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   BGH, 06.02.2002 - 5 StR 443/01   

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https://dejure.org/2002,4127
BGH, 06.02.2002 - 5 StR 443/01 (https://dejure.org/2002,4127)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2002 - 5 StR 443/01 (https://dejure.org/2002,4127)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 5 StR 443/01 (https://dejure.org/2002,4127)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 18 Abs. 1 UStG; § 154 StPO; § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB
    Steuerhinterziehung; Verkürzung auf Zeit (monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen; gebotene Einstellung gemäß § 154 StPO); gesonderte Festsetzung der Geldstrafe (Begründung der Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB)

  • openjur.de
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 5 StR 443/01
    Gleiches gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach der Abgabe unrichtiger monatlicher Voranmeldungen keine Jahreserklärung mehr abgibt (BGH wistra 1997, 262, 263; 1996, 105).

    Damit ist die jeweilige Verkürzung auf Zeit in eine solche auf Dauer übergegangen (vgl. BGH wistra 1997, 262, 263).

  • BGH, 23.08.2001 - 5 StR 323/01

    Gesamtstrafenbildung (Serienstraftaten, besondere Erhöhung der Einsatzstrafe:

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 5 StR 443/01
    Darüber hinaus hätte die erhebliche Erhöhung der Einsatzstrafe (sieben Monate Freiheitsstrafe) angesichts des situativen und zeitlichen Zusammenhangs der Einzeltaten und wegen der besonderen weiteren Strafmilderungsgesichtspunkte (lange Verfahrensdauer, Geständnis, Alter und bisherige Unbestraftheit des Angeklagten) einer näheren Begründung bedurft (vgl. BGH, Beschl. vom 23. August 2001 - 5 StR 323/01; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 4, 5).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 103/91

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen Betrugs in drei Fällen

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 5 StR 443/01
    Die Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf insbesondere dann einer ausdrücklichen Erörterung, wenn bei der gesonderten Festsetzung einer Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe noch zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 4, 6 m.w.N.).
  • BGH, 02.08.2000 - 2 StR 172/00

    Bildung einer Gesamtstrafe, insbesondere Bildung einer gesonderten

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 5 StR 443/01
    Die Nichtanwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf insbesondere dann einer ausdrücklichen Erörterung, wenn bei der gesonderten Festsetzung einer Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe noch zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können (BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 4, 6 m.w.N.).
  • BGH, 23.10.1996 - 2 StR 452/96

    Wertung des gesamten Tatgeschehens als eine fortgesetzte Handlung -

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 5 StR 443/01
    Darüber hinaus hätte die erhebliche Erhöhung der Einsatzstrafe (sieben Monate Freiheitsstrafe) angesichts des situativen und zeitlichen Zusammenhangs der Einzeltaten und wegen der besonderen weiteren Strafmilderungsgesichtspunkte (lange Verfahrensdauer, Geständnis, Alter und bisherige Unbestraftheit des Angeklagten) einer näheren Begründung bedurft (vgl. BGH, Beschl. vom 23. August 2001 - 5 StR 323/01; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 4, 5).
  • BGH, 02.10.1996 - 2 StR 466/96

    Anforderungen an die Begründung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Erörterung des

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 5 StR 443/01
    Darüber hinaus hätte die erhebliche Erhöhung der Einsatzstrafe (sieben Monate Freiheitsstrafe) angesichts des situativen und zeitlichen Zusammenhangs der Einzeltaten und wegen der besonderen weiteren Strafmilderungsgesichtspunkte (lange Verfahrensdauer, Geständnis, Alter und bisherige Unbestraftheit des Angeklagten) einer näheren Begründung bedurft (vgl. BGH, Beschl. vom 23. August 2001 - 5 StR 323/01; BGHR StGB § 54 Serienstraftaten 4, 5).
  • BGH, 01.11.1995 - 5 StR 535/95

    Steuerhinterziehung, Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und

    Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 5 StR 443/01
    Gleiches gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige nach der Abgabe unrichtiger monatlicher Voranmeldungen keine Jahreserklärung mehr abgibt (BGH wistra 1997, 262, 263; 1996, 105).
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08

    Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit";

    cc) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung ebenso wie das pflichtwidrige Unterlassen der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung zunächst lediglich zu einer Steuerhinterziehung "auf Zeit"; erst die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung oder die pflichtwidrige Nichtabgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung bewirkt die endgültige Steuerverkürzung, d.h. die Verkürzung "auf Dauer" (vgl. BGHSt 43, 270, 276; BGH wistra 2002, 185).
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