Rechtsprechung
BGH, 06.02.2004 - 2 ARs 276/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
Vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anfragebeschluss des dritten Strafsenates; Abgrenzung Versuch, Vollendung und Vorbereitung); Bestimmtheitsgrundsatz - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen an das Vorliegen des vollendeten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Definition des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
- Judicialis
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; ; GVG § 132 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Begrenzung des Begriffs "Handeltreiben" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 183
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft: …
Auch auf den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sind aber die allgemeinen Regeln zur Abgrenzung von (Mit-) Täterschaft und Beihilfe anzuwenden (st. Rspr.; vgl. die Nachweise bei Winkler, NStZ 2006, 328 f.); die Weite des Begriffs des Handeltreibens darf nicht dazu verleiten, eine mit den Grundsätzen der §§ 25 ff. StGB nicht zu vereinbarende Einheitstäterschaft einzuführen, indem jede möglicherweise unter das Merkmal des Handeltreibens zu subsumierende Tätigkeit ohne Rücksicht auf ihr Gewicht für das Gesamtgeschehen und auf das Interesse des Beteiligten am Gelingen des Umsatzgeschäfts mit täterschaftlichem Handeltreiben gleichgesetzt wird (zur Problematik der Abgrenzung vgl. schon Anfragebeschluss vom 10. Juli 2003 - 3 StR 61/02 / 3 StR 243/02 = NStZ 2004, 105 sowie die Stellungnahmen der anderen Senate, Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - 5 ARs 46/03; vom 2. Februar 2004 - 4 ARs 23/03 und vom 6. Februar 2004 - 2 ARs 276/03 = NStZ-RR 2004, 183). - BGH, 09.02.2005 - 2 StR 421/04
Gesetzlicher Richter; Verfahrensrüge (Besetzungsrüge); Hauptschöffen; …
Der neue Tatrichter wird zu beachten haben, daß in den Fällen II 1 und 2 der Urteilsgründe, in denen die Kammer ein "verbales" (UA S. 36, 38, 43) - vollendetes - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angenommen hat, bereits nach bisheriger Rechtsprechung hierfür nicht nur ernsthafte und verbindliche Gespräche (vgl. auch Senatsbeschlüsse NStZ-RR 2004, 183 und StraFo 2005, 42) Voraussetzung waren, sondern diese sich auch auf einen konkret beabsichtigten Rauschgifttransport bezogen haben müssen (vgl. OLG Karlsruhe StV 1998, 602 ff.). - VGH Bayern, 10.10.2005 - 25 CS 05.1427
Sofortvollzug, Internetplattform, Versteigerung, apothekenpflichtige Arzneimittel
Dort wird es von ihm als jede eigennützige auf Umsatz gerichtete Tätigkeit definiert (vgl. BGH vom 6.2.2004 Az. 2 ARS 276/03). - OLG Köln, 17.03.2006 - 2 ARs 34/06
Bemessung der Pauschvergütung bei Übersetzertätigkeit des Verteidigers
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats zu § 99 BRAGO, dass die Ersparnis von Dolmetscherkosten durch den Einsatz eigener Sprachkenntnis bei der Bemessung einer Pauschvergütung, die hier schon wegen der Vielzahl der Besuche in der Justizvollzugsanstalt geboten ist, berücksichtigt werden muss (vgl. z. B. Beschlüsse vom 18.11.2003 - 2 ARs 276/03 - und 15.10.2004 - 2 ARs 240/04 -).