Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2018 - 1 StR 606/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11393
BGH, 06.02.2018 - 1 StR 606/17 (https://dejure.org/2018,11393)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2018 - 1 StR 606/17 (https://dejure.org/2018,11393)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 1 StR 606/17 (https://dejure.org/2018,11393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,11393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 257c Abs. 1 StPO; § 136a Abs. 1 StPO; § 337 StPO; § 243 Abs. 4 StPO
    Verständigung (keine Bindung des Tatgerichts an einen für das Zustandekommen einer Verständigung in Aussicht gestellten Strafrahmen; unzulässiger Zwang durch Inaussichtstellen einer Sanktionsschere: Beruhen); Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mitteilung der Verständigungsgespräche in öffentlicher Hauptverhandlung i.R.e. Verständigung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Bindungswirkung eines Verständigungsangebots des Gerichts; Druckausübung durch Aufzeigen einer weiten "Sanktionsschere"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257c; EMRK Art. 6
    Mitteilung der Verständigungsgespräche in öffentlicher Hauptverhandlung i.R.e. Verständigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Bindung an Strafrahmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die informelle Verständigung im Strafverfahren - und die Bindung des Strafrichters

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 419
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.08.2007 - 3 StR 266/07

    Besorgnis der Befangenheit (Strafobergrenze; Sanktionsschere; Drohung; verbotene

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 1 StR 606/17
    Soweit die Revision beanstandet, die Strafkammer habe in gesetzeswidriger Weise Druck auf den Angeklagten ausgeübt, weil die Differenz zwischen der im Falle eines Geständnisses und der nach streitiger Beweisaufnahme zu erwartenden Strafe unverhältnismäßig groß gewesen sei, kann der Senat jedenfalls ein Beruhen des Aussageverhaltens des Angeklagten auf einer unzulässig weiten "Sanktionsschere' (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 14. August 2007 - 3 StR 266/07, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Zwang 8; vom 12. Januar 2005 - 3 StR 411/04, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Zwang 7 und vom 9. Juni 2004 - 5 StR 579/03, wistra 2004, 424) ausschließen.

    Dass das Landgericht ein auf die Anwendung einer "Sanktionsschere' gestütztes Befangenheitsgesuch zu Unrecht zurückgewiesen habe (vgl. dazu BGH aaO, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Zwang 8), macht die Revision nicht geltend.

  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03

    Steuerhinterziehung (Rechtsanwendung und Berechnungsdarstellung des Richters:

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 1 StR 606/17
    Soweit die Revision beanstandet, die Strafkammer habe in gesetzeswidriger Weise Druck auf den Angeklagten ausgeübt, weil die Differenz zwischen der im Falle eines Geständnisses und der nach streitiger Beweisaufnahme zu erwartenden Strafe unverhältnismäßig groß gewesen sei, kann der Senat jedenfalls ein Beruhen des Aussageverhaltens des Angeklagten auf einer unzulässig weiten "Sanktionsschere' (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 14. August 2007 - 3 StR 266/07, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Zwang 8; vom 12. Januar 2005 - 3 StR 411/04, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Zwang 7 und vom 9. Juni 2004 - 5 StR 579/03, wistra 2004, 424) ausschließen.
  • BGH, 12.01.2005 - 3 StR 411/04

    Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils (überzogene

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 1 StR 606/17
    Soweit die Revision beanstandet, die Strafkammer habe in gesetzeswidriger Weise Druck auf den Angeklagten ausgeübt, weil die Differenz zwischen der im Falle eines Geständnisses und der nach streitiger Beweisaufnahme zu erwartenden Strafe unverhältnismäßig groß gewesen sei, kann der Senat jedenfalls ein Beruhen des Aussageverhaltens des Angeklagten auf einer unzulässig weiten "Sanktionsschere' (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 14. August 2007 - 3 StR 266/07, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Zwang 8; vom 12. Januar 2005 - 3 StR 411/04, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Zwang 7 und vom 9. Juni 2004 - 5 StR 579/03, wistra 2004, 424) ausschließen.
  • BGH, 28.10.2008 - 3 StR 431/08

    Recht auf ein faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Deal; Absprache; unzulässiger

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 1 StR 606/17
    Er befand sich damit ersichtlich nicht in einer Drucksituation, die ihn zur Ablegung eines Geständnisses drängte (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 431/08, BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren Vereinbarung 26 sowie Moldenhauer/ Wenske, KK-StPO, 7. Aufl., § 257c Rn. 75 f. mwN).
  • BGH, 30.06.2011 - 3 StR 39/11

    Zusicherung des Gerichts zu den Rechtsfolgen (Vertrauen des Angeklagten; keine

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 1 StR 606/17
    Anhaltspunkte dafür, das Landgericht habe die verbindliche Zusage abgegeben, den vom Vorsitzenden unterbreiteten Verständigungsvorschlag für sich auch für den Fall als bindend anzusehen, dass die angestrebte Verständigung nicht zustande kommt, bestehen nicht (vgl. zur Bindungswirkung von Zusagen des Gerichts auch BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 StR 39/11, BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren Hinweispflicht 7 und Moldenhauer/Wenske, KK-StPO, 7. Aufl., § 257c Rn. 45 ff.).
  • BGH, 27.01.2015 - 1 StR 393/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Zeitpunkt; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 1 StR 606/17
    Zwar ist eine solche Mitteilung gegenüber dem Angeklagten in der Regel unverzüglich zu machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15, Rn. 26 und vom 27. Januar 2015 - 1 StR 393/14, NStZ 2015, 353).
  • BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15

    BCI-Betrugsfall

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 1 StR 606/17
    Zwar ist eine solche Mitteilung gegenüber dem Angeklagten in der Regel unverzüglich zu machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15, Rn. 26 und vom 27. Januar 2015 - 1 StR 393/14, NStZ 2015, 353).
  • BGH, 25.07.2017 - 5 StR 176/17

    Fälschliche Annahme einer tatsächlich nicht bestehenden Bindung an eine von der

    Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 1 StR 606/17
    Außerhalb einer Verständigung gemäß § 257c StPO besteht keine Bindung des Tatgerichts an den von ihm für den Fall des Zustandekommens einer Absprache in Aussicht gestellten Strafrahmen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2017 - 5 StR 176/17, NStZ-RR 2017, 351 mwN).
  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 127/22

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

    Regelmäßig ist aber eine umgehende Information nach einem verständigungsbezogenen Gespräch, mithin sogleich nach Fortsetzung der Hauptverhandlung, erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2020 - 3 StR 102/20, NStZ 2021, 310 Rn. 13; vom 6. Februar 2018 - 1 StR 606/17, NStZ 2018, 419, 420; vom 11. Juni 2015 - 1 StR 590/14, NStZ-RR 2015, 379; MüKoStPO/Arnoldi, § 243 Rn. 53; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 243 Rn. 56; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 64, 110).

    Die Angabe einer im Falle eines Geständnisses voraussichtlich schuldangemessenen Strafe bindet außerhalb einer förmlichen Verständigung weder das Gericht noch wird dadurch ein Vertrauenstatbestand geschaffen, auf den sich der Angeklagte berufen könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2020 - 5 StR 630/19, NStZ 2020, 749 Rn. 23; vom 6. Februar 2018 - 1 StR 606/17, NStZ 2018, 419, 420; Urteil vom 25. Juli 2017 - 5 StR 176/17, NStZ 2018, 232; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 257c Rn. 25b).

  • BGH, 24.05.2023 - 4 StR 493/22

    BGH hebt Verurteilung wegen Betruges bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests

    Kommt es zu solchen Erörterungen nach Beginn der Hauptverhandlung, aber außerhalb derselben, so hat der Vorsitzende gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO auch dies und ihren wesentlichen Inhalt bekanntzugeben (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 3 StR 336/19 mwN), und zwar regelmäßig alsbald nach der Fortsetzung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 3 StR 102/20 Rn. 13; Beschluss vom 6. Februar 2018 - 1 StR 606/17 Rn. 10 mwN; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 243 Rn. 56).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 630/19

    Regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit bei Festhalten an einer Einschätzung

    Kommt es mangels Zustimmung der Staatsanwaltschaft nicht zu einer Verständigung im Sinne von § 257c StPO, besteht keine Bindung des Gerichts an die vorgeschlagenen Strafober- und -untergrenzen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2017 - 5 StR 176/17, NStZ 2018, 232; Beschluss vom 6. Februar 2018 - 1 StR 606/17, NStZ 2018, 419).
  • BGH, 03.02.2022 - 4 StR 434/21

    Verständigung (gescheiterte Verständigung: keine Bindungswirkung, kein

    Eine gescheiterte Verständigung kann von vornherein weder Bindungswirkung noch Vertrauensschutz begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 ? 1 StR 606/17, NStZ 2018, 419, 420; Urteile vom 13. März 2019 ? 1 StR 424/18 Rn. 28 und vom 25. Juli 2017 ? 5 StR 176/17, NStZ 2018, 232 mit Anm. Schneider).

    Denn ohne Hinzutreten besonderer Umstände fehlt es an einem schutzwürdigen Vertrauen des Angeklagten, das Tatgericht werde im Falle eines Geständnisses dennoch eine Strafe in dem in Aussicht gestellten Strafrahmen verhängen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 1 StR 606/17, NStZ 2018, 419, 420; Urteil vom 2. September 2020 ? 5 StR 630/19, NStZ 2020, 749, 751; s. auch BGH, Beschluss vom 23. November 2021 ? 5 StR 300/21; vgl. zudem KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 77; Hamm/Pauly, Die Revision in Strafsachen, 8. Aufl., Rn. 1344; a.A. Schneider, NStZ 2018, 232, 233; LR StPO/Stuckenberg, 27. Aufl., § 257c Rn. 61; differenzierend Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, 64. Aufl., § 257c Rn. 25b).

  • BGH, 25.06.2020 - 3 StR 102/20

    Verstoß gegen Mitteilungspflicht hinsichtlich verständigungsbezogener Gespräche

    Kommt es zu solchen Erörterungen nach Beginn der Hauptverhandlung, aber außerhalb derselben, so hat der Vorsitzende nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO auch dies und ihren wesentlichen Inhalt bekanntzugeben (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 3 StR 336/19, NStZ-RR 2020, 87 mwN), und zwar regelmäßig alsbald nach der Fortsetzung (s. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 1 StR 606/17, NStZ 2018, 419, 420; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 243 Rn. 56).
  • BGH, 08.02.2023 - 6 StR 284/22

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (wesentlicher Inhalt; Zeitpunkt:

    Gleichwohl gebieten Sinn und Zweck der Regelung eine möglichst umgehende Mitteilung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. August 2022 ? 5 StR 62/22, NStZ 2022, 761; vom 25. Juni 2020 - 3 StR 102/20, NStZ 2021, 310; vom 6. Februar 2018 - 1 StR 606/17, NStZ 2018, 419, 420).
  • BGH, 03.08.2022 - 5 StR 62/22

    Erfordernis umgehender Mitteilung an den Angeklagten nach einem

    In aller Regel ist aber mit Blick auf die vom Gesetz bezweckte Transparenz des Verständigungsverfahrens eine umgehende Information des Angeklagten nach dem Verständigungsgespräch geboten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 1 StR 393/14, NStZ 2015, 353; vom 11. Juni 2015 - 1 StR 590/14, NStZ-RR 2015, 379; vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15; vom 6. Februar 2018 - 1 StR 606/17, NStZ 2018, 419, 420; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 243 Rn. 56; KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 64; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 243 Rn. 18f.).
  • OLG Hamburg, 19.12.2022 - 2 Rev 28/22

    Verletzung der Mitteilungspflicht des Gerichts nach § 243 Abs. 4 S. 1 StPO ;

    Diese Umstände sind auch im Fall erfolgloser Verständigungsbemühungen mitzuteilen (vgl. BVerfG NJW 2020, 2461; BGHR StPO § 257c Abs. 1 Erörterungen 1; BGH StraFo 2022, 436; BGH NStZ 2020, 751; BGH NStZ 2014, 416; BGH, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 4 StR 64/22), und zwar regelmäßig alsbald nach der Fortsetzung der Hauptverhandlung (vgl. BGH NStZ 2022, 761; BGH NStZ 2018, 419; LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 243 Rdn. 56).
  • BGH, 07.02.2023 - 1 StR 253/22

    Verständigung (keine Bindungswirkung einer gescheiterten Verständigung)

    Eine gescheiterte Verständigung kann von vornherein weder Bindungswirkung noch Vertrauensschutz begründen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2022 - 4 StR 434/21 und vom 6. Februar 2018 - 1 StR 606/17 Rn. 15 f.; Urteile vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18 Rn. 28 und vom 25. Juli 2017 - 5 StR 176/17 Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht