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   BGH, 06.03.1979 - 1 StR 348/78   

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https://dejure.org/1979,10990
BGH, 06.03.1979 - 1 StR 348/78 (https://dejure.org/1979,10990)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1979 - 1 StR 348/78 (https://dejure.org/1979,10990)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1979 - 1 StR 348/78 (https://dejure.org/1979,10990)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Besetzung einer Schwurgerichtskammer - Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Anwesenheit einzelner Zuhörer beim nichtöffentlichen Verhandlungsteil - Beweiswürdigung zur Frage des Tötungsvorsatzes - Handeln mit bedingtem Tötungsvorsatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des

    Auszug aus BGH, 06.03.1979 - 1 StR 348/78
    Der Beschwerdeführer trägt nicht vor, daß das Gericht - die Richtigkeit des Revisionsvorbringens unterstellt - eine verspätete Entfernung des Schildes zu vertreten hat (vgl. BGHSt 22, 297).

    Aber auch hier gilt, daß eine Öffentlichkeitsbeschränkung keinen Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 6 StPO bildet, wenn sie vom Gericht nicht zu vertreten ist (BGHSt 22, 297).

  • BGH, 05.04.1956 - 4 StR 54/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.03.1979 - 1 StR 348/78
    Der Beschluß mußte nicht förmlich erlassen werden, sondern konnte auch stillschweigend ergehen (BGH, Urteil vom 5. April 1956 - 4 StR 54/56; Löwe-Rosenberg, StPO 23. Aufl., § 125 GVG Rdn. 8; Kleinknecht, StPO 33. Aufl., § 175 GVG Rdn. 4).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 06.03.1979 - 1 StR 348/78
    Daß dieser Schluß möglicherweise nicht zwingend war, hinderte die Strafkammer nicht, ihn zum Inhalt ihrer Überzeugung werden zu lassen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 25, 365, 367) [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74].
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 06.03.1979 - 1 StR 348/78
    Wer, wie der Angeklagte, gegen sein Opfer Gewalt anwendet, um seine Geschlechtslust befriedigen zu können, und dabei den Tod des Opfers als mögliche Folge billigend in Kauf nimmt, tötet zur Befriedigung des Geschlechtstriebs auch dann, wenn, wie hier, die Triebbefriedigung vor dem Tod des Opfers erreicht werden soll und erreicht wird (BGHSt 19, 101, 105; LK 9. Aufl., § 211 Rdn. 7; Schönke-Schröder, StGB 19. Aufl., § 211 Rdn. 16).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 06.03.1979 - 1 StR 348/78
    Daß dieser Schluß möglicherweise nicht zwingend war, hinderte die Strafkammer nicht, ihn zum Inhalt ihrer Überzeugung werden zu lassen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 25, 365, 367) [BGH 29.08.1974 - 4 StR 171/74].
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 06.03.1979 - 1 StR 348/78
    Nach alledem ist der Angeklagte auch bei Berücksichtigung der Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht zur uneingeschränkten Anwendung von § 211 StGB herausgestellt hat (vgl. NJW 1977, 1525 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76]; 1979, 207) [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78]mit Recht wegen Mordes verurteilt worden.
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78

    Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord

    Auszug aus BGH, 06.03.1979 - 1 StR 348/78
    Nach alledem ist der Angeklagte auch bei Berücksichtigung der Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht zur uneingeschränkten Anwendung von § 211 StGB herausgestellt hat (vgl. NJW 1977, 1525 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76]; 1979, 207) [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78]mit Recht wegen Mordes verurteilt worden.
  • BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86

    Sachverständigengutachten - Beweisaufnahme

    Unwesentlich ist ferner, in welchem Zeitpunkt dessen Tod eintritt (BGHSt 19, 101, 105; BGH NStZ 1982, 464; BGH, Urteil vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78).
  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82

    Verwertung des Protokolls einer polizeilichen Vernehmung zu Beweiszwecken -

    Hierbei ist es unerheblich, ob der Täter von vorneherein mit Tötungsvorsatz handelt oder ob er den Tötungsentschluß erst während der Tatausführung faßt; es ist ferner unwesentlich, in welchem Zeitpunkt der Tod des Opfers eintritt (BGHSt 19, 101; BGH, Urteil vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78 - vgl. ferner Jähnke in LK, 10. Aufl., § 211 Rdn. 7).
  • BGH, 13.01.1987 - 5 StR 560/86

    Ablehnung eines weiteren Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Überprüfung

    Der Angeklagte hat den Tatbestand des Mordes jedenfalls deswegen erfüllt, weil er bei seinem mit bedingtem Vorsatz begangenen Tötungsversuch zur Befriedigung des Geschlechtstriebs gehandelt hat (vgl. BGHSt 19, 101, 105; BGH Urteile vom 11. Oktober 1977 - 1 StR 514/77 -, 6. März 1979 - 1 StR 348/78 - und 10. Mai 1979 - 4 StR 116/79 -).
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86

    Zweifel an der Richtigkeit einer höchstmögliche Blutalkoholkonzentration für die

    Daß der Angeklagte mit seinem Tun nicht auf den Tod des Opfers abzielte, also nur mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte, schließt das Vorliegen dieser Qualifikation nicht aus (BGHSt 19, 101, 105; BGH NStZ 1982, 464; BGH, Urteil vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78; Urteil vom 30. November 1983 - 3 StR 421/83; s. ferner die Nachweise bei Eser NStZ 1981, 383, 384; 1983, 433, 435).
  • BGH, 10.05.1979 - 4 StR 116/79

    Umfang der Feststellungspflicht für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes

    Liegt bedingter Tötungsvorsatz vor, kann neben dem Mordmerkmal "zur Befriedigung des Geschlechtstriebes" (vgl. dazu BGHSt 19, 101, 105; BGH, Urteile vom 11. Oktober 1977 - 1 StR 514/77 - und vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78 -) nicht auch das Mordmerkmal " sonst aus niedrigen Beweggründen" angenommen werden.
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