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   BGH, 06.03.1956 - 5 StR 407/55   

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https://dejure.org/1956,989
BGH, 06.03.1956 - 5 StR 407/55 (https://dejure.org/1956,989)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1956 - 5 StR 407/55 (https://dejure.org/1956,989)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1956 - 5 StR 407/55 (https://dejure.org/1956,989)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einziehungsfähigkeit von Forderungen bei Verstößen gegen Devisenbestimmungen - Nebenbeteiligung der Beschwerdeführer im Strafverfahren als Zulässigkeitsvoraussetzung der Revision - Voraussetzung für die Einziehungsbeteiligung in Verfahren wegen Verstößen gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 184
  • NJW 1956, 1207
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.05.1954 - 4 StR 659/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 5 StR 407/55
    Mehr ist aber zur Anwendung des § 6 Abs. 2 Nr. 2 WStG nicht erforderlich (vgl u.a. BGH in 4 StR 659/53 vom 6.5.1954).
  • BGH, 25.01.1955 - I ZR 70/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 5 StR 407/55
    Es erscheint abwegig, unter diesen Umständen von einem bloßen "Vorvertrag" gemäß der von der Revision angeführten Entscheidung des 1. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (I ZR 70/53 vom 25.1.1955, NJW 1955, 6316) sprechen zu wollen.
  • BGH, 20.03.1951 - 2 StR 38/51

    k. u. k. Geburtsurkunde - § 267 StGB, beglaubigte Abschrift einer nicht

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 5 StR 407/55
    Richtig ist zwar, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 40 StGB auf Grund dieser Vorschrift nur körperliche Gegenstände, nicht auch Rechte oder Forderungen eingezogen werden können (vgl u.a. BGH in 2 StR 38/51 vom 20.3.1951; BGHSt 2, 337; 8, 205 [214]).
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 5 StR 407/55
    Richtig ist zwar, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 40 StGB auf Grund dieser Vorschrift nur körperliche Gegenstände, nicht auch Rechte oder Forderungen eingezogen werden können (vgl u.a. BGH in 2 StR 38/51 vom 20.3.1951; BGHSt 2, 337; 8, 205 [214]).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 5 StR 407/55
    Soweit die Revision Aufklärungsverstöße im Sinne des § 244 Abs. 2 StPO behauptet, ist ihr Vorbringen unzulässig, weil es sich entweder nur gegen die Beweiswürdigung als solche richtet oder keine Beweismittel angibt, mit deren Hilfe das Landgericht die vermißte Aufklärung hätte vornehmen sollen (vgl u.a. BGHSt 2, 168).
  • BGH, 18.10.1951 - 4 StR 530/51
    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 5 StR 407/55
    Richtig ist zwar, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 40 StGB auf Grund dieser Vorschrift nur körperliche Gegenstände, nicht auch Rechte oder Forderungen eingezogen werden können (vgl u.a. BGH in 2 StR 38/51 vom 20.3.1951; BGHSt 2, 337; 8, 205 [214]).
  • RG, 08.01.1935 - 4 D 1164/34

    1. Muß bei einem Bannbruch, bei dem der Täter auf Grund der VO. d. RPräs. v. 18.

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 5 StR 407/55
    Um die Beschwer abzuwenden, kann er über die Einziehungsanordnung hinaus auch die Verurteilung des Angeklagten als verfahrenswidrig oder sachlichrechtlich fehlerhaft rügen, weil hierdurch die Einziehungsanordnung ebenfalls betroffen wird (vgl u.a. RGSt 69, 32 [37,38]).
  • BGH, 19.10.1960 - 2 StR 297/60

    Abwicklung eines nicht genehmigten Importgeschäftes - Vorliegen eines

    Zu den Vermögenswerten im Sinne dieser Bestimmungen gehören auch Forderungen, nicht nur Sachen und dingliche Rechte (BGHSt 9, 184).

    Zu diesem Kreis gehört auch derjenige, der ein Gläubigerrecht an dem durch die Einziehung betroffenen Guthaben glaubhaft gemacht hat (BGH NJW 1956, 1208 [BGH 06.03.1956 - 5 StR 407/55], insoweit in BGHSt 9, 184 nicht abgedruckt).

  • BGH, 27.05.1963 - GSSt 2/62

    Rechtsmittel des tatunbeteiligten Eigentümers einer Sache - Verstoß gegen das

    Besonders bedenklich erscheint es, auch in Fällen schwerer Kriminalität tatunbeteiligte Einziehungsinteressenten stets am Strafverfahren mit der Befugnis teilnehmen zu lassen, alle verfahrensrechtlichen und sachlichen Einwendungen gegen jede einzelne Voraussetzung der Einziehung geltend zu machen (vgl. RGSt 8, 362, 364; 69, 32, 37 f; BGH Urt. v, 6. März 1956 - 5 StR 407/55; S. 6 f).
  • BGH, 16.12.1958 - 1 StR 431/58

    Rechtsmittel

    Das macht die Beschwerdeführerin aber nicht zur forderungsberechtigten Inhaberin der Bankguthaben (BGH 5 StR 407/55 vom 6. März 1955 = DevR 1956, 149; BGHZ NJW 1956, 338 Nr. 2).
  • BGH, 24.03.1965 - 2 StR 541/64

    Recht an dem Gegenstand der Verfallerklärung als Voraussetzung für die Stellung

    Wie nämlich die gesetzlichen Regelungen der Einziehung, vor allem auch in neuerer Zeit, z.B. §§ 17 ff OWiG, §§ 49, 50 AtomG vom 23.12.1959 (BGBl. I 814), §§ 24, 25 KriegswaffenG vom 20.4.1961 (BGBl. I 444), §§ 39 ff AußenwirtschaftsG vom 28.4.1961 (BGBl. I 481), §§ 414, 414 b AbgO in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 1961 vom 13.7.1961 (BGBl. I 981) deutlich ergeben, kommen als Einziehungsinteressenten und damit gegebenenfalls als Nebenbeteiligte nur Inhaber dinglicher Rechte oder allenfalls Inhaber solcher Ansprüche in Betracht, die mit jenen Rechten vergleichbar sind (BGH NJW 1956, 1207).
  • BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60

    Erschleichung einer devisenrechtlichen Genehmigung - Wirkung der Rechtskraft

    Nach Art. VIII MRG 53 n.F. können Rechte und Forderungen wie überhaupt Vermögenswerte jeder Art eingezogen werden (BGHSt 9, 184).
  • BGH, 14.06.1962 - III ZR 42/61

    Ersatz eines durch Beschlagnahmung eines Bankguthabens durch die

    Dabei fallen unter den Begriff "Gegenstände" auch Forderungen und Bankguthaben (Langen, Devisengesetz 3. Aufl. Nachtrag 1 zu C VIII Anm. 42; BGHSt 9, 184 = NJW 1956, 1207).
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