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   BGH, 06.02.2020 - 3 StR 331/19   

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https://dejure.org/2020,5061
BGH, 06.02.2020 - 3 StR 331/19 (https://dejure.org/2020,5061)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2020 - 3 StR 331/19 (https://dejure.org/2020,5061)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - 3 StR 331/19 (https://dejure.org/2020,5061)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 244a Abs. 1, § ... 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3, § 25 Abs. 2, § 303 Abs. 1, §§ 52, 53 StGB, § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG, § 17 Abs. 2 JGG, § 17 Abs. 2 Alternative 1 JGG, § 17 Abs. 2 Alternative 2 JGG, § 301 StPO, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Schädliche Neigungen als erhebliche Anlagemängel oder Erziehungsmängel; Verhängung einer Jugendstrafe i.R.d. schweren Bandendiebstahls

  • rewis.io

    Jugendstrafe: Beurteilung der Schwere der Schuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schädliche Neigungen als erhebliche Anlagemängel oder Erziehungsmängel; Verhängung einer Jugendstrafe i.R.d. schweren Bandendiebstahls

  • datenbank.nwb.de

    Jugendstrafe: Beurteilung der Schwere der Schuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 738
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09

    Schädliche Neigungen (Vorliegen bereits vor der Tat; maßgebliche Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 06.02.2020 - 3 StR 331/19
    Denn die insoweit erforderliche eigene Feststellung der Begehung der früheren Tat und deren Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09, NStZ 2010, 281; MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 17 JGG Rn. 38) hat das Landgericht nicht treffen können.

    Der äußere Unrechtsgehalt der Tat ist nur insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09, NStZ 2010, 281 mwN).

  • BGH, 27.11.2018 - 3 StR 219/18

    Verhängung der Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen (Unergiebigkeit des

    Auszug aus BGH, 06.02.2020 - 3 StR 331/19
    Sie müssen schließlich noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten des Angeklagten befürchten lassen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 27. November 2008 - 3 StR 219/18, juris Rn. 4; vom 4. Mai 2016 - 3 StR 78/16, NStZ 2016, 682).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 353/11

    Bemessung der Jugendstrafe (Vorrang des Erziehungszwecks; Schwere der Schuld;

    Auszug aus BGH, 06.02.2020 - 3 StR 331/19
    Diese ermisst sich aus dem Gewicht der Tat und der persönlichkeitsbegründenden Beziehung des Täters zu dieser (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 353/11, NStZ 2012, 164; vom 29. August 2018 - 5 StR 214/18, NStZ-RR 2018, 358 f.).
  • BGH, 29.08.2018 - 5 StR 214/18

    Zum Verhältnis von Erziehungsgedanke und Schuldausgleich bei der Verhängung der

    Auszug aus BGH, 06.02.2020 - 3 StR 331/19
    Diese ermisst sich aus dem Gewicht der Tat und der persönlichkeitsbegründenden Beziehung des Täters zu dieser (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 353/11, NStZ 2012, 164; vom 29. August 2018 - 5 StR 214/18, NStZ-RR 2018, 358 f.).
  • BGH, 04.05.2016 - 3 StR 78/16

    Unzureichende Begründung schädlicher Neigungen beim Ausspruch über die

    Auszug aus BGH, 06.02.2020 - 3 StR 331/19
    Sie müssen schließlich noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten des Angeklagten befürchten lassen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 27. November 2008 - 3 StR 219/18, juris Rn. 4; vom 4. Mai 2016 - 3 StR 78/16, NStZ 2016, 682).
  • BGH, 20.02.2024 - 1 StR 30/24
    Sie müssen schließlich noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten des Angeklagten befürchten lassen (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 29. Juni 2023 - 3 StR 56/23 Rn. 7; vom 3. März 2021 - 2 StR 218/20 Rn. 22 und vom 6. Februar 2020 - 3 StR 331/19 Rn. 12 mwN; Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 StR 581/14 Rn. 5).
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