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   BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08 (1)   

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BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08 (1) (https://dejure.org/2009,3603)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2009 - 1 StR 541/08 (1) (https://dejure.org/2009,3603)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - 1 StR 541/08 (1) (https://dejure.org/2009,3603)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 356a StPO; § 44 StPO
    Anhörungsrüge gegen Entscheidung des Revisionsgerichts über einen Befangenheitsantrag (Recht auf ein faires Verfahren); Wiedereinsetzung nach Rechtsirrtum des Verteidigers (Zurechnung von Verteidigerverschulden)

  • lexetius.com

    § 356a StPO

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags im Revisionsverfahren; Geltendmachung einer Gehörsverletzung im Zwischenverfahren über einen Befangenheitsantrag vor einer fachgerichtlich letztinstanzlichen ...

  • Anwaltsblatt

    § 24 StPO, § 25 StPO, § 356a StPO
    Strafverfahren: Anhörungsrüge gegen abgelehnten Befangenheitsantrag

  • Judicialis

    StPO § 28 Abs. 2; ; StPO § 305 Abs. 1; ; StPO § 356a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 28 Abs. 2; StPO § 305 Abs. 1; StPO § 356a
    Geltendmachung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags im Revisionsverfahren; Geltendmachung einer Gehörsverletzung im Zwischenverfahren über einen Befangenheitsantrag vor einer fachgerichtlich letztinstanzlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 24 StPO, § 25 StPO, § 356a StPO
    Anhörungsrüge gegen abgelehnten Befangenheitsantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1092
  • NStZ 2009, 470
  • AnwBl 2009, 161
  • AnwBl 2009, 391
  • AnwBl Online 2009, 56
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.05.2006 - VI S 5/06

    Postulationsfähigkeit - Richterablehnung

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08
    Die behauptete Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung könnte mit einer Anhörungsrüge gegen die spätere Sachentscheidung nicht mehr in geeigneter, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügender Weise geltend gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschl. vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07; BVerfGE 119, 292, 300 - und dieser Entscheidung folgend BAG, Beschl. vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rdn. 5 [jeweils zu § 78a Abs. 1 Satz 2 ArbGG, wonach die Anhörungsrüge gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung nicht stattfindet]; BVerfG, Beschl. vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 - [zu § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO]; BFH, Beschl. vom 4. Mai 2006 - VI S 5/06 - [zu § 133a FGO]).

    Wie den Konsequenzen eines bei der Entscheidung über den Befangenheitsantrag ausschlaggebenden Gehörsverstoßes nach der endgültigen Revisionsentscheidung auf fachgerichtlicher Ebene Rechnung getragen werden könnte - über den Befangenheitsantrag befindet ein anderes Richterkollegium als über die in Rechtskraft erwachsende endgültige Entscheidung -, kann hier dahinstehen (dies lässt auch - für eine vergleichbare Situation - der Bundesfinanzhof in seinem Beschluss vom 4. Mai 2006 - VI S 5/06 - Rdn. 11 offen).

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08
    Die behauptete Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung könnte mit einer Anhörungsrüge gegen die spätere Sachentscheidung nicht mehr in geeigneter, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügender Weise geltend gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschl. vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07; BVerfGE 119, 292, 300 - und dieser Entscheidung folgend BAG, Beschl. vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rdn. 5 [jeweils zu § 78a Abs. 1 Satz 2 ArbGG, wonach die Anhörungsrüge gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung nicht stattfindet]; BVerfG, Beschl. vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 - [zu § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO]; BFH, Beschl. vom 4. Mai 2006 - VI S 5/06 - [zu § 133a FGO]).

    Mit einer nach der abschließenden Sachentscheidung erhobenen Rüge - sei es gegen die Entscheidung über den Befangenheitsantrag oder gegen die Endentscheidung - kann eine behauptete Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung kaum mehr in geeigneter, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügender Weise (vgl. BVerfG, Beschl. vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07; BVerfGE 119, 292, 300) geltend gemacht werden.

  • BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08

    Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08
    An die Voraussetzungen fehlenden Verschuldens sind im Interesse der Rechtssicherheit bei § 356a StPO aber hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Beschl. vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08 - Rdn. 17).

    An die Voraussetzungen fehlenden Verschuldens sind im Interesse der Rechtssicherheit bei § 356a StPO aber hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Beschl. vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08 - Rdn. 17).

