur Befristung des Aufstockungsunterhalts geändert (Senatsurteil vom 12. April 2006 - XII ZR 240/03 - FamRZ 2006, 1006) und der Gesetzgeber in der Folge mit dem zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsänderungsgesetz § 1578 b BGB in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt hatte. - BGH, 26.11.2008 - XII ZR 131/07
Abgrenzung von Krankheitsunterhalt und Aufstockungsunterhalt; Befristung des …
Auszug aus BGH, 05.12.2012 - XII ZB 670/10
Die vom Beschwerdegericht auf den Unterhaltszeitraum ab 1. Januar 2015 beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde und die damit einhergehende Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin sind zulässig (vgl. Senatsurteil BGHZ 179, 43 = FamRZ 2009, 406 Rn. 10). - BGH, 14.10.2009 - XII ZR 146/08
Bemessungkriterien für die Festlegung des angemessenen Lebensbedarfs eines …
Auszug aus BGH, 05.12.2012 - XII ZB 670/10
Soweit ein ehebedingter Nachteil verbleibt, ist eine Befristung zwar grundsätzlich (Senatsurteil vom 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08 - FamRZ 2009, 1990 Rn. 13), nicht aber generell ausgeschlossen (…Senatsurteil vom 4. August 2010 - XII ZR 7/09 - FamRZ 2010, 1633 Rn. 35), so dass Ausnahmen denkbar sind. - BGH, 26.05.2010 - XII ZR 143/08
Nachehelicher Unterhalt: Abänderung eines Prozessvergleichs zwecks …
Auszug aus BGH, 05.12.2012 - XII ZB 670/10
Dabei ist - vorrangig gegenüber einer Störung der Geschäftsgrundlage - durch Auslegung zu ermitteln, ob und mit welchem Inhalt die Parteien eine insoweit bindende Regelung getroffen haben (Senatsurteil BGHZ 186, 1 = FamRZ 2010, 1238 Rn. 13). - BGH, 20.10.2010 - XII ZR 53/09
Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung ehebedingter Nachteile bei der …
Auszug aus BGH, 05.12.2012 - XII ZB 670/10
Die Differenz ergibt den ehebedingten Nachteil (Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 53/09 - FamRZ 2010, 2059 Rn. 23). - BGH, 07.11.2012 - XII ZB 229/11
Nachehelicher Unterhalt: Nachträgliche Erhöhung des nach dem Auskunftsbegehren …
Auszug aus BGH, 05.12.2012 - XII ZB 670/10
Wer die Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit unterlässt, muss sich das daraus erzielbare Einkommen im Rahmen der Prüfung der Bedürftigkeit nach § 1577 Abs. 1 BGB fiktiv zurechnen lassen (Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 229/11 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 26.06.2013 - XII ZR 133/11
Scheidungsverbundverfahren mit Auslandsbezug: Beschwer für Rechtsmittel gegen den …
Da es allein um die Frage geht, welches Einkommen die Antragsgegnerin ohne Ehe und Kindererziehung erzielte, ist fiktiv auf den für Alleinstehende zutreffenden Steuertarif abzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2012 - XII ZB 670/10 - FamRZ 2013, 274 Rn. 32 zur Anwendung der Steuerklasse I ohne Kinderfreibetrag). - BGH, 14.05.2014 - XII ZB 301/12
Nachehelicher Unterhalt: Kürzung der Altersbezüge des Unterhaltspflichtigen …
Diese Feststellung ist auch im Abänderungsverfahren maßgebend und der Antragsteller mit dem entsprechenden Einwand gemäß § 238 Abs. 2 FamFG präkludiert (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2012 - XII ZB 670/10 - FamRZ 2013, 274 Rn. 28 mwN). - BGH, 16.10.2019 - XII ZB 341/17
Bemessung des eheangemessenen Selbstbehalts als Aufgabe des Tatrichters in einem …
Dabei ist - vorrangig gegenüber einer Störung der Geschäftsgrundlage - durch Auslegung zu ermitteln, ob und mit welchem Inhalt die Beteiligten eine insoweit bindende Regelung getroffen haben (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2015 - XII ZB 66/14 - FamRZ 2015, 734 Rn. 11 f. und vom 5. Dezember 2012 - XII ZB 670/10 - FamRZ 2013, 274 Rn. 14 mwN).
- BGH, 15.07.2015 - XII ZB 369/14
Abänderung einer gerichtlichen Entscheidung zum Nachehelichenunterhalt: …
Sind die Umstände dagegen im Ausgangsverfahren schon in anderer Hinsicht relevant gewesen, so ist ihre Berücksichtigung im Abänderungsverfahren auch im Zusammenhang mit der Herabsetzung und Befristung des Unterhalts nach § 1578 b BGB ausgeschlossen (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2012 - XII ZB 670/10 - FamRZ 2013, 274 Rn. 28 und Senatsurteil vom 27. Januar 2010 - XII ZR 100/08 - FamRZ 2010, 538 Rn. 42 mwN). - BGH, 10.08.2022 - XII ZB 83/20
Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung eines gerichtlichen Vergleichs …
Denn auch in einem solchen Fall ist im Wege einer interessengerechten Auslegung, die weitere Umstände der getroffenen Vereinbarung berücksichtigt, zu ermitteln, ob und mit welchem Inhalt die Beteiligten insoweit eine bindende Regelung getroffen haben (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 5. Dezember 2012 - XII ZB 670/10 - FamRZ 2013, 274 Rn. 14 und BGHZ 186, 1 = FamRZ 2010, 1238 Rn. 13). - OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 9 UF 96/14
Höhe des nachehelichen Unterhalts
Das unstreitig gestellte fiktive Nettoeinkommen beruht - wie ein Vergleich mit den Ausführungen im von der Antragsgegnerin erstinstanzlich in Bezug genommenen (Bl. 39 GA) Schriftsatz vom 19. Mai 2011 (Bl. 273, 286 BA 68 F 268/09 UE) belegt - auf der Steuerklasse I/0 und entspricht damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 2013, 274). - OLG Düsseldorf, 28.01.2013 - 7 UF 230/12
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltstitel in der …
Bestehen ehebedingte Nachteile, scheidet eine Befristung zwar nicht generell aber doch regelmäßig aus (vgl. BGH Beschluss vom 05.12.2012, XII ZB 670/10, bei juris, Rn 32 m.w.N.).