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   BGH, 06.02.2019 - 5 StR 473/18   

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https://dejure.org/2019,3212
BGH, 06.02.2019 - 5 StR 473/18 (https://dejure.org/2019,3212)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2019 - 5 StR 473/18 (https://dejure.org/2019,3212)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - 5 StR 473/18 (https://dejure.org/2019,3212)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05

    Zum Grundsatz der Öffentlichkeit bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - 5 StR 473/18
    Durch den außerordentlichen Rechtsbehelf des § 356a StPO werden die Frist- und Formerfordernisse der §§ 344, 345 StPO, nach denen eine Bezugnahme auf die Ausführungen eines anderen Verfahrensbeteiligten unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05, NJW 2006, 1220), nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 2 StR 544/04, StV 2005, 655).
  • BGH, 10.08.2005 - 2 StR 544/04

    Anhörungsrüge (Frist zur Einlegung; Prüfungsumfang)

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - 5 StR 473/18
    Durch den außerordentlichen Rechtsbehelf des § 356a StPO werden die Frist- und Formerfordernisse der §§ 344, 345 StPO, nach denen eine Bezugnahme auf die Ausführungen eines anderen Verfahrensbeteiligten unzulässig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 1 StR 527/05, NJW 2006, 1220), nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 2 StR 544/04, StV 2005, 655).
  • BGH, 16.05.2006 - 4 StR 110/05

    Rechtliches Gehör; unzulässige Gegenvorstellung; vorrangige Anhörungsrüge nach §

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - 5 StR 473/18
    Die nach § 356a StPO statthafte Rüge (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 16. Mai 2006 - 4 StR 110/05, NStZ 2007, 236) ist unbegründet, weil ein Gehörsverstoß nicht vorliegt.
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