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   BGH, 05.12.2013 - V ZB 71/13   

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https://dejure.org/2013,41523
BGH, 05.12.2013 - V ZB 71/13 (https://dejure.org/2013,41523)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2013 - V ZB 71/13 (https://dejure.org/2013,41523)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - V ZB 71/13 (https://dejure.org/2013,41523)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 419 FamFG, § 420 FamFG
    Zurückschiebungshaftsache: Erfordernis der Aushändigung des Haftantrages in vollständiger Abschrift an den Betroffenen oder dessen Verfahrenspfleger vor der Anhörung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorlage des schriftlich übersetzten Haftantrags als Voraussetzung für die Anordnung von Sicherungshaft

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 70 Abs. 3 S. 1 Nr. 3, FamFG § 70 Abs. 3 S. 1
    Haftantrag, Verfahrenspfleger, rechtliches Gehör, Übermittlung des Haftantrags, Aushändigung, Abschiebungshaft, Freiheitsentziehung, Haft, Zurückschiebung, Zurückschiebungshaft

  • rewis.io

    Zurückschiebungshaftsache: Erfordernis der Aushändigung des Haftantrages in vollständiger Abschrift an den Betroffenen oder dessen Verfahrenspfleger vor der Anhörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Vorlage des schriftlich übersetzten Haftantrags als Voraussetzung für die Anordnung von Sicherungshaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 212/12

    Zurückschiebungshaftsache: Erforderlichkeit der Bestellung eines

    Auszug aus BGH, 05.12.2013 - V ZB 71/13
    a) Die Aufgabe eines Verfahrenspflegers - die Voraussetzungen für seine Bestellung lagen hier allerdings nicht vor (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 212/12, juris Rn. 8 ff.) - besteht zwar darin, die verfahrensmäßigen Rechte des Betroffenen zur Geltung zu bringen.

    Damit ist die sachgerechte Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs durch den Betroffenen gewährleistet (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 212/12, juris Rn. 11).

  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Auszug aus BGH, 05.12.2013 - V ZB 71/13
    Dazu gehört insbesondere der Anspruch des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs (BGH, Urteil vom 22. Juli 2009 - XII ZR 77/06, BGHZ 182, 116 Rn. 45).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 274/11

    Abschiebungshaftverfahren: Notwendige Aushändigung der schriftlichen Begründung

    Auszug aus BGH, 05.12.2013 - V ZB 71/13
    Bei einer fehlenden Aushändigung des Haftbefehls vor der Anhörung kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieses Ziel verfehlt wird, was zur Folge hat, dass in dem Rechtsbeschwerdeverfahren von einer Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG ausgegangen werden muss (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - V ZB 274/11, FGPrax 2013, 40 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 96/10

    Möglichkeit der Heilung eines fehlenden Haftantrages in der Beschwerdeinstanz;

    Auszug aus BGH, 05.12.2013 - V ZB 71/13
    Die nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG ohne Zulassung statthafte (vgl. zur Erledigung bereits in der Beschwerdeinstanz Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, juris Rn. 10 f.) und nach § 71 FamFG auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet.
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 284/11

    Abschiebehaftverfahren: Notwendige Aushändigung eines - übersetzten -

    Auszug aus BGH, 05.12.2013 - V ZB 71/13
    Vielmehr muss dem Betroffenen in jedem Fall eine Ablichtung des Antrags ausgehändigt, erforderlichenfalls (mündlich) übersetzt und dies in dem Anhörungsprotokoll oder an einer anderen Aktenstelle schriftlich dokumentiert werden (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, InfAuslR 2012, 369 Rn. 9; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 142/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 5).
  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 142/12

    Abschiebungshaftverfahren: Verfahrensfehler bei fehlender Aushändigung des

    Auszug aus BGH, 05.12.2013 - V ZB 71/13
    Vielmehr muss dem Betroffenen in jedem Fall eine Ablichtung des Antrags ausgehändigt, erforderlichenfalls (mündlich) übersetzt und dies in dem Anhörungsprotokoll oder an einer anderen Aktenstelle schriftlich dokumentiert werden (Senat, Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 284/11, InfAuslR 2012, 369 Rn. 9; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 142/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 5).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur

    aa) Richtig ist allerdings, dass der Haftantrag der beteiligten Behörde einem Betroffenen bei der Anhörung durch den Haftrichter nicht nur "bekannt zu machen", sondern in Ablichtung auszuhändigen ist und dass dieser Vorgang im Protokoll festgehalten werden muss (Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - V ZB 71/13, InfAuslR 2014, 150 Rn. 7).
  • LG Kassel, 17.04.2019 - 3 T 182/19
    Dem Betroffenen soll eine Person zur Seite gestellt werden, die aus der objektiven Sicht eines Dritten dafür Sorge trägt, dass seine Vorstellungen und Interessen in dem Verfahren sachgerecht zum Ausdruck gebracht werden können (BGH, Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 212/12 -, Rn. 11, juris; Beschluss vom 05. Dezember 2013 - V ZB 71/13 -, Rn. 9, juris).
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