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   BGH, 06.02.2014 - 1 StR 578/13   

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BGH, 06.02.2014 - 1 StR 578/13 (https://dejure.org/2014,12358)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2014 - 1 StR 578/13 (https://dejure.org/2014,12358)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 1 StR 578/13 (https://dejure.org/2014,12358)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 AO; § ... 41 Abs. 2 AO; § 168 Satz 1 AO; § 2 Abs. 1 UStG; § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG; § 15 UStG; § 18 UStG; § 27 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; § 111i Abs. 2 StPO; § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB
    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung; Unternehmer; Hinterziehungsvorsatz); Beihilfe; Auffangrechtserwerb (Rückgewinnungshilfe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 3 AO, § 27 Abs 1 StGB, § 2 Abs 1 UStG, § 14c Abs 2 S 2 UStG, § 18 Abs 4a UStG
    Steuerhinterziehung: Beihilfe zur Hinterziehung von Umsatzsteuern durch einen "Strohmann"

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Hinterziehung von Umsatzsteuer durch die vom Unternehmer gestützten "Strohmänner" hinsichtlich der Abschlüsse von Kaufverträgen i.R.v. Goldlieferungen und Handelsgeschäften mit Gold

  • rewis.io

    Steuerhinterziehung: Beihilfe zur Hinterziehung von Umsatzsteuern durch einen "Strohmann"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinterziehung von Umsatzsteuer durch die vom Unternehmer gestützten "Strohmänner" hinsichtlich der Abschlüsse von Kaufverträgen i.R.v. Goldlieferungen und Handelsgeschäften mit Gold

  • rechtsportal.de

    Hinterziehung von Umsatzsteuer durch die vom Unternehmer gestützten "Strohmänner" hinsichtlich der Abschlüsse von Kaufverträgen i.R.v. Goldlieferungen und Handelsgeschäften mit Gold

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 447/10

    Verfall (für die Tat erlangtes; aus der Tat erlangtes: entgegenstehende Ansprüche

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 1 StR 578/13
    Diese Vorschrift hindert eine Verfallsentscheidung somit nur dann, wenn der Täter oder Teilnehmer "aus der Tat" einen Vermögensvorteil erlangt hat und Gegenansprüche eines Verletzten bestehen; das "für die Tat" Erlangte unterliegt dem Verfall hingegen ohne Rücksicht auf Ansprüche Verletzter (BGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13, wistra 2014, 57; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, wistra 2011, 100 mwN).

    Um Vorteile "für die Tat" handelt es sich demgegenüber, wenn ihm die Vermögenswerte als Gegenleistung für sein rechtswidriges Tun gewährt werden, etwa wenn ein Lohn für die Tatbegehung gezahlt wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 4 mwN; BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, wistra 2011, 100).

    Denn eine Zurückverweisung zur Nachholung einer Verfallsanordnung nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB kommt im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) nicht in Betracht (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10 Rn. 9, wistra 2010, 100; vom 10. November 2009 - 4 StR 443/09 Rn. 10).

  • BGH, 09.04.2013 - 1 StR 586/12

    Pflichtwidrigkeit und Täterschaft bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 1 StR 578/13
    Zwar kann auch ein "Strohmann" Unternehmer und Leistender im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12, BGHSt 58, 218, 233 f.).

    Im Gegensatz zu dem Sachverhalt, der dem vom Landgericht angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. April 2013 im Verfahren 1 StR 586/12 (BGHSt 58, 218) zugrunde lag, war hier - worauf der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift mit Recht hinweist - auch den Ankäufern des Goldes bekannt, dass die "Soldaten" lediglich ihren Namen für die von den "Fahrern" als Vertreter der Hintermänner abgewickelten Transaktionen hergaben.

  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 1 StR 578/13
    Soweit das Landgericht die Unterstützung jedes einzelnen "Soldaten" durch den Angeklagten auch dann als einheitliche Beihilfe zu den Steuerhinterziehungen des "Soldaten" angesehen hat, wenn der Angeklagte mehrere Unterstützungsleistungen erbracht hat, die unterschiedlichen Hinterziehungstaten hätten zugeordnet werden können, beschwert dies den Angeklagten ebenfalls nicht (zu den Konkurrenzen bei Beihilfe zu Steuerstraftaten vgl. auch BGH, Urteil vom 14. März 2007 - 5 StR 461/06, wistra 2007, 262).
  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 1 StR 578/13
    Diese Vorschrift hindert eine Verfallsentscheidung somit nur dann, wenn der Täter oder Teilnehmer "aus der Tat" einen Vermögensvorteil erlangt hat und Gegenansprüche eines Verletzten bestehen; das "für die Tat" Erlangte unterliegt dem Verfall hingegen ohne Rücksicht auf Ansprüche Verletzter (BGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13, wistra 2014, 57; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, wistra 2011, 100 mwN).
  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 1 StR 578/13
    Zwar kann auch der Steuerfiskus Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB sein (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2000 - 5 StR 371/00, wistra 2001, 96).
  • BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96

    Verwerfen einer unbegründeten strafrechtlichen Revison - Tatmehrheit oder

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 1 StR 578/13
    Dies steht jedoch einer Entscheidung durch Beschluss nicht entgegen, weil der Antrag im Übrigen auf die Aufrechterhaltung der vom Landgericht verhängten Gesamtstrafe als Einzelstrafe und damit im Ergebnis auf die Verwerfung der Revision gerichtet war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2013 - 3 StR 61/13; vom 21. November 2012 - 2 StR 409/12; vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09, wistra 2009, 398; vom 22. Januar 1997 - 2 StR 566/96, NStZ 1997, 233).
  • BGH, 21.11.2012 - 2 StR 409/12

    Beschwer aufgrund einer Verurteilung wegen Anbaus von Betäubungsmitteln und nicht

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 1 StR 578/13
    Dies steht jedoch einer Entscheidung durch Beschluss nicht entgegen, weil der Antrag im Übrigen auf die Aufrechterhaltung der vom Landgericht verhängten Gesamtstrafe als Einzelstrafe und damit im Ergebnis auf die Verwerfung der Revision gerichtet war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2013 - 3 StR 61/13; vom 21. November 2012 - 2 StR 409/12; vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09, wistra 2009, 398; vom 22. Januar 1997 - 2 StR 566/96, NStZ 1997, 233).
  • BGH, 10.11.2009 - 4 StR 443/09

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Verfalls (Ansprüche des Verletzten: Erstreckung

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 1 StR 578/13
    Denn eine Zurückverweisung zur Nachholung einer Verfallsanordnung nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB kommt im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) nicht in Betracht (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10 Rn. 9, wistra 2010, 100; vom 10. November 2009 - 4 StR 443/09 Rn. 10).
  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02

    Weitere Verurteilung im FlowTex-Verfahren bestätigt

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 1 StR 578/13
    Um Vorteile "für die Tat" handelt es sich demgegenüber, wenn ihm die Vermögenswerte als Gegenleistung für sein rechtswidriges Tun gewährt werden, etwa wenn ein Lohn für die Tatbegehung gezahlt wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 4 mwN; BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, wistra 2011, 100).
  • BGH, 08.07.2009 - 1 StR 214/09

    Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung durch Erfindung von Steuerpflichtigen

    Auszug aus BGH, 06.02.2014 - 1 StR 578/13
    Dies steht jedoch einer Entscheidung durch Beschluss nicht entgegen, weil der Antrag im Übrigen auf die Aufrechterhaltung der vom Landgericht verhängten Gesamtstrafe als Einzelstrafe und damit im Ergebnis auf die Verwerfung der Revision gerichtet war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2013 - 3 StR 61/13; vom 21. November 2012 - 2 StR 409/12; vom 8. Juli 2009 - 1 StR 214/09, wistra 2009, 398; vom 22. Januar 1997 - 2 StR 566/96, NStZ 1997, 233).
  • BGH, 09.11.2009 - 5 StR 136/09

    Subventionsbetrug (unrichtige Angabe über eine investitionserhebliche Tatsache;

  • BGH, 03.04.2013 - 3 StR 61/13

    Verhältnis von Handeltreiben und Bestimmen einer minderjährigen Person zum

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