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   BGH, 06.03.1956 - I ZR 132/54   

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https://dejure.org/1956,4293
BGH, 06.03.1956 - I ZR 132/54 (https://dejure.org/1956,4293)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1956 - I ZR 132/54 (https://dejure.org/1956,4293)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1956 - I ZR 132/54 (https://dejure.org/1956,4293)
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  • BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51

    Stillschweigende Vereinbarung einer Schiedsgerichtsklausel

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - I ZR 132/54
    In dem Schweigen des Empfängers liegt seine Zustimmung (vgl. BGHZ 7, 187; 11, 1 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52] u. 18, 212).

    Wenn die Firma L. die Schleppbedingungen nicht kannte, mußte sie dem Bestätigungsschreiben widersprechen und sich nach ihrem Inhalt erkundigen (BGHZ 7, 187 [190]).

  • RG, 08.11.1926 - I 154/26

    Lagergeschäft; Monopolstellung

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - I ZR 132/54
    Eine "tatsächliche" Monopolstellung liegt nicht nur vor, wenn einzelne Unternehmer oder eine Gruppe von solchen allein innerhalb eines bestimmten Bezirkes ein bestimmtes Gewerbe auf Grund der gleichen Geschäftsbedingungen ausüben - absolutes Monopol -, sondern auch, wenn in einem bestimmten Bezirk ein Gewerbetreibender oder eine Gruppe von solchen innerhalb eines für den Verkehr unentbehrlichen Gewerbes auf Grund wirtschaftlicher Machtstellung in der Lage ist, dem Verkehr einseitig den Vertragsinhalt vorzuschreiben (RGZ 115, 218).

    Die Frage, ob die Beklagte durch Ausnutzung ihrer bevorzugten Stellung gegen die guten Sitten verstoßen hat, hat das Berufungsgericht unter Beachtung der hierzu von dem Reichsgericht entwickelten Rechtsprechung bejaht (RGZ 106, 386 [388]; 115, 218; 142, 20 [28]; RG JW 1931, 2719).

  • RG, 28.10.1925 - I . 35/25

    Schleppvertrag

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - I ZR 132/54
    Das Reichsgericht hat in Fällen, in denen das Schleppschiff mit eigener Besatzung die Schleppfahrt machte und das Schlepperunternehmen es nur übernommen hatte, das Schiff in einen bestimmten Ort zu bringen, ohne daß ihm das zu schleppende Schiff übergeben wurde, die Schleppverträge als Werkverträge bezeichnet (RGZ 112, 41: RG JW 1927, 2411).
  • RG, 21.03.1923 - I 203/22

    Spedition; Freizeichnung von der Haftpflicht

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - I ZR 132/54
    Die Frage, ob die Beklagte durch Ausnutzung ihrer bevorzugten Stellung gegen die guten Sitten verstoßen hat, hat das Berufungsgericht unter Beachtung der hierzu von dem Reichsgericht entwickelten Rechtsprechung bejaht (RGZ 106, 386 [388]; 115, 218; 142, 20 [28]; RG JW 1931, 2719).
  • RG, 16.10.1907 - I 39/07

    Rechtliche Natur des Schleppvertrages

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - I ZR 132/54
    Das Schleppschiff wird mit der Übergabe Frachtgut und fährt unter ausschließlicher Leitung, Obhut und Verantwortlichkeit des Schlepperunternehmens (RGZ 67, 10).
  • BGH, 14.11.1952 - I ZR 3/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - I ZR 132/54
    In dem Schweigen des Empfängers liegt seine Zustimmung (vgl. BGHZ 7, 187; 11, 1 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52] u. 18, 212).
  • BGH, 28.06.1952 - II ZR 263/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - I ZR 132/54
    Andererseits hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung II ZR 263/51 (LM BGB § 611 Nr. 3 = Betrieb 1952, 716) ausgesprochen, daß die Parteien nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit berechtigt sind, einen Vertrag so zu gestalten, daß auf einen Vertrag, der grundsätzlich als Dienstvertrag anzusehen ist, die Regeln des Werkvertrags insoweit Anwendung finden, als dem nicht zwingende Vorschriften des Dienstvertrags entgegenstehen.
  • BGH, 20.11.1953 - I ZR 269/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - I ZR 132/54
    Der Senat hat bereits in der Entscheidung vom 20. November 1953 - I ZR 269/52 - ausgeführt, daß die Geltendmachung des vereinbarten Haftungsausschlusses den Geboten von Treu und Glauben widersprechen kann (vgl. auch Krause BB 1955, 265 [268] mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 01.10.1921 - I 135/21

    Vertragsmäßige Beschränkung der Schadensersatzpflicht

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - I ZR 132/54
    Die Rechtsprechung geht davon aus, daß der Ausschluß oder die Beschränkung der Haftung für Verschulden der leitenden Angestellten ebenso zu behandeln sei wie der Ausschluß oder die Beschränkung der Haftung für eigenes Verschulden des Unternehmers (RGZ 102, 396; OLG Hamburg in HansRGZ 1929 B Nr. 6 - für Schlepperführer und den mit der Überwachung des Hafenverkehrs betrauten Inspektor oder Vize -, bestätigt durch Reichsgericht in HansRGZ 1929 B Nr. 240).
  • BGH, 27.10.1953 - I ZR 111/53

    Kaufmännisches Bestätigungsschreiben

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - I ZR 132/54
    In dem Schweigen des Empfängers liegt seine Zustimmung (vgl. BGHZ 7, 187; 11, 1 [BGH 27.10.1953 - I ZR 3/52] u. 18, 212).
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