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   BGH, 06.03.1979 - X ZR 60/77   

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https://dejure.org/1979,1337
BGH, 06.03.1979 - X ZR 60/77 (https://dejure.org/1979,1337)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1979 - X ZR 60/77 (https://dejure.org/1979,1337)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1979 - X ZR 60/77 (https://dejure.org/1979,1337)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilweise Entnahme eines Kombinationspatents - Entwicklung und Herstellung von "Offen-End-Spinnmaschinen" - Feststellungen des Berufungsgerichts zur Frage des Erfindungsbesitzes - Geltendmachung der Einräumung einer Mitberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2210
  • MDR 1979, 841
  • GRUR 1979, 692
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.1961 - I ZR 53/60
    Auszug aus BGH, 06.03.1979 - X ZR 60/77
    Die Schutzfähigkeit des widerrechtlich entnommenen Teils einer Anmeldung ist im Vindikationsprozeß nicht zu prüfen (Ergänzung zu BGH GRUR 1962, 140 - Stangenführungsrohre).

    Dennoch hat der Senat in der Entscheidung "Stangenführungsrohre" (BGH GRUR 1962, 140), in welcher es um die vollständige Herausgabe eines Gebrauchsmusters ging, den Einwand der fehlenden Schutzfähigkeit u.a. deshalb nicht zugelassen, weil seine Berücksichtigung zu einer unnötigen Belastung des Vindikationsprozesses führen würde.

  • BGH, 01.03.1977 - X ZB 5/75

    Geneigte Nadeln

    Auszug aus BGH, 06.03.1979 - X ZR 60/77
    Bei dieser Beurteilung ist das Berufungsgericht jedoch in unzulässiger Weise von dem Vorschlag der Klägerin und nicht - wie es beim Streit um eine widerrechtliche Entnahme erforderlich ist - von der Anmeldung der Beklagten ausgegangen (vgl. BGHZ 68, 242, 246 [BGH 01.03.1977 - X ZB 5/75] - Geneigte Nadeln).

    Eine widerrechtliche Entnahme - davon ist das Berufungsgericht zu Recht ausgegangen - liegt auch dann vor, wenn nur einzelne Merkmale einer angemeldeten Kombination vom Verletzten stammen (BGHZ 68, 242, 250 [BGH 01.03.1977 - X ZB 5/75] - Geneigte Nadeln); in einem solchen Falle kommt eine teilweise Vindikation der Anmeldung in entsprechender Anwendung des § 5 PatG in Betracht.

  • BGH, 20.12.1977 - X ZB 2/77

    Unzulässige Erweiterung und Teilung des Patentbegehrens

    Auszug aus BGH, 06.03.1979 - X ZR 60/77
    Die Regelung des § 26 Abs. 5 Satz 2 PatG schränkt insoweit das Teilungsrecht und damit auch die Zulässigkeit einer Teilvindikation ein (vgl. BGHZ 71, 152 - Spannungsvergleichsschaltung).
  • BGH, 07.12.1978 - X ZR 4/76

    Aufhänger

    Auszug aus BGH, 06.03.1979 - X ZR 60/77
    So hat der Senat in einem Fall, in dem ein Patent im Laufe des Erteilungsverfahrens vor dem 1. Oktober 1968 durch Einfügung eines ursprünglich nicht offenbarten Merkmals erweitert worden war, eine in den Zeitraum zwischen der Anmeldung und der Erweiterung fallende offenkundige Vorbenutzung nicht zum Anlaß genommen, das Patent in vollem Umfang für nichtig zu erklären, weil die ursprünglich offenbarte Teillehre - ohne die nachträgliche Einfügung - sich als eine schutzfähige Unterkombination darstellte (vgl. das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil vom 7. Dezember 1978 - X ZR 4/76 - Aufhänger).
  • BGH, 23.11.1976 - X ZR 42/73

    Anmeldung des Patentes eines Gardinenschnellaufreiher - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 06.03.1979 - X ZR 60/77
    Wenn dies geschieht, ist allerdings in einem späteren Verletzungsprozeß zu beachten, daß die Trennanmeldung aus der Anmeldung des Verletzers hervorgegangen ist und deshalb ihr Schutzbereich durch die Offenbarung in den ursprünglichen Unterlagen begrenzt ist; denn aus der Trennanmeldung können keine Rechte hergeleitet werden, die nicht bereits durch die Stammanmeldung begründet worden sind (vgl. BGH GRUR 1977, 483, 485 - Gardinenrollenaufreiher - für den Fall der Erweiterung auf glatte Äquivalente).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 130/93

    Ansprüche des Arbeitgebers wegen widerrechtlicher Entnahme einer

    Zwar hat bei der Vindikationsklage die Frage einer Patentfähigkeit der Erfindung und damit auch die Schutzfähigkeit des entnommenen Teils der Anmeldung außer Betracht zu bleiben (SenUrt. v.06.03.1979 - X ZR 60/77, GRUR 1979, 692, 693 - Spinnturbine I; BGH, Urt. v. 27.10.1961 - I ZR 53/60, GRUR 1962, 140 - Stangenführungsrohre).

    Eine widerrechtliche Entnahme liegt allerdings grundsätzlich nicht vor, wenn der Anmelder lediglich Gedanken verwertet, die allgemein bekannt oder durch den Stand der Technik nahegelegt sind (SenUrt. v. 06.03.1979 - X ZR 60/77, GRUR 1979, 692, 694 re. Sp. zu III 4 c - Spinnturbine); anderes mag gelten, wenn der "Verletzte" diese Kenntnis gezielt zu dem Entwicklungsprozeß beigesteuert hat, der letztlich zu der Erfindung führte.

  • BGH, 15.05.2001 - X ZR 227/99

    Schleppfahrzeug; Klage auf Abtretung der Rechte aus einer europäischen

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß bei einer Klage auf Abtretung der Rechte aus einer deutschen Patentanmeldung nicht zu prüfen ist, ob die betreffende Erfindung patentfähig ist (Urt. v. 6.3.1979 - X ZR 60/77, GRUR 1979, 692, 694 f. unter II 4 C - Spinnturbine I; Urt. v. 17.1.1995 - X ZR 130/93, Mitt. 1996, 16 unter A I - Gummielastische Masse).

    Dies steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 1.3.1977 - X ZB 5/75, GRUR 1977, 594, 595 f. unter 23 - Geneigte Nadeln; Urt. v. 6.3.1979, aaO, GRUR 1979, 692, 694 unter III 4 a - Spinnturbine I).

  • BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92

    "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines

    In seiner (allerdings das PatG 1968 betreffenden) Entscheidung "Spinnturbine" (Urt. v. 6.3.1979 - X ZR 60/77, GRUR 1979, 692, 694) hat der Senat bereits die Teilung einer Anmeldung gebilligt, wenn die Teilanmeldungen formell verschiedene Erfindungsgegenstände enthalten und das Schutzbegehren demzufolge auf jeweils andere Merkmale gerichtet ist.
  • BGH, 12.03.2009 - Xa ZR 86/06

    Blendschutzbehang

    a) Geht die Anmeldung einer Erfindung zum Patent teilweise auf den Beitrag eines anderen als des Anmelders zurück, kann ein Anspruch auf Einräumung einer Mitberechtigung auch dann in Betracht kommen, wenn die Anmeldung teilbar ist (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 6.3.1979 - X ZR 60/77, GRUR 1979, 692 - Spinnturbine I).

    Das Berufungsgericht hat sich dabei auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. März 1979 (X ZR 60/77, GRUR 1979, 692, 694 - Spinnturbine I) gestützt.

  • BGH, 23.09.1997 - X ZB 14/96

    "Textdatenwiedergabe"; Voraussetzungen der Teilung einer Patentanmeldung

    Es genügt vielmehr, wenn sich der abgetrennte und der in der Anmeldung verbleibende Teil auf formell verschiedene Erfindungsgegenstände beziehen (Sen.Urt. v. 06.03.1979 - X ZR 60/77, GRUR 1979, 692, 694 - Spinnturbine I), wozu bereits ein einziges unterscheidendes Anspruchsmerkmal ausreicht.
  • BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92

    Keine Berücksichtigung einer nach Beendigung der Tatsacheninstanz erklärten

    Es hat der Erklärung der Patentinhaberin eine solche Teilung, nach der jeder Teil einen formell verschiedenen Erfindungsgegenstand zum Inhalt habe und das Schutzbegehren demzufolge auf jeweils andere Merkmale gerichtet sein müßte (vgl. BGH GRUR 1979, 692, 694 - Spinnturbine), auch durch Auslegung nicht entnehmen können.
  • OLG Nürnberg, 17.09.1999 - 6 U 4530/98

    Aufrechnung gegen Gewährleistungsansprüche der Wohnungseigentümer

    Auf die Frage, ob die Mitglieder der Eigentumsgemeinschaft nicht ohnehin Gesamtgläubiger sind (vgl. BGH, NJW 1979, 2210) und damit die für die Aufrechnung geforderte Gegenseitigkeit gegenüber Einzelforderungen aus dem Sondereigentum nicht gegeben wäre (vgl. Palandt/Strauch, BGB , 58. Aufl., § 719 Rdn. 6 BGB ), kommt es deshalb nicht an.
  • LG Düsseldorf, 12.05.2022 - 4a O 37/20

    Messrolle

    Jedoch war zum Zeitpunkt der Übersendung dieser Unterlagen eine radiale Aufnahmebohrung bereits allgemein bekannt und führt demnach nicht zu einer Mitberechtigung (vgl. BGB GRUR 1979, 692, 693 - Spinnturbine).
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