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   BGH, 05.12.2018 - 4 StR 505/18   

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https://dejure.org/2018,45503
BGH, 05.12.2018 - 4 StR 505/18 (https://dejure.org/2018,45503)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2018 - 4 StR 505/18 (https://dejure.org/2018,45503)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 4 StR 505/18 (https://dejure.org/2018,45503)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 315b Abs. 1 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Erfordernis eines durch eine Tathandlung herbeigeführten Beinaheunfalls; Gefährdung einer fremden Sache von bedeutendem Wert; Gefährdungsvorsatz bei Außeneingriff); verminderte Schuldfähigkeit (erhebliche ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 21 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 315b Abs. 1 StGB, § 316a Abs. 1 StGB, § 63 StGB, § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Herbeiführen einer Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs durch die Tathandlung einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen für die Vollendung eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Feststellung eines drohenden bedeutenden Sachschadens sowie einer Leibes- oder Lebensgefährdung; Annahme der verminderten Schuldfähigkeit

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Schaffung eines Hindernisses auf der Fahrbahn mittels eines Fahrrad stellt keinen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar; § 315b StGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herbeiführen einer Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs durch die Tathandlung einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen für die Vollendung eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrrad als Hindernis auf der Straße

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vollbremsung und Anstoß an Hindernis: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tatrichterliche Feststellungen zu gefährlichem Eingriff in Straßenverkehr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einleitung einer Vollbremsung und Anstoß an Hindernis belegt allein keine konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Autofahrers - Keine Strafbarkeit wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wegen Schaffung eines Hindernisses mittels Fahrrads

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Vollendung des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erfordert Zufallsabhängigkeit des Schadenseintritts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 615
  • NStZ 2019, 346
  • StV 2019, 275
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Feststellung eines "Beinahe-Unfalls"

    Dies ist nach gefestigter Rechtsprechung der Fall, wenn die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt wurde, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2021 - 4 StR 528/20, NStZ-RR 2021, 187, 188 mwN; vom 2. Juli 2013 - 4 StR 187/13, NStZ-RR 2013, 320, 321 und Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11 Rn. 11, insoweit in BGHSt 57, 183 nicht abgedruckt; zu § 315b StGB vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - 4 StR 517/18, NStZ 2020, 225 Rn. 5; vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, NStZ 2019, 346 Rn. 7 und vom 5. November 2013 - 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185).
  • BGH, 18.08.2022 - 4 StR 377/21

    Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum Teil neu verhandelt werden

    Dazu muss die Tathandlung - wie hier - über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine Verkehrssituation geführt haben, in der die Sicherheit eines der benannten Individualrechtsgüter so stark beeinträchtigt worden ist, dass der Eintritt einer Rechtsgutsverletzung - was aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - nur noch vom Zufall abhing (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21 Rn. 5 (zu § 315c StGB); Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, NJW 2019, 615 Rn. 7 (zu § 315b StGB); jeweils mwN).
  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Risikoprognose:

    Dazu ist es erforderlich, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 ? 4 StR 517/18, NStZ 2020, 225 Rn. 5; Beschluss vom 5. Dezember 2018 ? 4 StR 505/18, NStZ 2019, 346 Rn. 7; Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17 Rn. 6; Beschluss vom 5. November 2013 ? 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185 mwN).

    Vielmehr ist auch erforderlich, dass ein bedeutender Schaden gedroht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 ? 4 StR 505/18, NStZ 2019, 346 Rn. 7; Beschluss vom 12. April 2011 - 4 StR 22/11 Rn. 5; Beschluss vom 29. April 2008 ? 4 StR 617/07, NStZ-RR 2008, 289 mwN).

  • BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19

    Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung (Zulässigkeit der

    Vom Tatgericht zu beurteilen ist danach, ob der Täter bei der Begehung der jeweiligen Tat defektbedingt motivatorischen und situativen Tatanreizen wesentlich weniger Widerstand entgegensetzen konnte als ein Durchschnittsbürger (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, StV 2019, 274, 276) oder ob ihm das sogar unmöglich war.
  • BGH, 06.08.2019 - 4 StR 255/19

    Vorsatz (Tötungsvorsatz: Bedeutung der erkannten Eigengefährdung;

    Dabei muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiven nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache im Sinne eines "Beinaheunfalls' so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, NJW 2019, 615, 616 mwN).
  • BGH, 08.06.2021 - 4 StR 68/21

    Versuch (Tatentschluss); gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

    Als tatbestandsmäßig kommen dabei nur konkrete Gefahren für die benannten Rechtsgüter in Betracht, die über die der Tathandlung innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einem "Beinaheunfall' geführt haben oder in ihrem Erscheinungsbild einem "Beinaheunfall' gleichen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, NJW 2019, 615 Rn. 7; Beschluss vom 4. September 1995 ? 4 StR 471/95, NZV 1996, 37 mwN).
  • BGH, 07.11.2019 - 4 StR 390/19

    Urteilsgründe (Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen)

    Sowohl § 315b als auch § 315c StGB setzen die Gefährdung von fremden Sachen von bedeutendem Wert voraus (zu den erforderlichen Feststellungen siehe BGH, Beschlüsse vom 27. September 2007 - 4 StR 1/07, NStZ-RR 2008, 83; vom 20. Oktober 2009 ? 4 StR 408/09, NStZ 2010, 216; vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215; vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 435/12, DAR 2013, 709 m. Anm. Ernst; vom 13. April 2017 - 4 StR 581/16, StraFo 2017, 252; vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, NJW 2019, 615).
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