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   BGH, 06.03.1956 - 5 StR 26/56   

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https://dejure.org/1956,3624
BGH, 06.03.1956 - 5 StR 26/56 (https://dejure.org/1956,3624)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1956 - 5 StR 26/56 (https://dejure.org/1956,3624)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1956 - 5 StR 26/56 (https://dejure.org/1956,3624)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 801 (Ls.)
  • JR 1956, 228
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.09.1956 - 5 StR 64/56

    Rechtsmittel

    Allerdings ist eine solche Zerlegung ausnahmsweise zulässig, wenn besondere Gesichtspunkte dies geboten erscheinen lassen (vgl BGHSt 5, 136; BGH NJW 1956, 801 20 ).
  • BGH, 30.10.1963 - 2 StR 349/63

    Verurteilung wegen Unzucht - Besetzung einer Jugendkammer

    Im Anschluß hieran hat er ferner im Urteil vom 6. März 1956 - 5 StR 26/56 - (LM Nr. 19 zu § 338 Nr. 1 StPO) ausgesprochen, daß eine Ferienstrafkammer eine Hauptverhandlung, die sie in den Gerichtsferien nicht zu Ende geführt hat, auch dann bis zum 11. Tage nach der Unterbrechung fortsetzen kann, wenn die Gerichtsferien inzwischen vorüber sind.
  • BGH, 26.02.1964 - 2 StR 42/64

    Rechtsmittel

    Es genügt, hierzu auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. März 1956 - 5 StR 26/56 - (LM Nr. 19 zu § 338 Nr. 1 StPO) zu verweisen, in dem im Anschluß an die Entscheidung BGHSt 8, 250 [BGH 20.10.1955 - 4 StR 286/55] ausgesprochen ist, daß eine Ferienstrafkammer eine Hauptverhandlung, die sie in den Gerichtsferien nicht zu Ende geführt hat, auch dann bis zum elften Tage nach der Unterbrechung fortsetzen kann, wenn die Gerichtsferien inzwischen vorüber sind.
  • BGH, 12.07.1956 - 4 StR 252/56

    Rechtsmittel

    Die Auslegung des Revisionsvorbringens in seiner Gesamtheit (BGH JR 1956, 228) ergibt vielmehr, daß zu diesem Punkt ebenfalls die Nichtzuziehung eines Sachverständigen beanstandet werden sollte.
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