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   BGH, 06.02.2019 - XII ZB 405/18   

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BGH, 06.02.2019 - XII ZB 405/18 (https://dejure.org/2019,3265)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2019 - XII ZB 405/18 (https://dejure.org/2019,3265)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - XII ZB 405/18 (https://dejure.org/2019,3265)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1897 Abs 4 S 2 BGB, § 303 Abs 4 FamFG
    Betreuungssache: Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen in Bezug auf einen konkreten Angehörigen; Zulässigkeit des Rechtsmittels des Bevollmächtigten gegen die Betreuerbestellung nach Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen in Bezug auf einen Angehörigen bei vorherigem Widerrufs der Vorsorgevollmacht durch einen Betreuer

  • rabüro.de

    Zur Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen in Bezug auf einen Angehörigen

  • Wolters Kluwer

    Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen in Bezug auf einen Angehörigen bei vorherigem Widerrufs der Vorsorgevollmacht du...

  • rewis.io

    Betreuungssache: Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen in Bezug auf einen konkreten Angehörigen; Zulässigkeit des Rechtsmittels des Bevollmächtigten gegen die Betreuerbestellung nach Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4 S. 2; FamFG § 303 Abs. 4
    Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen in Bezug auf einen Angehörigen bei vorherigem Widerrufs der Vorsorgevollmacht durch einen Betreuer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Negativer Betreuerwunsch - Rechtsmittel nach Widerruf der Vorsorgevollmacht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beschwerde des Bevollmächtigten nach Widerruf der Vorsorgevollmacht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 834
  • MDR 2019, 423
  • FamRZ 2019, 639
  • Rpfleger 2019, 390
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.06.2018 - XII ZB 601/17

    Nutzung von nonverbalen Kommunikationsmöglichkeiten durch das Betreuungsgericht

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - XII ZB 405/18
    Zur Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen in Bezug auf einen Angehörigen, dessen Vorsorgevollmacht zuvor durch einen Betreuer widerrufen worden war (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14, BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 und vom 27. Juni 2018 - XII ZB 601/17, FamRZ 2018, 1602).

    Ein negativer Betreuerwunsch bezüglich eines bestimmten Angehörigen kann indessen auf eine Störung der familiären Bindung hinweisen und entzieht dann dem sonst bestehenden Vorrang die Grundlage (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2018 - XII ZB 601/17 - FamRZ 2018, 1602 Rn. 19).

    Solche Gründe können etwa in einer gefestigten persönlichen Bindung zwischen dem Angehörigen und dem Betroffenen liegen, die dieser krankheitsbedingt verkennt (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2018 - XII ZB 601/17 - FamRZ 2018, 1602 Rn. 20).

  • BGH, 12.12.2018 - XII ZB 387/18

    Betreuungssache: Zulässigkeit der Rechtsmitteleinlegung des

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - XII ZB 405/18
    Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung einlegen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZB 387/18, juris).

    aa) In seiner Eigenschaft als vormaliger Bevollmächtigter konnte er nach wirksamem Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung nur im Namen der Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen einlegen (Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZB 387/18 - juris Rn. 6 ff. mwN).

  • BGH, 24.10.2012 - XII ZB 404/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Betreuungsanordnung nach dem Tod des Betroffenen:

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - XII ZB 405/18
    Demgemäß kann nur derjenige Beteiligte nach § 62 Abs. 1 FamFG antragsbefugt sein, dessen eigene Rechtssphäre betroffen ist und der ein berechtigtes Feststellungsinteresse nach § 62 Abs. 2 FamFG hat (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12 - FamRZ 2013, 29 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 117/14

    Anordnung einer rechtlichen Betreuung: Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - XII ZB 405/18
    Eine eigene Rechtsverletzung des Beteiligten zu 2 scheidet demgegenüber aus, da der Bevollmächtigte durch die Anordnung einer Betreuung, auch mit dem Aufgabenkreis des Vollmachtwiderrufs, in eigenen Rechten nicht beeinträchtigt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 5. November 2014 - XII ZB 117/14 - FamRZ 2015, 249 Rn. 16).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - XII ZB 405/18
    Zur Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen in Bezug auf einen Angehörigen, dessen Vorsorgevollmacht zuvor durch einen Betreuer widerrufen worden war (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14, BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 und vom 27. Juni 2018 - XII ZB 601/17, FamRZ 2018, 1602).
  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 547/17

    Richten der Auswahl des zu bestellenden Betreuers im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - XII ZB 405/18
    aa) Im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Erweiterung des Aufgabenkreises einer bereits bestehenden Betreuung richtet sich die Auswahl des hierfür zu bestellenden Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - XII ZB 547/17 - FamRZ 2018, 850).
  • BGH, 03.02.2021 - XII ZB 67/20

    Fragliche Geeignetheit eines Betreuers in dem gerichtlich bestimmten

    Bei einem - wie hier - fehlenden Betreuerwunsch des Betroffenen ist bei der Auswahl des Betreuers gemäß § 1897 Abs. 5 BGB auf die verwandtschaftlichen und sonstigen persönlichen Bindungen des Volljährigen, insbesondere auf die Bindungen zu Eltern, zu Kindern, zum Ehegatten und zum Lebenspartner, sowie auf die Gefahr von Interessenkonflikten Rücksicht zu nehmen (Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2019 - XII ZB 405/18 - FamRZ 2019, 639 Rn. 16 und vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 21).
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 91/20

    Wenden eines Beteiligten eines Betreuungsverfahrens gegen die den

    Soweit der bisherigen Senatsrechtsprechung Abweichendes entnommen werden könnte (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 12. Dezember 2019 - XII ZB 387/18 - FamRZ 2019, 466 Rn. 9; vom 6. Februar 2019 - XII ZB 405/18 - FamRZ 2019, 639 Rn. 10 und vom 11. April 2012 - XII ZB 531/11 - FamRZ 2012, 1049 Rn. 14 f.), hält der Senat hieran nicht fest.
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