Rechtsprechung
BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,1075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- rewis.io
Heimtückemord: Arglosigkeit des flüchtenden Opfers nach erster Angriffsbewegung des Täters; Exzess des Mittäters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 25 ; StGB § 211 ; StGB § 212
Verwerfung von Revisionen; Voraussetzungen des Vorliegens von Mordmerkmalen; Fehlende Feststellbarkeit des möglichen Tatmotivs und der möglichen Hintergründe der Tat; Exzess des Mittäters - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Verfahrenrsüge: Ausreichende Begründung? - Beweisantrag und Stoßrichtung der Rüge
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling)
(Kurzinformation)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.12.2019 - 234 Js 36/19
- LG Berlin, 12.12.2019 - 540 Ks 6/19
- BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20
Papierfundstellen
- NStZ 2021, 287
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 18.11.2021 - 1 StR 397/21
Heimtückemord (keine Heimlichkeit erforderlich; fehlende Arglosigkeit des …
Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. Januar 2021 - 5 StR 288/20 Rn. 28 mwN). - BGH, 11.08.2021 - 6 StR 84/21
Verfahrensrüge (eingeschränkte Stoßrichtung: Dispositionsbefugnis des …
An diese Disposition des Revisionsführers ist der Senat gebunden (vgl. BGH, Urteile vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17, NStZ 2019, 227; vom 6. Januar 2021 - 5 StR 288/20, NStZ 2021, 287; Beschluss vom 7. April 2020 - 6 StR 52/20, BGHSt 64, 301; Cirener, NStZ-RR 2012, 65 mwN). - BGH, 11.05.2022 - 5 StR 361/21
Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit; Fehlen von schweren Verletzungen und …
Wesentlich ist, dass der Täter sein keinen Angriff erwartendes, mithin argloses Opfer überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1957 - GSSt 3/57, BGHSt 11, 139, 143 f.; Urteil vom 6. Januar 2021 - 5 StR 288/20 Rn. 28 mwN). - LG Nürnberg-Fürth, 14.12.2020 - 5 Ks 114 Js 1407/19
Anforderungen an die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld
Ob dies der Fall ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil v. 06.01.21, Az. 5 StR 288/20, Rn. 31).