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BGH, 06.02.2002 - 5 StR 22/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 73d StGB i.V.m. § 33 BtMG
Anordnung des erweiterten Verfalls (Konkretisierung eines erlangten Vermögensgegenstand, der dem erweiterten Verfall unterliegt); Verfall von Wertersatz - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Betäubungsmitteldelikt - Verfallerklärung - Erweiterter Verfall - Höhe des Verfalls
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 d Abs. 1
Kein Verfall bei nur abstrakten Gewinnerwartungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94
Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund
Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 5 StR 22/02
Da der erweiterte Verfall nur einen unrechtmäßig erlangten Vermögenszuwachs abschöpfen will, ist die mit ihm verbundene Vermögenseinbuße kein Strafmilderungsgrund (vgl. BGHR StGB § 73d Strafzumessung 1; BGH NStZ 2000, 137). - BGH, 20.10.1999 - 3 StR 324/99
Strafzumessung; Verfallsanordnung
Auszug aus BGH, 06.02.2002 - 5 StR 22/02
Da der erweiterte Verfall nur einen unrechtmäßig erlangten Vermögenszuwachs abschöpfen will, ist die mit ihm verbundene Vermögenseinbuße kein Strafmilderungsgrund (…vgl. BGHR StGB § 73d Strafzumessung 1; BGH NStZ 2000, 137).
- BGH, 09.06.2021 - 4 StR 523/20
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
Vermögenseinbußen durch Einziehung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte stellen keinen Strafmilderungsgrund dar, weil insoweit kein rechtlich schützenswertes Vertrauen besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2002 - 5 StR 22/02; vom 22. November 2000 - 1 StR 479/00; vom 20. Oktober 1999 - 3 StR 324/99, NStZ 2000, 137).