Rechtsprechung
BGH, 06.02.2003 - 4 StR 450/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 15 StGB; § 16 StGB; § 261 StPO
Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen; Hemmschwelle; Willenselement des Vorsatzes) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Totschlag; Abgrenzung zwischen Körperverletzungs- und Tötungsvorsatz; Bedingte Tötungsvorsatz aufgrund gefährlichen Gewalthandlungen; Schluss auf die billigende Inkaufnahme eines tödlichen Erfolgs; ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 212 Abs. 1
Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94
Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung
Auszug aus BGH, 06.02.2003 - 4 StR 450/02
Angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung ist jedoch auch immer die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, daß der Täter die Gefahr der Tötung nicht erkannt oder jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 12, 41, 51).Aber selbst wenn der Angeklagte die Lebensgefährlichkeit seines Tuns erkannt haben sollte, würde dies nur das Wissenselement des Vorsatzes belegen, nicht aber ohne weiteres den Schluß auf die billigende Inkaufnahme eines tödlichen Erfolgs zulassen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 41).
- BGH, 11.05.1988 - 3 StR 171/88
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz
Auszug aus BGH, 06.02.2003 - 4 StR 450/02
Angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung ist jedoch auch immer die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, daß der Täter die Gefahr der Tötung nicht erkannt oder jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 12, 41, 51). - BGH, 22.04.1998 - 3 StR 15/98
Höhere Beweisbedeutung von aussagekräftigen psychodiagnostischen Beweisanzeichen …
Auszug aus BGH, 06.02.2003 - 4 StR 450/02
Ein solches Vorgehen stellt eine mit zahlreichen Fehlerquellen behaftete Schätzung dar, die vom Tatrichter zwar nach dem Zweifelssatz zugrundezulegen ist, wenn er über andere zuverlässige Beweismittel nicht verfügt, deren geringerer Beweiswert aber bei der Abwägung mit sonstigen Beweisanzeichen berücksichtigt werden darf (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 36). - BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes
Auszug aus BGH, 06.02.2003 - 4 StR 450/02
Angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung ist jedoch auch immer die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, daß der Täter die Gefahr der Tötung nicht erkannt oder jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 12, 41, 51). - BGH, 14.02.1990 - 2 StR 34/90
Höchstpersönliche Rechtsgüter - Verletzungsakt - Tat - Zusammenhängende Aktionen
Auszug aus BGH, 06.02.2003 - 4 StR 450/02
Nach dem festgestellten Tathergang stellt sich der Angriff gegen beide Tatopfer als eine natürliche Handlungseinheit und damit als eine Tat im Rechtssinne dar (vgl. BGH StV 1990, 544).