  • BAG, 23.09.2008 - 6 AZN 84/08

    Befangenheitsantrag - Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08
    Die behauptete Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung könnte mit einer Anhörungsrüge gegen die spätere Sachentscheidung nicht mehr in geeigneter, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügender Weise geltend gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschl. vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07; BVerfGE 119, 292, 300 - und dieser Entscheidung folgend BAG, Beschl. vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rdn. 5 [jeweils zu § 78a Abs. 1 Satz 2 ArbGG, wonach die Anhörungsrüge gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung nicht stattfindet]; BVerfG, Beschl. vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 - [zu § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO]; BFH, Beschl. vom 4. Mai 2006 - VI S 5/06 - [zu § 133a FGO]).
  • BVerfG, 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08

    Zur selbständigen Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen über

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08
    Die behauptete Gehörsverletzung im Zwischenverfahren der Richterablehnung könnte mit einer Anhörungsrüge gegen die spätere Sachentscheidung nicht mehr in geeigneter, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügender Weise geltend gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschl. vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07; BVerfGE 119, 292, 300 - und dieser Entscheidung folgend BAG, Beschl. vom 23. September 2008 - 6 AZN 84/08 - Rdn. 5 [jeweils zu § 78a Abs. 1 Satz 2 ArbGG, wonach die Anhörungsrüge gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung nicht stattfindet]; BVerfG, Beschl. vom 12. Januar 2009 - 1 BvR 3113/08 - [zu § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO]; BFH, Beschl. vom 4. Mai 2006 - VI S 5/06 - [zu § 133a FGO]).
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08
    Der - von der Verteidigung zitierte - Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 - betrifft den Anwendungsbereich des § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO.
  • BGH, 31.01.2024 - 4 StR 239/23
    Die statthafte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08, juris Rn. 6) Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 14. November 2023 ist unbegründet.
  • BGH, 02.12.2009 - 1 StR 478/09

    Unbegründete Anhörungsrüge; Reichweite des rechtlichen Gehörs

    Hiergegen ist bei Revisionsentscheidungen ausschließlich der befristete Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 356a 2 Abs. 1 Satz 1 StPO, die so genannte Gehörsrüge, statthaft (vgl. BGH, Beschl. vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08 - (BGHR StPO § 356a Statthaftigkeit 1) Rdn. 6).
  • BGH, 09.08.2016 - 1 StR 52/16

    Anhörungsrüge (Frist)

    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Antragsfrist des § 356a StPO ist zwar im Grundsatz nicht ausgeschlossen, jedoch sind an die Voraussetzungen fehlenden Verschuldens an der verspäteten Einlegung des Rechtsbehelfs hohe Anforderungen zu stellen (BGH, Beschlüsse vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, wistra 2009, 33 und vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08, NStZ 2009, 470).
  • BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 142/23

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Glaubhaftmachung, Gehörsrüge, Anhörungsrüge,

    Die Glaubhaftmachung hat ebenfalls innerhalb der Wochenfrist zu erfolgen (BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08 -, juris Rn. 7 zur Revision; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 Ws 130/16 StVollz -, juris; Gericke in KK-StPO; 9. Aufl., § 356a Rn. 11 m.w.N.; Franke in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 356a Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 130/16

    Frist für die Anhörungsrüge in Strafvollzugssachen

    Da das Rechtsbeschwerdegericht diesen Zeitpunkt - mangels förmlicher Zustellung des Beschlusses - nicht aus den Akten entnehmen kann, verlangt das Gesetz (§ 356 a Satz 3 StPO) die Glaubhaftmachung des relevanten Zeitpunkts durch den Antragsteller (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 StR 602/12; Senat aaO) und zwar innerhalb der Wochenfrist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08 -, juris).
  • BGH, 18.09.2018 - 3 StR 101/18

    Behandlung einer als Revisionsbeschwerde bezeichneten Schrift als Anhörungsrüge

    Bei Revisionsentscheidungen ist ausschließlich die Anhörungsrüge gemäß § 356a Satz 1 StPO statthaft (siehe nur BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2009 - 1 StR 478/09, wistra 2010, 109; vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08, BGHR StPO § 356a Statthaftigkeit 1), so dass es nach § 300 StPO geboten ist, die "Revisionsbeschwerde' als Anhörungsrüge zu behandeln; dann unterliegt sie aber auch der Wochenfrist des § 356a Satz 2 StPO.
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