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   BGH, 06.02.2020 - I ZB 66/19   

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https://dejure.org/2020,2848
BGH, 06.02.2020 - I ZB 66/19 (https://dejure.org/2020,2848)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2020 - I ZB 66/19 (https://dejure.org/2020,2848)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - I ZB 66/19 (https://dejure.org/2020,2848)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die vom Oberlandesgericht vorgenommene Bestellung eines Schiedsrichters

  • rewis.io

    Schiedsgerichtsverfahren: Anfechtbarkeit einer OLG-Entscheidung über die Bestellung eines Schiedsrichters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 1065 Abs. 1 S. 1
    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die vom Oberlandesgericht vorgenommene Bestellung eines Schiedsrichters

  • datenbank.nwb.de

    Schiedsgerichtsverfahren: Anfechtbarkeit einer OLG-Entscheidung über die Bestellung eines Schiedsrichters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Schiedsrichters ist unanfechtbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vom Oberlandesgericht vorgenommene Bestellung eines Schiedsrichters - und kein Rechtsmittel?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schiedsrichterbestellung durch das OLG ist nicht anfechtbar! (IBR 2020, 496)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Auszug aus BGH, 06.02.2020 - I ZB 66/19
    Allein der Umstand, dass das Oberlandesgericht als Vorfrage geprüft hat, ob die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist, macht die Entscheidung über die Bestellung des Schiedsrichters nicht zu einer Entscheidung im Sinne des § 1062 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 ZPO, zumal mit der Entscheidung über die Bestellung oder Nichtbestellung eines Schiedsrichters nicht rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - III ZB 5/09, WM 2009, 1582 Rn. 7 und 9 mwN; Beschluss vom 19. Juli 2012 - III ZB 66/11, SchiedsVZ 2012, 281 Rn. 1).
  • BGH, 19.07.2012 - III ZB 66/11

    Schiedsvereinbarung: Prüfung der Gültigkeit und Durchführbarkeit durch das

    Auszug aus BGH, 06.02.2020 - I ZB 66/19
    Allein der Umstand, dass das Oberlandesgericht als Vorfrage geprüft hat, ob die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist, macht die Entscheidung über die Bestellung des Schiedsrichters nicht zu einer Entscheidung im Sinne des § 1062 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 ZPO, zumal mit der Entscheidung über die Bestellung oder Nichtbestellung eines Schiedsrichters nicht rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - III ZB 5/09, WM 2009, 1582 Rn. 7 und 9 mwN; Beschluss vom 19. Juli 2012 - III ZB 66/11, SchiedsVZ 2012, 281 Rn. 1).
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