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BGH, 06.02.2002 - 2 StR 545/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 2 Abs. 3 StGB; § 56 Abs. 2 StGB
Grundsatz strikter Alternativität; milderes Gesetz (Gesamtvergleich); Aussetzung zur Bewährung (zulässiges Verteidigungsverhalten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Sachrüge - Verfahrensrüge - Strafaussetzung zur Bewährung - Grundsatz der strikten Alternativität - Reformatio in peius
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56 Abs. 2
Berücksichtigung von zulässigem Verteidigungsverhalten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 201
- NJ 2002, 378
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.11.2003 - 1 StR 24/03
Zur Strafbarkeit von Kursmanipulationen durch "Scalping"
aa) Der neue Tatrichter wird gemäß § 2 Abs. 3 StGB in konkreter Betrachtungsweise (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 201;… Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 3 Rdn. 10 ff. m.w.Nachw.) prüfen müssen, ob die neue Gesetzeslage milder ist. - BGH, 10.10.2008 - 4 StR 141/08
Versuchte Vergewaltigung; Rücktritt (Abgrenzung unbeendeter Versuch und beendeter …
Zwar hat das Landgericht nicht verkannt, dass auf die vom Angeklagten vor dem Beitritt der ehemaligen DDR im Beitrittsgebiet begangene Vergewaltigung gemäß Art. 315 Abs. 1 EGStGB, § 2 Abs. 3 StGB das Gesetz anzuwenden ist, das sich unter Zugrundelegung einer konkreten Betrachtungsweise der besonderen Umstände des Einzelfalles als das mildeste Gesetz erweist (vgl. BGHSt 37, 320, 322; BGH NStZ-RR 2002, 201).