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BGH, 06.02.1997 - 1 StR 629/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Recht des Tatrichters, die von Anklage und Eröffnungsbeschluss genannte Tatzeit wesentlich anders festzustellen - Ergänzendes Verteidigungsvorbringen zur Tatzeitveränderung - Betrachtung des Tatrichters von Indiztatsachen als für die Entscheidung bedeutungslos
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1997, 237
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.02.2000 - 4 StR 592/99
Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages; Bedeutungslosigkeit
Zwar ist es dem Tatrichter grundsätzlich nicht verwehrt, Indiztatsachen als für die Entscheidung bedeutungslos zu betrachten, wenn er einen möglichen Beweisschluß, den der Antragsteller erstrebt, nicht ziehen will (BGH NStZ 1982, 126; StV 1997, 237, 238). - BGH, 07.07.1997 - 5 StR 17/97
Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrages …
Zwar muß sich der Tatrichter dann an seiner Annahme tatsächlicher Bedeutungslosigkeit festhalten lassen, er darf sich im Urteil nicht zum Nachteil des Antragstellers auf die als bedeutungslos bezeichnete Indiztatsache oder sogar auf deren Gegenteil stützen (…BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 18; BGH StV 1993, 173 und 1996, 648 f.; BGH, Urt. v. 6. Februar 1997 - 1 StR 629/96 - Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 213).