Rechtsprechung
   BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4910
BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97 (https://dejure.org/1998,4910)
BGH, Entscheidung vom 06.01.1998 - 5 StR 446/97 (https://dejure.org/1998,4910)
BGH, Entscheidung vom 06. Januar 1998 - 5 StR 446/97 (https://dejure.org/1998,4910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Maßregelausspruchs - Maßregelvollzug bei heteroller Pädophilie - Triebstörung als schwere anderen seelische Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 424/93

    Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form einer

    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97
    Vielmehr kommt es darauf an, ob die Triebstörung den Täter in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß sein Hemmungsvermögen in Bezug auf strafrechtlich relevantes Sexualverhalten erheblich herabgesetzt ist (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26 jeweils m.w.N.).

    Hierzu bedarf es einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Täters unter Einbeziehung seiner Entwicklung, seines Charakterbildes sowie der ihm zur Last gelegten Taten einschließlich der diesen zugrundeliegenden Motive (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 16, 26).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97
    Welche Anknüpfungstatsachen - etwa zum Sexualverhalten des Angeklagten außerhalb der hier in Frage stehenden Straftaten - der Sachverständige seiner Bewertung, die manifestierte Persönlichkeitsstörung des Angeklagten sei in solch starkem Maße ausgeprägt, daß sie "Krankheitwert" (vgl. dazu BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3, 9) erreiche, zugrunde gelegt hat, wird nicht dargelegt (vgl. auch Urteil des Senats vom heutigen Tage - 5 StR 582/97 -).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88

    Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im

    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97
    Welche Anknüpfungstatsachen - etwa zum Sexualverhalten des Angeklagten außerhalb der hier in Frage stehenden Straftaten - der Sachverständige seiner Bewertung, die manifestierte Persönlichkeitsstörung des Angeklagten sei in solch starkem Maße ausgeprägt, daß sie "Krankheitwert" (vgl. dazu BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3, 9) erreiche, zugrunde gelegt hat, wird nicht dargelegt (vgl. auch Urteil des Senats vom heutigen Tage - 5 StR 582/97 -).
  • BGH, 29.03.1989 - 4 StR 109/89

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch Triebstörungen

    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97
    Vielmehr kommt es darauf an, ob die Triebstörung den Täter in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß sein Hemmungsvermögen in Bezug auf strafrechtlich relevantes Sexualverhalten erheblich herabgesetzt ist (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 672/91

    Hypersexualität als Triebstörung

    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97
    Vielmehr kommt es darauf an, ob die Triebstörung den Täter in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß sein Hemmungsvermögen in Bezug auf strafrechtlich relevantes Sexualverhalten erheblich herabgesetzt ist (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97

    Voraussetzungen für die Annahme einer Triebstörung - Rechtfertigung der Annahme

    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97
    Welche Anknüpfungstatsachen - etwa zum Sexualverhalten des Angeklagten außerhalb der hier in Frage stehenden Straftaten - der Sachverständige seiner Bewertung, die manifestierte Persönlichkeitsstörung des Angeklagten sei in solch starkem Maße ausgeprägt, daß sie "Krankheitwert" (vgl. dazu BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3, 9) erreiche, zugrunde gelegt hat, wird nicht dargelegt (vgl. auch Urteil des Senats vom heutigen Tage - 5 StR 582/97 -).
  • BGH, 19.01.1989 - 4 StR 540/88

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97
    Vielmehr kommt es darauf an, ob die Triebstörung den Täter in seiner Persönlichkeit so nachhaltig verändert hat, daß sein Hemmungsvermögen in Bezug auf strafrechtlich relevantes Sexualverhalten erheblich herabgesetzt ist (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 10, 12, 22, 26 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97
    Hierzu bedarf es einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Täters unter Einbeziehung seiner Entwicklung, seines Charakterbildes sowie der ihm zur Last gelegten Taten einschließlich der diesen zugrundeliegenden Motive (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 16, 26).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87
    Auszug aus BGH, 06.01.1998 - 5 StR 446/97
    Welche Anknüpfungstatsachen - etwa zum Sexualverhalten des Angeklagten außerhalb der hier in Frage stehenden Straftaten - der Sachverständige seiner Bewertung, die manifestierte Persönlichkeitsstörung des Angeklagten sei in solch starkem Maße ausgeprägt, daß sie "Krankheitwert" (vgl. dazu BGHSt 34, 22, 24; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 3, 9) erreiche, zugrunde gelegt hat, wird nicht dargelegt (vgl. auch Urteil des Senats vom heutigen Tage - 5 StR 582/97 -).
  • BGH, 19.06.2007 - KRB 12/07

    Ermittlung des kartellbedingten Mehrerlöses

    Dabei ist er aufgrund des Zweifelssatzes nicht gehalten, hinsichtlich jeder Schätzungsgrundlage jeweils die für den Betroffenen günstigste Variante zu unterstellen (vgl. BGH, Urt. v. 26.10.1998 - 5 StR 446/97, BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 1; Urt. v. 25.2.1987 - 3 StR 552/86, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 2 Steuerschätzung 2; Raum in Wabnitz/Janovsky, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 3. Aufl., S. 236).
  • BGH, 12.03.1998 - 4 StR 633/97

    Anforderungen an Sachrüge gegen Schuldfähigkeitsbeurteilung eines Gutachters;

    Eine möglicherweise bestehende homosexuell-pädophile Orientierung des Angeklagten wäre auch nicht ohne weiteres mit einer schweren seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichzusetzen; sie führte deshalb für sich allein auch nicht notwendigerweise zur Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 23; BGH, Urteile vom 6. Januar 1998 - 5 StR 446/97 und 582/97; Beschluß vom 10. Dezember 1997 - 2 StR 467/97).
  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12

    Keine Erledigung des Maßregelvollzugs bei Zweifeln am Fortbestehen der Erkrankung

    Dies ist im Wege einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit des Täters unter Einbeziehung seiner Entwicklung, seines Charakterbildes sowie der ihm zur Last gelegten Tat einschließlich der ihr zugrunde liegenden Motive festzustellen (BGH, Beschluss vom 10.09.2013, 2 StR 321/13, juris, Rn. 6; Urteile vom 06.01.1998, 5 StR 446/97 und 582/97, jeweils juris, Rn. 8 f.).
  • BGH, 02.02.2010 - 4 StR 9/10

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Davon ist nach den in der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätzen jedenfalls nicht ohne weiteres auszugehen (vgl. BGH NStZ 1999, 610 f.; NStZ-RR 2004, 201; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 32, 33 und § 63 Zustand 23, 28).
  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 283/99

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Minder schwerer Fall; Strafrahmenwahl;

    In beiden Fällen begründet die Triebstörung als solche aber noch nicht die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne der §§ 20, 21 StGB (st. Rspr.; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 32).
  • BGH, 06.01.1998 - 5 StR 582/97

    Vorliegen einer zur Schuldunfähigkeit führenden seelischen Abartigkeit -

    Auch wird nicht mitgeteilt, welche Anknüpfungstatsachen - etwa zum Sexualverhalten des Angeklagten außerhalb seiner Delinquenz - der Sachverständige seiner Bewertung, nichts deute auf eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten hin, zugrundegelegt hat (vgl. auch Urteil des Senats vom heutigen Tage - 5 StR 446/97 -).
  • BGH, 26.07.2000 - 2 StR 278/00

    Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die rechtsfehlerhafte Annahme von § 21 StGB beschwert zwar im Bereich der eigentlichen Strafzumessung einen Angeklagten grundsätzlich nicht (vgl. Beschluß des Senats vom 10. Juni 1998 - 2 StR 215/98; BGH, Urt. v. 6. Januar 1998 - 5 StR 446/97, insoweit in BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 32 - Triebstörung nicht abgedruckt).
  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 219/98

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe im Rahmen einer Blutfehde

    Fall ausgewirkt hat, erneut zu prüfen (vgl. BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht