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   BGH, 06.02.1996 - 5 StR 13/96   

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https://dejure.org/1996,6497
BGH, 06.02.1996 - 5 StR 13/96 (https://dejure.org/1996,6497)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1996 - 5 StR 13/96 (https://dejure.org/1996,6497)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1996 - 5 StR 13/96 (https://dejure.org/1996,6497)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 06.02.1996 - 5 StR 13/96
    Die Tatsache, daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5 ff.; BGH bei Holtz MDR 1990, 886).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 06.02.1996 - 5 StR 13/96
    Die Anordnung darf nur unterbleiben, wenn die Entziehungskur keine hinreichend konkrete Aussicht auf Heilung oder darauf bietet, den Süchtigen über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (vgl. BGHSt 28, 327, 328; BVerfG NStZ 1994, 578 ff.).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 06.02.1996 - 5 StR 13/96
    Die Anordnung darf nur unterbleiben, wenn die Entziehungskur keine hinreichend konkrete Aussicht auf Heilung oder darauf bietet, den Süchtigen über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (vgl. BGHSt 28, 327, 328; BVerfG NStZ 1994, 578 ff.).
  • BGH, 05.09.1996 - 5 StR 422/96

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Bei dieser Sachlage hätte geprüft werden müssen, ob die Gefahr besteht, daß er infolge seiner Abhängigkeit rückfällig wird, und ob dem mit einer Unterbringung nach § 64 StGB begegnet werden kann (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1996 - 5 StR 164/96 -, vom 7. Mai 1996 - 5 StR 175/96 - und vom 6. Februar 1996 - 5 StR 13/96 -).
  • BGH, 06.11.1996 - 5 StR 487/96

    Nichterörterung einer Unterbringung eines Alkoholabhängigen in eine

    Angesichts dieser Umstände ist es ein sachlichrechtlicher Fehler, daß das Landgericht die Frage einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB nicht erörtert hat (std. Rspr.; u.a. Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 1996 - 5 StR 13/96 -, vom 7. Mai 1996 - 5 StR 175/96 -, vom 8. Mai 1996 - 5 StR 164/96 - und - 5 StR 184/96 -, vom 17. Juli 1996 - 5 StR 296/96 -, vom 5. September 1996 - 5 StR 422/96 -).
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