Rechtsprechung
   BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1075
BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20 (https://dejure.org/2021,1075)
BGH, Entscheidung vom 06.01.2021 - 5 StR 288/20 (https://dejure.org/2021,1075)
BGH, Entscheidung vom 06. Januar 2021 - 5 StR 288/20 (https://dejure.org/2021,1075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,1075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 265 StPO, § 400 Abs. 1 StPO, § 337 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung von Revisionen; Voraussetzungen des Vorliegens von Mordmerkmalen; Fehlende Feststellbarkeit des möglichen Tatmotivs und der möglichen Hintergründe der Tat; Exzess des Mittäters

  • rewis.io

    Heimtückemord: Arglosigkeit des flüchtenden Opfers nach erster Angriffsbewegung des Täters; Exzess des Mittäters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 ; StGB § 211 ; StGB § 212
    Verwerfung von Revisionen; Voraussetzungen des Vorliegens von Mordmerkmalen; Fehlende Feststellbarkeit des möglichen Tatmotivs und der möglichen Hintergründe der Tat; Exzess des Mittäters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfahrenrsüge: Ausreichende Begründung? - Beweisantrag und Stoßrichtung der Rüge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mord aus niedrigen Beweggründen - und die menschlich verständlichen Gefühlsregungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Exzess des Mittäters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heimtücke - und die offene Feindseligkeit

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 287
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 164/09

    Körperverletzung mit Todesfolge (Zurechnung mittäterschaftlichen Handelns;

    Auszug aus BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20
    Angesichts dieser besonderen Umstände liegen auch die Voraussetzungen einer Körperverletzung mit Todesfolge nicht vor (vgl. dazu näher BGH, Beschlüsse vom 5. September 2012 - 2 StR 242/12, NStZ 2013, 280; vom 9. Juni 2009 - 4 StR 164/09, NStZ 2009, 631; Urteil vom 23. Juni 2004 - 5 StR 15/04, NStZ 2004, 684).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 273/11

    Mord und Totschlag durch einen Jugendlichen (Heimtücke; niedrige Beweggründe:

    Auszug aus BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20
    Insbesondere hat es auch nicht feststellen können, dass der Angeklagte N. S. der Auffassung gewesen sei, man brauche keinen Grund, um einen Menschen zu töten, was ebenfalls einen niedrigen Beweggrund darstellen kann (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 273/11 mwN).
  • BGH, 23.06.2004 - 5 StR 15/04

    Beweiswürdigung bei Freispruch (Lücken; fehlende Erschöpfung der Feststellungen;

    Auszug aus BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20
    Angesichts dieser besonderen Umstände liegen auch die Voraussetzungen einer Körperverletzung mit Todesfolge nicht vor (vgl. dazu näher BGH, Beschlüsse vom 5. September 2012 - 2 StR 242/12, NStZ 2013, 280; vom 9. Juni 2009 - 4 StR 164/09, NStZ 2009, 631; Urteil vom 23. Juni 2004 - 5 StR 15/04, NStZ 2004, 684).
  • BGH, 14.12.2016 - 2 StR 177/16

    Mittäterschaft (Exzess eines Mittäters: Voraussetzungen)

    Auszug aus BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20
    Allerdings werden Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden muss, vom Willen des Mittäters umfasst, auch wenn er sich diese nicht besonders vorgestellt hat; ebenso ist er für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn er mit der Handlungsweise seines Tatgenossen einverstanden oder sie ihm zumindest gleichgültig war (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 5 StR 575/12, NStZ 2013, 400; vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 177/16, NStZ 2017, 272; jeweils mwN).
  • BGH, 19.03.2013 - 5 StR 575/12

    Vorsatz bei mittäterschaftlich begangenem besonders schweren Raub (Exzess;

    Auszug aus BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20
    Allerdings werden Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden muss, vom Willen des Mittäters umfasst, auch wenn er sich diese nicht besonders vorgestellt hat; ebenso ist er für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn er mit der Handlungsweise seines Tatgenossen einverstanden oder sie ihm zumindest gleichgültig war (vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 5 StR 575/12, NStZ 2013, 400; vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 177/16, NStZ 2017, 272; jeweils mwN).
  • BGH, 05.09.2012 - 2 StR 242/12

    Heimtückemord aus niedrigen Beweggründen bei Tötung eines Obdachlosen;

    Auszug aus BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20
    Angesichts dieser besonderen Umstände liegen auch die Voraussetzungen einer Körperverletzung mit Todesfolge nicht vor (vgl. dazu näher BGH, Beschlüsse vom 5. September 2012 - 2 StR 242/12, NStZ 2013, 280; vom 9. Juni 2009 - 4 StR 164/09, NStZ 2009, 631; Urteil vom 23. Juni 2004 - 5 StR 15/04, NStZ 2004, 684).
  • BGH, 10.09.2020 - 4 StR 14/20

    Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft: Voraussetzungen); Raub (Konkurrenzen

    Auszug aus BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20
    Die insoweit vom Landgericht herangezogenen Grundsätze der sukzessiven Mittäterschaft (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Urteil vom 10. September 2020 - 4 StR 14/20 mwN) sind hier allerdings schon deshalb nicht einschlägig, weil sich der Angeklagte Ne. S. von Beginn an der Verfolgung des fliehenden Opfers durch seinen Bruder mit Körperverletzungsvorsatz angeschlossen hat.
  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Auszug aus BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20
    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19, NStZ 2020, 348; vom 16. August 2018 - 4 StR 162/18, NJW 2018, 3398; vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17, NStZ-RR 2018, 45; Beschlüsse vom 10. Juli 2018 - 3 StR 204/18, StraFo 2019, 38; vom 4. März 2020 - 1 StR 32/20; jeweils mwN).
  • BGH, 04.03.2020 - 1 StR 32/20

    Heimtückemord (Arglosigkeit des Opfers bei offen feindseligem Auftreten des

    Auszug aus BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20
    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19, NStZ 2020, 348; vom 16. August 2018 - 4 StR 162/18, NJW 2018, 3398; vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17, NStZ-RR 2018, 45; Beschlüsse vom 10. Juli 2018 - 3 StR 204/18, StraFo 2019, 38; vom 4. März 2020 - 1 StR 32/20; jeweils mwN).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14

    Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von

    Auszug aus BGH, 06.01.2021 - 5 StR 288/20
    bb) Die Ablehnung des Beweisantrags betreffend die Zeugin "J. " ist nicht zulässig gerügt, denn dazu gehört (jedenfalls mit dem Revisionsvortrag) die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift der Zeugin, zumal die Strafkammer in ihrem Ablehnungsbeschluss nähere Ausführungen dazu gemacht hat, weshalb sie selbst keinen genauen Namen und keine Anschrift der Zeugin ermitteln konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14, StraFo 2015, 79).
  • BGH, 09.10.2019 - 5 StR 299/19

    Ausnutzungsbewusstsein bei der Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit;

  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20

    Mord (Heimtücke; für die Tatausführung getroffene Vorkehrungen; Fortwirken;

  • BGH, 30.08.2018 - 5 StR 183/18

    Ausnahmsweise Maßgeblichkeit des Wortlauts einer verschrifteten Einlassung als

  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 162/18

    Mord (Heimtücke: Maßstab, kein Ausschluss durch feindselige Atmosphäre im

  • BGH, 19.06.2019 - 4 StR 489/18

    Täter-Opfer-Ausgleich (Begriff: Verletzter oder Geschädigter)

  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 279/20

    Unzulässigkeit der alternativen Benennung mehrerer Beweismittel im Beweisantrag;

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

  • BGH, 12.11.2019 - 5 StR 451/19

    Unzulässiges Ziehen nachteiliger Schlüsse aus dem anfänglichen Schweigen des

  • BGH, 26.09.2019 - 5 StR 206/19

    Keine wirksame Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei

  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20

    Beweiswürdigung; Öffentlichkeitsgrundsatz; Besorgnis der Befangenheit (keine

  • BGH, 10.07.2018 - 3 StR 204/18

    Heimtücke (Arglosigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt; erste mit Tötungsvorsatz

  • BGH, 18.11.2021 - 1 StR 397/21

    Heimtückemord (keine Heimlichkeit erforderlich; fehlende Arglosigkeit des

    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. Januar 2021 - 5 StR 288/20 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 04.04.2023 - 3 StR 68/22

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    Soweit der Bundesgerichtshof für die Identifizierung einer abgebildeten Person im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit anhand eines bei einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme gefertigten Beweisfotos und daran anknüpfend in Bezug auf das Lichtbild einer Überwachungskamera besondere Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe gestellt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 170/95, BGHSt 41, 376, 382 ff.; vom 7. Februar 2018 - 4 StR 376/17, NStZ-RR 2018, 120, 121), sind diese nicht ohne weiteres auf sämtliche Fallkonstellationen der Identifizierung einer Person mittels eines Fotos zu übertragen (vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Januar 2021 - 5 StR 288/20, juris Rn. 16; LR/Sander, StPO, 27. Aufl., § 261 Rn. 180: "in der Regel").
  • BGH, 15.11.2023 - 1 StR 104/23

    Urteil wegen Mordes am Bahnhof von Weil der Stadt rechtskräftig

    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (vgl. BGH, Urteile vom 6. Januar 2021 - 5 StR 288/20 Rn. 28 und vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19 Rn. 9; Beschlüsse vom 18. November 2021 - 1 StR 397/21 Rn. 12 f. und vom 4. März 2020 - 1 StR 32/20 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 11.08.2021 - 6 StR 84/21

    Verfahrensrüge (eingeschränkte Stoßrichtung: Dispositionsbefugnis des

    An diese Disposition des Revisionsführers ist der Senat gebunden (vgl. BGH, Urteile vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17, NStZ 2019, 227; vom 6. Januar 2021 - 5 StR 288/20, NStZ 2021, 287; Beschluss vom 7. April 2020 - 6 StR 52/20, BGHSt 64, 301; Cirener, NStZ-RR 2012, 65 mwN).
  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 361/21

    Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit; Fehlen von schweren Verletzungen und

    Wesentlich ist, dass der Täter sein keinen Angriff erwartendes, mithin argloses Opfer überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1957 - GSSt 3/57, BGHSt 11, 139, 143 f.; Urteil vom 6. Januar 2021 - 5 StR 288/20 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 13.04.2023 - 5 StR 533/22

    Mittäterschaft (gemeinsamer Tatplan; konkludente Übereinkunft; Ausführung;

    Denn Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden muss, werden vom Willen des Mittäters umfasst, auch wenn er sich diese nicht besonders vorgestellt hat; ebenso ist er für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn er mit der Handlungsweise seines Tatgenossen einverstanden oder sie ihm zumindest gleichgültig war (vgl. BGH, Urteil vom 6. Januar 2021 - 5 StR 288/20, NStZ 2021, 287, 288).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.12.2020 - 5 Ks 114 Js 1407/19

    Anforderungen an die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld

    Ob dies der Fall ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil v. 06.01.21, Az. 5 StR 288/20, Rn. 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht