Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1986 - I ZR 14/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1023
BGH, 06.03.1986 - I ZR 14/84 (https://dejure.org/1986,1023)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1986 - I ZR 14/84 (https://dejure.org/1986,1023)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1986 - I ZR 14/84 (https://dejure.org/1986,1023)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1023) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prozessführungsbefugnis eines Verbandes - Werbeveröffentlichungen für Bekleidungsgegenstände als "Bekleidungswerk"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3, § 13 I
    "Bekleidungswerk"; Prozeßführung eines Verbandes; Werbung mit dem Begriff Bekleidungswerk

  • rechtsportal.de

    UWG § 3, § 13 I
    "Bekleidungswerk"; Prozeßführung eines Verbandes; Werbung mit dem Begriff Bekleidungswerk

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 972
  • ZIP 1986, 873
  • MDR 1986, 997
  • GRUR 1986, 676
  • BB 1986, 1393
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.11.1985 - I ZR 105/83

    Wettbewerbsverein; Voraussetzungen der Klagebefugnis von Verbänden; Entfaltung

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - I ZR 14/84
    Dazu gehört, wie der Senat in seinem Urteil vom 7. November 1985 (I ZR 105/83 Wettbewerbsverein), das ebenfalls die Tätigkeit des Klägers betraf, ausgeführt hat, daß der Verband sachlich und persönlich hinreichend ausgestattet ist, um das Wettbewerbsverhalten zu beobachten und zu bewerten, damit er typische, durchschnittlich schwer zu verfolgende Wettbewerbsverstöße selbst erkennen und verfolgen kann, und daß er diese Tätigkeit auch selbst ausübt.
  • BGH, 11.05.1983 - I ZR 64/81

    Irreführung durch den Werbehinweis "Das unmögliche Möbelhaus aus Schweden" -

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - I ZR 14/84
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Richter zur Beurteilung der Frage, welchen Sinn der Verkehr einer Werbebehauptung beilegt, in der Regel ausreichend sachkundig, wenn er selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehört und es sich um Angaben über Gegenstände des allgemeinen Bedarfs handelt (BGH WRP 1984, 62, 63 - Das unmögliche Möbelhaus; GRUR 1980, 797, 799 - Topfit-Boonekamp).
  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertreibens eines Magenbitters unter einer

    Auszug aus BGH, 06.03.1986 - I ZR 14/84
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Richter zur Beurteilung der Frage, welchen Sinn der Verkehr einer Werbebehauptung beilegt, in der Regel ausreichend sachkundig, wenn er selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehört und es sich um Angaben über Gegenstände des allgemeinen Bedarfs handelt (BGH WRP 1984, 62, 63 - Das unmögliche Möbelhaus; GRUR 1980, 797, 799 - Topfit-Boonekamp).
  • OLG Köln, 20.04.2018 - 6 U 153/17

    30% Rabatt auf (fast) alles

    Seine Aktivlegitimation ist vom BGH mit Urteil vom 06.03.1986 (GRUR 1986, 676) bestätigt worden.
  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89

    Wettbewerbsverein IV

    Auch mit dem Hinweis im Urteil vom 19. Mai 1988 (a.a.O. - Wettbewerbsverein III) darauf, daß der Kläger "bisher keine sonstige Vereinstätigkeit entfaltet habe", hat der Bundesgerichtshof lediglich Anforderungen wiederholt, die bereits in früheren Entscheidungen ausgesprochen worden waren, nämlich die Notwendigkeit, daß ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs neben der unmittelbaren Verfolgung von Wettbewerbsverstößen auch andere - ebenfalls der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dienliche - Tätigkeiten entfalten müsse wie etwa die Beobachtung des Wettbewerbsgeschehens, Testkäufe, Abmahntätigkeiten, unter Umständen auch die Teilnahme an wettbewerbspolitischen Veranstaltungen und einen Rundschreibendienst (vgl. BGH a.a.O. - Wettbewerbsverein I; BGH, Urt. v. 6.3.1986 - I ZR 14/84, GRUR 1986, 676, 677 = WRP 1986, 467 - Bekleidungswerk).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen, daß einem Verband die Klagebefugnis abzuerkennen ist, wenn ihm die sachlichen bzw. finanziellen Mittel zur Erfüllung seiner Verbandszwecke fehlen (vgl. BGH a.a.O. - Wettbewerbsverein I; BGH, Urt. v. 13.3.1986 - I ZR 27/84, GRUR 1986, 676 = WRP 1986, 469 - Wettbewerbsverein II).

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 287/97

    Fachverband

    Sind die Anforderungen an die eigenen Aktivitäten bei einem Fachverband aufgrund der dargestellten Besonderheiten in der Regel niedriger anzusetzen, so kommt jedenfalls im Streitfall dem Umstand keine entscheidende Bedeutung zu, daß der Kläger erst von seinen Mitgliedern über mögliche Wettbewerbsverstöße informiert wird und daß er sodann gegebenenfalls einen Rechtsanwalt mit der weiteren Prüfung und Verfolgung beauftragt (vgl. zu letzterem BGH, Urt. v. 12.4.1984 - I ZR 45/82, GRUR 1984, 691, 692 - Anwaltsabmahnung; Urt. v. 6.3.1986 - I ZR 14/84, GRUR 1986, 676, 677 - Bekleidungswerk).
  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 66/97

    Wir dürfen nicht feiern

    Gerade weil ein solcher Verband hinsichtlich seiner personellen und sachlichen Ausstattung in der Lage sein muß, das Wettbewerbsgeschehen zu beobachten und zu bewerten, damit typische Verstöße, deren rechtliche Beurteilung keine besonderen Schwierigkeiten aufweisen, auch ohne anwaltlichen Rat erkannt werden können (vgl. BGH, Urt. v. 12.4.1984 - I ZR 45/82, GRUR 1984, 691, 692 = WRP 1984, 405 - Anwaltsabmahnung; Urt. v. 6.3.1986 - I ZR 14/84, GRUR 1986, 676, 677 = WRP 1986, 467 - Bekleidungswerk), entfällt notgedrungen auch ein Teil der fixen Kosten auf die Abmahntätigkeit (vgl. Großkomm.UWG/Kreft, vor § 13 Rdn. C 178; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 41 Rdn. 94).
  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 85/92

    Verbandsausstattung II - Verbandsausstattung

    Einem Verband fehlt die Klagebefugnis i. S. des § 13 II Nr. 2 UWG, wenn er schon bei seiner Gründung keine eigene Geschäftsstelle unterhalten und die Geschäftsführung von vornherein einem Rechtsanwaltsbüro übertragen hat (Abgrenzung zu BGH, NJW-RR 1986, 972 [BGH 06.03.1986 - I ZR 14/84] = LM § 3 UWG Nr. 244 = GRUR 1986, 676 f.- Bekleidungswerk).

    Die Revision beruft sich demgegenüber ohne Erfolg auf die Rechtsprechung des Senats, wonach es ausnahmsweise ausreichen kann, daß ein Wettbewerbsverein, der keine Geschäftsstelle unterhält, ein Anwaltsbüro mit der Erledigung sämtlicher Aufgaben betraut, wenn dies im Einzelfall zweckmäßig erscheint (BGH, Urt. v. 6.3.1986 - I ZR 14/84, GRUR 1986, 676, 677 - Bekleidungswerk; s.a. BGH GRUR 1986, 320, 321 - Wettbewerbsverein I).

  • BGH, 11.04.1991 - I ZR 82/89

    Verbandsausstattung - Verbandsausstattung

    Zu den Voraussetzungen der Prozeßführungsbefugnis gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Interessenverband über die erforderliche sachliche und personelle Ausstattung verfügen muß, um den Satzungszweck erfüllen zu können; dazu gehört, soweit Satzungszweck auch die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist, eine Ausstattung, die ausreicht, um das Wettbewerbsverhalten beobachten und bewerten zu können, so daß typische und durchschnittlich schwer zu verfolgende Wettbewerbsverstöße vom Verband selbst erkannt und abgemahnt werden könnten, falls er sich nicht, was ihm freisteht, im Einzelfall eines Rechtsanwalts bedienen wollte (vgl. BGH aaO. - Wettbewerbsverein I; BGH, Urt. v. 12.4.1984 - I ZR 45/82, GRUR 1984, 691, 692 = WRP 1984, 405 - Anwaltsabmahnung; BGH, Urt. v. 6.3.1986 - I ZR 14/84, GRUR 1986, 676, 677 = WRP 1986, 467 Bekleidungswerk; BGH aaO. - Wettbewerbsverein III und IV; vgl. ferner auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl., § 13 UWG Rdn. 25).
  • OLG Hamm, 24.10.2006 - 4 U 8/06

    Unzulässige Werbung für Lebensmittel - Unterlassungsanspruch eines

    Denn dann wäre der Satzungszweck, die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs zu überwachen, nur vorgeschoben (BGH GRUR 1986, 676 - Bekleidungswerk; BGH GRUR 1991, 684 Verbandsausstattung I BGH GRUR 1994, 831 - Verbandsausstattung II).
  • OLG Hamburg, 12.07.2012 - 3 U 65/10

    40#1 hits The Sixties, Nr. 1 Hits - Irreführende Werbung: Angebot einer CD-Box

    Dass sich der Kläger zur Verfolgung dieser Aufgaben teilweise seines Prozessbevollmächtigten bedient, steht der Annahme einer ausreichenden Verbandsausstattung des Klägers keinesfalls entgegen (vgl. BGH GRUR 1986, 676 - Bekleidungswerk).
  • OLG Bremen, 17.12.1992 - 2 U 46/92

    Berufung gegen einUrteil der Kammer für Handelssachen mit dem Ziel der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 67/93

    "Versäumte Klagenhäufung"; Entscheidung des Berufungsgerichts bei versäumter

    Hinsichtlich der schon vor der erwähnten Gesetzesänderung aufgestellten Erfordernisse war dies bereits Gegenstand der Prüfung durch die Rechtsprechung, auch des erkennenden Senats (vgl. BGH, Urt. v. 6.3.1986 - I ZR 14/84, GRUR 1986, 676 f. = WRP 1986, 467 - Bekleidungswerk).
  • OLG Köln, 25.03.2022 - 6 U 98/21

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen unzulässiger Telefonwerbung

  • KG, 01.12.2009 - 5 U 8/06

    Wettbewerbsverstoß: Krankheitsbezogene Äußerungen in einer Fernsehwerbesendung

  • OLG Köln, 07.11.1997 - 6 U 188/95

    Prozeßführungsbefugnis eines Verbandes

  • OLG Koblenz, 05.09.1988 - 6 W 559/88

    Klagebefugnis der Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht